Deutscher Gewerkschaftsbund

30.01.2018
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach

Plattformbetreiber müssen soziale Verantwortung übernehmen

einblick Februar 2018

Schätzungsweise eine Million Menschen in Deutschland bieten ihre Arbeitskraft über digitale Plattformen wie Helpling, Uber oder Upwork an. Höchste Zeit, dass die Plattformbetreiber ihrer Verantwortung als Arbeitgeber nachkommen, findet DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Verzweifelter Mann am Schriebtisch mit Laptop und Smartphone

DGB/choreograph/123rf.com

Wenn zum Beispiel die Preise - und damit die
Einkünfte - oder Arbeitszeiten vorgegeben und die
Crowdworker umfangreich getrackt werden, kann
von Selbstständigkeit keine Rede sein.

Mit der Digitalisierung ist ein neues Arbeitsmarktsegment entstanden, das Plattformarbeit oder Crowdwork genannt wird. Arbeit wird hier über web-basierte Plattformen vermittelt und organisiert. Dabei gibt es viele Spielarten und unterschiedlichste Arbeitsbereiche von Kleinstarbeiten (Microtasks) über Testing-Plattformen bis zur Logistik, diversen Dienstleistungen, kreativem Design oder aufwändigen IT-Projekten. Manche Arbeiten sind als globale Ausschreibungen (offene Aufrufe) über das Internet organisiert, die auch traditionelle Unternehmen für Innovationen nutzen (Croudsourcing). Viele andere Arbeiten sind ortsgebunden, wie im Handwerk oder bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Dieser Markt, oft als Plattformwirtschaft oder Gig-Ökonomie bezeichnet, wächst.

In Deutschland arbeiten schätzungsweise eine Million Menschen als so genannte Crowdworker. Als Nebenverdienst oder niedrigschwelliger Jobeinstieg kann dies Vorteile bieten. Es stellt sich allerdings die grundsätzliche Frage, welchen Status Crowdworker eigentlich haben. Was möglicherweise unscheinbar technisch klingen mag, hat eine weitreichende Bedeutung: Sind die Plattformen nur eine IT-Architektur, die Arbeit neu strukturiert – und Plattformbetreiber demnach keine Auftrag- oder Arbeitgeber? Sind Crowdworker also wirklich Selbstständige, wie es viele Betreiber der Plattformen behaupten? Haben die Betreiber keine soziale Verantwortung für die Menschen, von deren vermittelter Arbeit sie ihre Gewinne erzielen? Sind Arbeitsplattformen also nicht mehr als die Gelben Seiten in digitaler Form?

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach DGB/Simone M. Neumann

Annelie Buntenbach ist im Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand unter anderem zuständig für den Bereich Sozialpolitik und das Digitalisierungs-Projekt „Arbeit der Zukunft“.

Zwar gibt es einige solcher Anbieter, doch in der Regel funktionieren die Geschäftsmodelle der Plattformwirtschaft anders: Die Beschäftigten – Fahrer, Lieferanten oder Putzkräfte – werden als Selbstständige gehalten, obwohl mehr als fraglich ist, ob sie wirklich selbständig agieren können. In der Regel gelten einzig die AGB der Plattformbetreiber. So wird das Arbeits- und Sozialrecht umgangen – und das betrifft die soziale Sicherung, Urlaub oder Mitbestimmungsregeln. Anders gesagt: Die Plattformwirtschaft schafft sich ihr eigenes Recht. Betreiber und Investoren (bei Uber – aktuell mit 48 Mrd. US-Dollar bewertet – sind dies u.a. Goldman Sachs, Google oder Softbank) setzen auf Disruption: Sie wollen Arbeit neu organisieren und die Rechte der Beschäftigten aushebeln.

In den Gewerkschaften, der Politik und auch vor den Gerichten hat sich in den letzten Jahren viel getan. Es bleibt politisch jedoch die entscheidende Frage, dass Plattformbetreiber beweisen müssen, ob und wie ihre Crowdworker tatsächlich selbständig sind. Wenn zum Beispiel die Preise (und damit die Einkünfte) oder Arbeitszeiten vorgegeben und die Crowdworker umfangreich getrackt werden, kann von Selbständigkeit keine Rede sein. Eine solche Beweispflicht sollte umgehend eingeführt werden, um den Beschäftigungsstatus zu klären, die Plattformbetreiber als Arbeitgeber in die Verantwortung zu nehmen und das Dumping zu stoppen.

Eine Beweispflicht sollte umgehend eingeführt werden,
um den Beschäftigungsstatus zu klären, die Plattformbetreiber
als Arbeitgeber in die Verantwortung zu nehmen
und das Dumping zu stoppen.

Crowdwork muss sozial abgesichert werden. Dies gilt auch für tatsächlich Selbstständige. Auch unabhängig von Plattformen sollten insbesondere Solo-Selbstständige in den Schutz der Sozialversicherungen aufgenommen werden. Nur so können sie in gleichem Maße wie die Beschäftigten von der Solidarität und dem sozialen Ausgleich profitieren, ohne für die Solidargemeinschaft negative Selektionseffekte befürchten zu müssen. Wichtig ist allerdings, dass die Beiträge – insbesondere für Solo-Selbstständige – bezahlbar sind und Auftraggeber an den Sozialversicherungsbeiträgen von Honorarempfängern ausreichend beteiligt werden – für die Mehrwertsteuerpflicht von Honoraren funktioniert eine solche Regelung ja schon seit vielen Jahren.


 

Cloud und Crowd

Im Rahmen eines Projekts wollen das ISF München, die Universität Kassel, die LMU München, die andrena objects ag gemeinsam mit IG Metall und ver.di die Perspektiven von Cloud- und Crowddiensten in der Wirtschaft erforschen.

Unter anderem will das Bündnis die Digitalisierung in Dienstleistung und Industrie konkret in Unternehmen analysieren. Zu den Praxispartnern gehören die Dax-Konzerne Deutsche Telekom, Daimler, Audi, BMW, SAP und verschiedene Vermittlungsplattformen. So sollen nicht nur die Geschäftsstrategien der Konzerne untersucht werden, sondern auch die unterschiedlichen Ansätze der SoloSelbstständigen.

Eine Broschüre stellt aktuelle Forschungsergebnisse zu Cloud und Crowd dar und zeigt Entwicklungen in der digitalen Ökonomie. Zudem lässt sie ExpertInnen mit ihrer Sicht auf den gegenwärtigen disruptiven Umbruch zu Wort kommen und benennt die zentralen Bausteine, wie die digitale Wirtschaft gestaltet werden kann.

Die Broschüre gibt es hier...


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