Am 6. April 1920 trat das Gesetz zur Beschäftigung Schwerbeschädigter in Kraft. Damals musste Millionen von Kriegsversehrten der Weg in den Beruf geebnet werden. Seitdem wurde viel erreicht. Bis zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention ist es aber noch ein weiter Weg.
DGB
6. April 1920 | Das Gesetz zur Beschäftigung Schwerbeschädigter tritt erstmals in Kraft. Kernelemente waren die Beschäftigungspflicht für Arbeitgeber, die Wahl eines Vertrauensmanns der Schwerbeschädigten sowie der besondere Kündigungsschutz. |
1927 | In der Weimarer Republik führen die Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung Fördermaßnahmen für behinderte Menschen ein. |
1933-1945 | In der Zeit des Nationalsozialismus blieben die formellen Rechte bestehen. Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation dienten jetzt jedoch dazu, „unproduktive“ behinderte Menschen auszusortieren. Schätzungsweise 260.000 vor allem seelisch und geistig behinderte Menschen wurden planmäßig durch den Staat getötet. |
1945 | Nach dem zweiten Weltkrieg musste eine noch viel größere Zahl schwerbeschädigter Menschen sozialpolitisch versorgt werden. Fürsorge für Kriegsgeschädigte prägte das Behindertenrecht bis in die siebziger Jahre. |
16. Juni 1953 | In der BRD tritt das Schwerbeschädigtengesetz in Kraft. Es griff - ähnlich wie das Schwerbeschädigtenrecht der DDR - auf die bekannten Instrumente der Weimarer Republik zurück. |
29. April 1974 | Das Schwerbeschädigtengesetz wird zum Schwerbehindertengesetz modernisiert. Von nun an fielen alle schwerbehinderten Menschen unter den gesetzlichen Schutz, unabhängig von der Ursache der Schwerbehinderung. Die Werkstätten für behinderte Menschen wurden als besonderer Arbeitsort konzipiert. |
1. Januar 1976 | Mit dem Sozialgesetzbuch I wird allen behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Menschen unabhängig von der Ursache der Behinderung, ein Recht auf notwendige Hilfe anerkannt. |
31. August 1990 | Mit dem Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die deutsche Einheit wurde das westdeutsche Schwerbehindertenrecht übernommen. |
1. Juli 2001 | Mit der Einführung des SGB IX wird das Behindertenrecht umfassend reformiert und erstmals in einem eigenen Sozialgesetzbuch zusammengefasst. Selbstbestimmung und Teilhabe waren die Prämissen der neuen Behindertenpolitik. Die Integrationsvereinbarung und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) werden u.a. als neue Instrumente eingeführt. |
26. März 2009 | Deutschland ratifiziert die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und verpflichtet sich damit zur schrittweisen Umsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. |
31. Dezember 2016 | Das Bundesteilhabegesetz bringt u.a. Verbesserungen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen in den Unternehmen und Verwaltungen, eine unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen sowie ein neues Instrument, welches den Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern soll. |
Der DGB hat die Entwicklung des Schwerbehindertenrechts in der Vergangenheit begleitet und Vorschläge zur zukünftigen Weiterentwicklung erarbeitet: