Deutscher Gewerkschaftsbund

09.01.2014
Arbeitsmarkt auf den Punkt gebracht 1/2014

Arbeitslosigkeit: Die Folgen für die Gesundheit

Unbestritten ist: Arbeitslosigkeit und Krankheit stehen in Zusammenhang. Psychische Erkrankungen treten bei Arbeitslosen deutlich häufiger auf als bei Erwerbstätigen. Auch prekäre Beschäftigung beeinträchtigt die Gesundheit. Dennoch fehlt es bisher an umfassender Gesundheitsvorsorge für Menschen ohne Arbeit. Jobcenter, Kommunen, aber auch Krankenkassen und Arbeitgeber müssen gemeinsam nachhaltige Strategien entwickeln, um die gesundheitliche Situation arbeitsloser Menschen zu verbessern.

Ein Drittel der erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehenden leidet an gesundheitlichen Einschränkungen. Dabei spielen psychische Beeinträchtigungen eine besondere Rolle. Nach Daten der Betriebskrankenkassen (BKK) sind die Arbeitsunfähigkeitstage bei Arbeitslosen wegen psychischer Störungen etwa viermal so hoch wie bei Erwerbstätigen (die Daten liegen nur für EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld I, nicht von Hartz IV vor).

Arbeitsunfähigkeit nachGrafik Versichertenstatus und Krankheitsarten

DGB

Mehr als ein Drittel der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfangenden – das sind etwa 1,5 Millionen Menschen – haben im Laufe eines Jahres eine diagnostizierte psychische Störung. Das ist das Ergebnis des Forschungsberichts des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung „Menschen mit psychischen Störungen im SGB II“ 12/2013. Internationale Studien zeigen, dass dieses Phänomen nicht auf das deutsche Sozialversicherungssystem zurückzuführen ist, sondern dass der Gesundheitszustand Arbeitsloser im Vergleich zu Erwerbstätigen in allen untersuchten Sozialsystemen signifikant schlechter ist. Auch die erhöhte Mortalitätsrate Arbeitsloser ist nachgewiesen – Arbeitslose sterben früher als Erwerbstätige.

Nicht nur Arbeitslosigkeit, sondern auch prekäre Beschäftigung beeinträchtigt die Gesundheit nachweislich. Auffällig ist, dass bei Männern die seelischen Beeinträchtigungen in prekären Beschäftigungsverhältnissen im Vergleich zur kurzzeitigen Arbeitslosigkeit sogar überwiegen.

Krankheit ist nicht nur Folge, sondern auch Ursache von Arbeitslosigkeit. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen verlieren eher ihre Arbeit als gesunde Menschen und gleichzeitig erschweren sie wesentlich den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben. Die mentale wie physische Verfassung der Erwerbslosen kann Integrationserfolge stärker beeinflussen als deren formale Qualifikation.

Viele Langzeitarbeitslose mit psychischen Erkrankungen

Für die Betroffenen bedeutet der Verlust des Arbeitsplatzes in der Regel weit mehr als einen Knick in der Erwerbsbiografie. Wer arbeitslos wird, erlebt dies meist als eine schwere Belastung. Zwar verarbeiten Menschen Arbeitslosigkeit unterschiedlich. Dabei spielen das soziale Umfeld, die eigene Einstellung zur Bedeutung von Arbeit wie auch das finanzielle und kulturelle Kapital eine entscheidende Rolle. Mit zunehmender Dauer von Arbeitslosigkeit steigen aber meist auch bei solchen Menschen die psychische Belastung und das Risiko einer ernsthaften seelischen Störung, die die Arbeitslosigkeit anfangs als Befreiung von belastender Arbeit gesehen haben. Der hohe Anteil an Langzeitarbeitslosen mit diagnostizierten psychiatrischen Diagnosen ist ein Beleg für das persönliche wie gesellschaftliche Problem, das mit lang andauernder Arbeitslosigkeit verbunden ist.

Sichere Arbeit verbessert den Gesundheitszustand

Mit dem Wiedereinstieg in das Erwerbsleben ist häufig eine signifikante Verbesserung des Gesundheitszustandes vormals Arbeitsloser verbunden. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn die neue Arbeit weitgehend den Wünschen der Betreffenden entspricht. Trifft dies nicht zu, verschlechtert sich das Wohlbefinden sogar häufig. Langzeitstudien zeigen auch, dass sich bei dem Wechsel von einer unsicheren in eine sichere Beschäftigung der Gesundheitszustand signifikant verbessert. Nicht nur die Arbeit an sich, sondern auch die Art der Arbeit ist bedeutsam für den Gesundheitszustand.

Handlungsbedarfe ergeben sich für Arbeitsagenturen und Jobcenter sowie Kommunen und die Krankenkassen, aber auch für Arbeitgeber.

Die Bundesagentur für Arbeit hat sich in den vergangenen Jahren verstärkt dem Thema Gesundheitsorientierung in der Integrationsarbeit gewidmet. In dem Zusammenhang hat sie auch Empfehlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur besseren Zusammenarbeit der Krankenkassen und den Arbeitsagenturen und Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtungen betrieben werden, vereinbart. Auf dieser Basis sind bereits einige Initiativen in Gang gebracht worden. Gute regionale Ansätze sollen ausgeweitet werden. Eine Vereinbarung zwischen GKV und den kommunalen Spitzenverbänden wurde inzwischen auch für die Optionskommunen, also die Jobcenter, die von den Kommunen in alleiniger Trägerschaft geführt werden, geschlossen. Diese ist allerdings sehr allgemein gehalten und unverbindlich. Offen bleibt daher, inwieweit die Vereinbarung in der Praxis tatsächlich zu mehr und besserer Kooperation zwischen den beteiligten Partnern beiträgt.

In den Arbeitsagenturen wie auch in den Jobcentern ist das Wissen um gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Vermittlungsfachkräften bisher nicht ausreichend vorhanden. Sowohl das Erkennen als auch der richtige Umgang vor allem mit psychischen Erkrankungen stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor große Herausforderungen. Erste Ansätze unter Einbeziehung der ärztlichen und psychologischen Fachdienste der Bundesagentur für Arbeit greifen dieses Problem auf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und den Jobcentern müssen fortgebildet werden, damit sie Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen besser helfen können. Wichtig ist eine soziale Begleitung, während stärkerer Druck z. B. durch Androhung von Sanktionen besonders bei psychisch Kranken den Gesundheitszustand eher noch verschlimmern kann. Dafür sind auch angemessene Betreuungsschlüssel und das Angebot individueller Maßnahmen mit kleinerer Gruppengröße und längeren Laufzeiten erforderlich. Diese sollten auch stärker verzahnt werden mit Angeboten der gesundheitlichen Prävention und Gesundheitsförderung.

Kommunen spielen zentrale Rolle

Die Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Ansprache der Arbeitslosen. Der „Setting-Ansatz“ gilt als Kernstück der Gesundheitsförderung. Die Konzeption adressiert das „Setting“, den alltäglichen Lebensraum, als einen Ort, in dem Interventionen greifen. In der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung (1986) heißt es: „Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt.“ In Kitas, Schulen, bürgerschaftlichen Treffs und anderen kommunalen Einrichtungen lassen sich präventive Ansätze gut verankern. Indem alle Bürger angesprochen werden, können die Angebote niedrigschwellig und diskriminierungsfrei verortet werden. Die Inanspruchnahme solcher Angebote durch Arbeitslose ist allerdings gering. Daher sind neben diesen allgemeinen Angeboten spezifische Angebote für Arbeitslose mit motivierenden Elementen wie beispielsweise gemeinsame sportliche Aktivitäten unverzichtbar.

Die Kommunen haben aus Hartz IV aber auch im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge den Auftrag, Sucht- und psychosoziale Beratung zu gewährleisten. Dabei sind diese sogenannten kommunalen Eingliederungsleistungen als Kann-Leistungen formuliert. Damit hat der Gesetzgeber die Erbringung von den zur Verfügung gestellten Ressourcen der Kommunen abhängig gemacht. In der Praxis zeigt sich, dass diese Angebote nicht flächendeckend in ausreichendem Maße erbracht werden. Zudem sind sie nicht im erforderlichen Umfang mit den arbeitsmarktlichen Maßnahmen verzahnt. Hier besteht erheblicher Nachholbedarf.

Krankenkassen haben den Auftrag zur gesundheitlichen Prävention

Wesentliche Akteure im Rahmen der gesundheitlichen Prävention und der Gesundheitsförderung sind die Krankenkassen. Sie haben den gesetzlichen Auftrag zur gesundheitlichen Prävention. Erwerbslose sind jedoch aufgrund des Wettbewerbsdrucks der Krankenkassen untereinander keine attraktive Zielgruppe für diese. So sind die Angebote der Krankenkassen für Arbeitslose deutlich ausbaufähig. Zudem müssen sie leichter für diese Personengruppe zugänglich gemacht werden. Trotz der im Leitfaden des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen enthaltenen Formulierung, dass eine Vorleistung und ein Eigenanteil der arbeitslosen Versicherten bei Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention nicht entrichtet werden sollen, erheben viele gesetzliche Krankenkassen diese weiterhin.

Nicht nur Präventionsangebote für Arbeitslose, sondern auch Therapieangebote stehen nicht ausreichend zur Verfügung. Bei einer allgemeinen Zunahme psychischer Erkrankungen kommen Arbeitslose in der Konkurrenz zu anderen Personengruppen bei der Vergabe von Therapieplätzen oft zu kurz. Monatelange Wartezeiten sind die Folge mit der Gefahr einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes und sinkender Integrationswahrscheinlichkeit.

Arbeitgeber müssen gute und sichere Arbeit bieten

Auch bei Arbeitgebern besteht schon im eigenen Interesse Handlungsbedarf. Studien belegen, dass prekäre Beschäftigung nahezu genauso häufig wie Arbeitslosigkeit zu psychischen Beeinträchtigungen führt. Die Fehlzeiten der Beschäftigten sind bei psychischen Krankheiten fast dreimal so hoch wie bei anderen Erkrankungen. Vor dem Hintergrund älter werdender Belegschaften und zunehmenden Arbeitskräftebedarfs müssen Arbeitgeber sich verstärkt um „gute Arbeit“ bemühen. Dazu zählt neben sicheren Arbeitsverhältnissen auch ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement mit einem funktionierenden betrieblichen Eingliederungsmanagement. Dadurch können Entlassungen gesundheitlich beeinträchtigter Beschäftigter verringert werden. Unternehmen sollten aber auch bei Einstellungen umdenken und gesundheitlich eingeschränkten Personen eine Chance auf Beschäftigung geben. Die dafür notwendige Unterstützung kann in Form von Eingliederungszuschüssen aber insbesondere auch von nachgehender Begleitung der vormals Arbeitslosen erfolgen.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Arbeitslosen sind nicht nur für die Betroffenen eine große Bürde, sondern auch ein gesellschaftlich bedeutsames Problem. Dieses lässt sich weder alleine durch Gesundheitspolitik noch durch Sozial- oder Arbeitsmarktpolitik lösen. Vielmehr kommt es darauf an, dass die beteiligten Akteure gemeinsam bundesweit stabile Netzwerke zur Prävention und Gesundheitsförderung aufbauen. Vielversprechende regionale Ansätze und zentrale Absprachen zeigen, dass es hier Potenzial gibt. Die Aufspaltung der Zuständigkeiten und der Finanzierung stellt aber eine große Hürde dar. Sie kann nur durch den gemeinsamen Willen zur Kooperation überwunden werden. Hier ist auch die Politik gefordert, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine bessere Kooperation an den Schnittstellen der Sozialsysteme und für nachhaltige Verpflichtungen der Arbeitgeber schaffen muss. So sollten die Möglichkeiten der Verzahnung von arbeitsmarktlichen Maßnahmen mit Angeboten der gesundheitlichen Prävention und Gesundheitsförderung ausgebaut werden. Dafür sind auch die Maßnahmedauern zu verlängern.

 Ausreichende Präventionsangebote auch für Arbeitslose

Präventionsangebote für Arbeitslosengeld-, Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfangende sollten grundsätzlich vorleistungs- und eigenbeteiligungsfrei sein und es muss sichergestellt sein, dass ausreichend Therapieplätze auch für Arbeitslose zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf kommunale Eingliederungsleistungen muss den Zugang sichern, wofür ein ausreichendes Angebot erforderlich ist. Dafür muss zunächst Transparenz über die kommunalen Leistungen geschaffen werden. Die auf zentraler Ebene vereinbarten Kooperationen sollten für alle Krankenkassen bindend und auch für die Optionskommunen verbindlich sein. Mit der Sicherstellung angemessener Betreuungsschlüssel müssen die Vermittlungsfachkräfte in den Arbeitsagenturen und Jobcentern in die Lage versetzt werden, die Arbeitslosen intensiv zu betreuen. Darüber hinaus müssen ihnen flexiblere Sanktionsregelungen an die Hand gegeben werden, die es erlauben, angemessen in Bezug auf die Problemlagen des Personenkreises zu reagieren. Darüber hinaus müssen gesetzliche Rahmenbedingungen für gute Arbeit vor allem in Bezug auf Leiharbeit, Werkverträge, Minijobs und befristete und Teilzeitbeschäftigung geschaffen werden.

 

Grafik Handlungsfelder für Arbeitsagenturen, Kommunen, Krankenkassen, Arbeitgeber

Handlungsfelder für Arbeitsagenturen, Kommunen, Krankenkassen, Arbeitgeber DGB

Die Diskussionen um den Gesundheitszustand Erwerbsloser und von Erwerbslosigkeit Bedrohter dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass die gesellschaftliche Stigmatisierung von Arbeitslosigkeit ein eigenständiger Risikofaktor ist. Mit der Hartz-IV-Gesetzgebung und den begleitenden politischen Debatten um „Sozialschmarotzer“ wurde der Druck auf Arbeitslose merklich erhöht. In der Folge der Hartz-IV-Gesetzgebung wurden auch die prekären Arbeitsverhältnisse deutlich ausgeweitet. Arbeitslosigkeit wurde vermehrt als individuelles Problem dargestellt, dem mit mehr Fordern auch der Aufnahme atypischer Beschäftigung und notfalls Sanktionen begegnet werden muss. Mittlerweile konstatiert auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, dass diese Vorgehensweise bei psychisch Beeinträchtigten sogar kontraproduktiv ist. Ein wichtiger Beitrag im Rahmen der Primärprävention wäre daher die Ent-Stigmatisierung des Themas Arbeitslosigkeit. Diese sollte sich sowohl in öffentlichen Debatten als auch in der Gesetzgebung niederschlagen.


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Gu­te und si­che­re Ar­beitsplät­ze sind die bes­te Prä­ven­ti­on
Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung stellen ein erhebliches Krankheitsrisiko dar. Psychische Erkrankungen treten bei Arbeitslosen erheblich häufiger auf als bei allen Beschäftigten. Krankenkassen und Politik müssen mehr tun, um die Gesundheitsförderung für Arbeitslose zu verbessern, sagt Michael Bellwinkel, Referatsleiter Prävention und Suchthilfe beim BKK Dachverband.
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