Deutscher Gewerkschaftsbund

25.01.2016
arbeitsmarkt aktuell 01/2016

Nach Krankheit: Rückkehr in den Job erleichtern

Arbeitsmarktpolitische und arbeitsrechtliche Anforderungen an eine Weiterentwicklung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Manche Unternehmen sehen das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach schweren Krankheiten von Beschäftigten offenbar als "Vorstufe zur Kündigung", kritisiert DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Der DGB fordert deshalb einen individuellen Rechtsanspruch auf BEM sowie gesetzliche Standards für die Rückkehr in den Job.

Mann, Kopf auf Hände gestützt, vor PC

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In der aktuellen Ausgabe von "arbeitsmarkt aktuell" (Download der Ausgabe weiter unten) beschreibt der DGB Probleme, die es mit dem BEM in der Praxis derzeit gibt – und der Gewerkschaftsbund benennt Reformvorschläge. Dazu gehören neben dem individuellen Rechtsanspruch auf BEM und einem verbesserten Kündigungsschutz auch Unterstützungsmaßnahmen für kleinere und mittlere Unternehmen.

Buntenbach: Verbesserungen beim BEM nutzen Beschäftigten und Unternehmen

"Wenn länger erkrankten Mitarbeitern ein individueller Rechtsanspruch auf BEM eingeräumt wird und Mindeststandards gesetzlich definiert werden, steigen die Chancen auf ernst gemeinte und kompetent umgesetzte Wiedereingliederungsangebote. Das würde nicht nur den Beschäftigten helfen, im Arbeitsleben wieder Tritt zu fassen. Auch die Unternehmen würden profitieren, denn ihnen blieben dringend benötigte Fachkräfte erhalten. Die Zeiten, in denen es Unternehmen gibt, die kranke Beschäftigte regelrecht rausmobben, müssen endgültig vorbei sein", erläutert DGB-Vorstandsmitglied Buntenbach die DGB-Forderungen.


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