Deutscher Gewerkschaftsbund

20.08.2018

Keine Hakenkreuze in Computerspielen!

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) will künftig Hakenkreuze und SS-Symbole in bestimmten Fällen auch in Computerspielen für Kinder und Jugendliche erlauben. Der DGB lehnt das ab. DGB-Vorstand Annelie Buntenbach befürchtet, dass "auch die sozialen Netzwerke und Videoplattformen mit Hakenkreuzen und SS-Zeichen geflutet werden."

Durchgestrichenes Hakenkreuz

Colourbox

Hakenkreuze in Computerspielen ab 12 Jahren?

Still und leise hat die USK in der Sommerpause beschlossen, ihren bisherigen Umgang mit Hakenkreuzen, SS-Symbolen und weiteren Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei der Altersfreigabe von Computerspielen zu ändern - lediglich eine kurze Pressemitteilung beschreibt die neuen Regeln. "Ab sofort kann die Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) durch die USK-Gremien bei der Prüfung von Computerspielen mit einbezogen werden", heißt es in der Mitteilung. Sozialadäquat bedeute in diesem Zusammenhang, "dass Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen in einem Titel verwendet werden können, sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient."

Einen Präzedenzfall gibt es bereits: Auf der Videospielemesse Gamescom, die am 22. August startet, wird das Spiel "Through the Darkest of Times" vorgestellt, das Hakenkreuze und ähnliche Symbole im Spiel verwendet – von der USK erhielt die Demo-Version des Spiels die Altersfreigabe ab 12 Jahren, wie heise.de berichtet.

DGB-Vorstand Annelie Buntenbach: NS-Symbole könnten schleichend etabliert werden

"Through the Darkest of Times" setzt sich zwar laut heise.de "kritisch mit der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland auseinander". Der DGB befürchtet durch die neuen USK-Regeln dennoch negative Effekte und hat sich in einem Brief an Justizministerin Katarina Barley gewandt. "Wir haben erhebliche Zweifel, ob eine Anwendung der Sozialadäquanzklausel im Bereich der Computer-Software in der Praxis ein schleichendes und unkritisches Etablieren von NS-Symbolen auf allen digitalen Plattformen verhindern kann", schreibt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in dem Brief an Barley. Die Neuregelung berge "erhebliche Missbrauchsgefahren. Mit Hinweis auf die Computerästhetik und einen weiten Kunstbegriff dürfte dann so manches Spiel zugelassen werden, das heute noch verboten ist."

Nebeneffekte auch für soziale Netzwerke und Videoplattformen

Der DGB befürchtet außerdem, dass die USK die möglichen Nebeneffekte ihrer Entscheidung nicht bedacht hat: "In Folge einer Neuregelung dürften auch die sozialen Netzwerke und Videoplattformen mit Hakenkreuzen und SS-Zeichen geflutet werden, denn Hinweise mit Sequenzen aus den genehmigten Spielen dürften dann ja auch nicht mehr beanstandet werden. Dies würde Nazis im Netz neue Möglichkeiten geben, ihre volksverhetzende Propaganda zu verbreiten."

Bundesjustizministerium soll Moratorium durchsetzen

Der DGB kritisiert aber auch das "Eilverfahren" der USK bei dieser weitreichenden Entscheidung und bestreitet, dass das Vorgehen rechtmäßig war: "Die klammheimlich herbeigeführte Änderung während der parlamentarischen Sommerpause, ohne Befassung der Parlamente und gesellschaftlichen Gruppen, darf nicht hingenommen werden. Wir fordern die Rücknahme der USK-Entscheidung", so Buntenbach. Ansonsten müsse das Justizministerium ein Moratorium durchsetzen "und die notwendigen Anhörungen mit Experten" durchführen. "Eine so weitreichende Änderung mit so grundsätzlicher Wirkung kann und darf nicht ohne Befassung des Bundestags erfolgen."


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