Deutscher Gewerkschaftsbund

14.12.2023

Arbeits- und Gesundheitsschutz 2024: dringender Handlungsbedarf bei Homeoffice und Gefahrstoffen

2 Arbeitsschutz-Themen standen 2023 im Vordergrund bei denen der DGB auch im nächsten Jahr nicht lockerlassen wird. Für die Ausgestaltung des Homeoffice gibt es immer noch keinen verbindlichen Regelungsrahmen. Ein Jahr lang haben sich die Gewerkschaften auf verschiedenen Ebenen konstruktiv eingebracht, während die Arbeitgeber keinerlei Kompromissbereitschaft gezeigt haben. Zudem ist trotz jahrelanger Vorarbeit die neue Gefahrstoffverordnung immer noch nicht verabschiedet und viele Beschäftigte beim Arbeiten im Baubestand nicht geschützt. Die Europäische Union ist hier deutlich schneller vorangekommen und hat mehrere Gefahrstoffrichtlinien, unter anderem zum Schutz vor Asbest, überarbeitet. 2024 muss es also endlich verbindliche Regelungen zum Homeoffice und die Verabschiedung einer europarechtskonformen Gefahrstoffverordnung geben.

Homeoffice

Nicht erst seit diesem Jahr ist klar, dass das die Möglichkeiten des Homeoffice auch ohne pandemische Lage umfassend genutzt werden. Es ist jedoch auch klar, dass es im "Experimentierraum Pandemie" ohne verbindliche Regelungen zu einem Wildwuchs unterschiedlichster Ausgestaltungen und vor allem Schutzniveaus gekommen ist. Diesen Wildwuchs gilt es nun endlich einzufangen und Rahmenbedingungen für das gesundheitsförderliche Arbeiten von zu Hause zu setzen. Aus gewerkschaftlicher Sicht war das Jahr 2023 davon geprägt, diese Rahmenbedingungen auf unterschiedlichen politischen Ebenen zu gestalten. Auf nationaler Ebene geschah dies unter anderem in der Unfallversicherung und in der vom BMAS organisierten "Politikwerkstatt Mobile Arbeit". Auf europäischer Ebene haben Gewerkschaftsvertreter konstruktiv im Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und am Sozialdialog zum "right to disconnect" mitgearbeitet.

Diese Bemühungen sind oftmals am Widerstand der Arbeitgeber gescheitert. Entweder sind Verhandlungen abgebrochen oder gar nicht erst aufgenommen worden mit dem Verweis darauf, dass erst die Ergebnisse an anderer Stelle abzuwarten seien. Kürzlich haben die Arbeitgeber dann den Verhandlungstisch des europäischen Sozialdialogs nach langwierigen Gesprächen und deutlich gezeigter gewerkschaftlichen Kompromissbereitschaft verlassen und diesen damit zum Scheitern gebracht. Der Eindruck, die Arbeitgeber spielten auf Zeit, um legislative Optionen zu verhindern, lässt sich nicht ganz beiseite wischen. Durch taktische Spielchen ist ein weiteres Jahr verloren gegangen. Nun ist die Legislative gefragt endlich das Arbeitsschutzgesetz weiter zu konkretisieren und diese Art des Arbeitens unter den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung zu nehmen. Der Fokus liegt auf dem Arbeiten im häuslichen Bereich und nicht dem gesamten mobilen Arbeiten, da die Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers im Gegensatz zum Zugabteil oder dem Hotelzimmer viel größer sind. Dabei geht es nicht nur um die Ausstattung des heimischen Arbeitsplatzes, sondern um weitere Fragen der Arbeitsorganisation. Der Arbeitgeber hat die Gesundheit seiner Beschäftigten zu schützen, ob im Homeoffice oder im Betrieb.

Gefahrstoffe

An einer Anpassung der aktuell gültigen Gefahrstoffverordnung wird für bestimmte Kanzerogene bereits seit mehr als 15 Jahren gearbeitet. Ziel ist es Beschäftigte besser vor oftmals tödlichen berufsbedingten Krebserkrankungen zu schützen. Dies gilt vor allem für Kanzerogene, bei denen arbeitswissenschaftlich keine Krebsschwelle ermittelt werden kann. Dazu gehört das in Deutschland bis 1993 in großem Umfang verbaute Asbest. Asbest ist noch immer für jährlich mehr als 1.500 Todesfälle und 3.600 anerkannte Berufskrankheiten verantwortlich. Nach den 2015 veröffentlichten Erkenntnisse zu dem Vorhandensein von Asbest in Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber im Baubestand ist eine Überarbeitung der Regelungen erst recht überfällig. Die Asbestgefahr lauert in der einen oder anderen Form in den meisten der Gebäude, die vor 1993 errichtet worden sind. Der nationale Asbestdialog dreier Bundesministerien hat daher einstimmig Mitwirkungs- und Informationspflichten von Bauherren als wichtige gesetzliche Grundlage identifiziert. Für den DGB ist diese Veranlasserpflicht eine unverzichtbare Voraussetzung, um überhaupt Arbeiten im Bestand für einen erweiterten Beschäftigtenkreis zu legalisieren.

Wiederholt gibt es Angriffe von verschiedenen Seiten auf die im Asbestdialog entwickelten Lösungen und zu etablierenden Schutzstandards. Hierdurch verzögert sich die Umsetzung der novellierten Verordnung immer weiter. Dies betrifft mehr als 750.000 Beschäftigte in Ausbaugewerken, die täglich bei ausführenden Arbeiten in älteren Bestandsgebäuden auf Asbest stoßen können, ob es nun um den Einbau einer neuen Heizungsanlage oder das Setzen von Steckdosen geht. Wird nicht staubarm und fachkundig gearbeitet, können schnell viele Asbestfasern freigesetzt werden. Die so freigesetzten Stäube können nicht nur den Beschäftigten, sondern auch Bewohner und Dritte gefährden.

Die von der EU angestoßene Renovierungswelle wird dafür sorgen, dass Arbeiten an älteren Gebäuden weiter zunehmen. Um Beschäftigte vor der daraus resultierenden Exposition adäquat zu schützen, braucht es dringend eine Novellierung der Gefahrstoffverordnung. Die EU ist an dieser Stelle schon weiter und hat den dringenden Handlungsbedarf erkannt, um eine weitere Asbesterkrankungswelle zu verhindern. Im November wurde die Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz überarbeitet und verschärft. Als wesentliche gewerkschaftliche Voraussetzung gilt auch hier: ohne Kenntnis der bei den Arbeiten anzutreffenden Asbestvorkommen ist kein effektiver Schutz möglich! Nun gilt es den vorgelegten Referentenentwurf der Gefahrstoffverordnung schnellstmöglich EU-rechtskonform anzupassen und zügig zu verabschieden. Die Beschäftigten dürfen nicht zum unwürdigen Spielball anderer, oft auf Profit ausgerichteter Interessen werden. So wichtig die energetische Sanierung auch ist, sie darf nicht zu Lasten der Beschäftigten stattfinden!

Außerdem hat die EU eine Einigung bei weiteren Gefahrstoffen erzielt. Der Arbeitsplatzgrenzwert für Blei wird gesenkt und für Diisocyanate erstmals ein Grenzwert festlegt. Beide Gefahrstoffe nicht nur bei der Renovierung von Gebäuden genutzt, sondern auch in Zukunftsindustrien wie der Herstellung von Batterien und Windkraftanlagen. EU-weit werden dadurch mehr als 4 Millionen Arbeitnehmer*innen besser vor Gefährdungen durch diese Gefahrstoffen geschützt. Das heißt, die Politik in Deutschland ist aufgefordert dafür zu sorgen, dass wir beim Schutz der Beschäftigten im Umgang mit Kanzerogenen nicht eher zum Schlusslicht in Europa werden.


Nach oben

sozialpolitik aktuell - Newslettermeldungen

Erste Seite  Vorherige Seite 
Seite: 1 2 3
Letzte Seite 
21.03.2024
DGB for­dert so­li­de Fi­nan­zie­rung der Kran­ken­haus­re­form
Personal in einem Krankenhausflur, unscharf, in blauem Licht
DGB/Yuriy Klochan/123rf.com
Am 15. März ist der aktuelle Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zur Krankenhausreform in die Ressort-Abstimmung gegeben worden. Der DGB kritisiert die unausgewogene Finanzierung des Vorhabens zur Hälfte aus Beitragsmitteln und fordert stattdessen eine auskömmliche Finanzierung aus Steuermitteln von Bund und Ländern.
weiterlesen …

21.03.2024
Se­nior*in­nen mi­schen sich in die Kom­mu­nal­wah­len ein
lachendes älteres Pärchen stehen sich umarmend unter einem Baum
DGB/Wavebreak Media Ltd/123rf.com
Gewerkschaftliche Senior*innen mischen sich in die Wahlkämpfe ein. Der AK Senior*innenpolitik hat deswegen eine Argumentationshilfe zur Kommunalen Senior*innenpolitik für die Arbeit der KV/SVen vor Ort erstellt.
weiterlesen …

21.03.2024
Ren­ten­pa­ket II: Schrit­te zur Ab­si­che­rung im Al­ter
Stempel Rente
Rainer Sturm/pixelio.de
Gute Renten sind eine zentrale Aufgabe des Sozialstaates und generationsübergreifend zu gewährleisten. Mit dem Rentenpakte II stabilisiert die Bundesregierung das Rentenniveau und sorgt so für verlässliche Renten für heutige und künftige Generationen.
weiterlesen …

07.03.2024
Mehr So­li­da­ri­tät statt Leis­tungs­kür­zun­gen und Zu­gangs­bar­rie­ren
Geldscheine und Fieberthermometer
Colourbox
Viele gesetzlich Versicherte zahlen seit Beginn des Jahres höhere Beiträge. Konservative und neoliberale politische Kräfte nehmen das zum Anlass die bewährte paritätische Umlagefinanzierung in Zweifel zu ziehen und sehen die Schuld für die finanzielle Misere innerhalb des Sozialsystems selbst.
weiterlesen …
Erste Seite  Vorherige Seite 
Seite: 1 2 3
Letzte Seite