Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie vorgestellt. "Nach jahrzehntelangem Stillstand bewegt sich endlich etwas", sagt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Jetzt geht es darum, dass die Verbesserungen auch wirklich bei den Beschäftigten ankommen.
DGB/Simone M. Neumann
Mehr als zwei Millionen Entsandte arbeiten zeitweise jenseits der eigenen Grenzen im EU-Ausland, bislang oft zu schlechteren Bedingungen als Einheimische. Mit der neuen Entsenderichtlinie gilt der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat nun ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht vorgestellt.
"Nach jahrzehntelangem Stillstand bewegt sich endlich etwas! Mobilität muss fair gestaltet sein. Deshalb muss die Situation für entsandte Beschäftigte sich tatsächlich konkret und effektiv verbessern", kommentiert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. "Die durch die Überarbeitung der Entsenderichtlinie erreichten Verbesserungen zur Entlohnung sowie entsendebedingten Unterkunfts-, Verpflegungs- und Reisekosten müssen bei entsandten Beschäftigten aber auch ankommen. Das Eckpunktepapier ist ein erster guter Schritt.
Nun muss ein konsequentes und entschlossenes Handeln der Bundesregierung mit dem Ziel folgen, die revidierte Entsenderichtlinie unter Nutzung sämtlicher Spielräume schnell und effektiv umzusetzen. Es muss auch gewährleistet sein, dass künftig erweiterte Möglichkeiten der Anwendung von allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen genutzt werden. Deshalb müssen künftig im Entsendebereich mehr AVE-Tarifverträge und auch allgemein wirksame Tarifverträge gelten."