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Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro. Ab 1. Juli 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 pro Stunde. Ab Oktober 2022 soll der gesetzliche Mindestlohn sogar auf 12 Euro pro Stunde erhöht werden. Für Minijobberinnen und Minijobber bedeutet jede Mindestlohnerhöhung auch: kürzere monatliche Arbeitszeiten.
DGB/Hyejin Kang/123rf.com
Auch wer in einem 450-Euro-Job ("Minijob") arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2022 9,82 Euro und steigt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Das heißt, dass Minijobber*innen von Januar bis Juni pro Monat nicht mehr als 45 Stunden (9,82 Euro x 45,82 = 450,00 Euro) arbeiten müssen. Ab Juli sind es dann nur noch 43 Stunden pro Monat. Mehr in unserer Arbeitszeit-Übersicht für Minijobs.
Die folgende Tabelle zeigt, bei welchem Stundenlohn welche monatliche Höchststundenzahl für Minijobs zulässig ist:
Stundenlohn |
Monatliche Höchststunden für Minijobber/innen
|
---|---|
9,82 Euro (Mindestlohn vom 1.1.2022 bis 30.6.2022) |
45,82 |
9,90 Euro | 45,45 |
10,00 Euro | 45,00 |
10,45 Euro (Mindestlohn vom 1.7.2022 bis 31.12.2022) |
43,06 |
12 Euro (geplanter Mindestlohn der Bundesregierung ab Oktober 2022) | 37,5 |