Seit April 2023 sind jegliche Corona-Regeln ausgelaufen. Das heißt, dass alle Schutzmaßnahmen, wie das Tragen einer FFP2-Maske in einer medizinischen Einrichtung, weggefallen sind. Jetzt gilt es, dass Politik, Ärzt*innen, Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen den Kampf gegen Long- und Post-Covid gemeinsam aufnehmen. Hier findest du Informationen zu Long-Covid, Post-Covid und Corona.
DGB/Kateryna Kon/123rf.com
Die Artikel zu Corona im zweiten Teil dieser Website beziehen sich auf den zuletzt gültigen Stand vor Wegfall der verbleibenden Schutzmaßnahmen und werden zurzeit nicht aktualisiert.
Definition Long- und Post-Covid:
Wie viele Menschen von Long- und Post-COVID betroffen sind, kann bisher nicht verlässlich geschätzt werden: Allein in Deutschland wird ihre Zahl auf mindestens 1 Million geschätzt. Andere Erhebungen gehen davon aus, das 5 bis 10 Prozent aller Corona-Infizierten - also über 3 Millionen Menschen in Deutschland - Post-COVID-Symptome entwickeln. Zudem wird geschätzt, dass mittlerweile über 500.000 Menschen an ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) erkrankt sind, welches unter anderem durch eine Long- und Post-COVID-Erkrankung auftreten kann und eine besonders schlimme Ausprägung darstellt. Weil schon vor der Corona-Pandemie Langzeitfolgen von Infektionskrankheiten nicht ausreichend erforscht wurden, gibt es viel zu wenige spezialisierte Ambulanzen für Long- und Post-Covid-Patient*innen. Und selbst in diesen Einrichtungen sind Behandlungsmöglichkeiten nicht ausreichend vorhanden, weil es kaum belastbare Forschungserkenntnisse und wirksame, erprobte Therapiekonzepte gibt – mit dramatischen Folgen für Patient*innen.
Wir als DGB stehen für die Belange von Betroffenen und Versicherten ein und suchen das Gespräch mit Betroffenen, politischen Entscheidungsträger*innen und Vertreter*innen der Sozialversicherungen. Gesundheit ist ein grundlegendes Menschen- und Arbeitnehmer*innenrecht, weshalb ausnahmslos jeder Person eine bedarfsgerechte und hochwertige Versorgung zuteilwerden muss. Deshalb fordern wir, dass Betroffene mit ihrem Leid nicht im Stich gelassen werden – dafür braucht es jetzt mehr Geld für Forschung und entschlossenes Handeln aller Akteur*innen.
Ein erster positiver Schritt ist die im Juli 2023 vorgestellte Initiative des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach: Er hat eine Online-Plattform geschaffen, die als zentrale Anlaufstelle für Patient*innen, ihre Angehörigen und Ärzt*innen dient.
Zusätzlich fand am 12. September 2023 im Rahmen der Initiative ein Runder Tisch statt. Hier kamen über 40 Vertreter*innen aus
zusammen, um zu diskutieren, wie Betroffenen besser geholfen werden kann. Eine konkrete Verbesserungsmaßname stellte Minister Lauterbach am Ende des Runden Tisches vor: Die Erstellung einer Liste von Medikamenten, die zur Behandlung von Long- und Post-COVID eingesetzt werden können, auch wenn sie ursprünglich für andere Behandlungszwecke zugelassen wurden. Diese Liste wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt, soll die rechtliche Grundlage für hilfreiche Behandlungen im sogenannten „Off-Label-Use“ bilden und Betroffene finanziell entlasten. Denn: Durch eine solche Liste, werden Ärzt*innen in die Lage versetzt, hilfreiche Medikamente verschreiben zu dürfen, auch wenn sie ursprünglich für andere Zwecke zugelassen wurden. Bisher ist dies nicht möglich, sodass die Kosten für entsprechende Behandlungen bisher nicht von den Kassen übernommen werden und daher in der Regel von den Betroffenen selbst getragen werden müssen.
Ein weiteres Thema während des Runden Tisches war die Forschungsfinanzierung: Hier kündigte Lauterbach an, sich für weitere 60 Millionen Euro für die Versorgungsforschung einzusetzen, nachdem Bundesfinanzminister Christian Lindner das geplante Budget für Versorgungsforschung im Bereich Long- und Post-Covid von den ursprünglich angekündigten 100 auf 41 Millionen gnadenlos gekürzt hat. Diese Kürzung ist völlig unverantwortlich, denn ohne höhere Mittel für gezielte Forschungsvorhaben ist eine bessere Versorgung der vielen Patient*innen kaum möglich. Selbst Forschungsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro werden wohl kaum ausreichen, um notwendige Forschungsvorhaben langfristig adäquat zu finanzieren. Im Bereich der Versorgungsforschung zu sparen ist zum einem gegenüber Long- und Post-Covid-Betroffenen unsolidarisch und unsozial. Zum anderem wird dadurch die Bekämpfung der immensen Folgekosten für Volkswirtschaft und Sozialsysteme, die allein für das Jahr 2021 auf 7 Milliarden Euro geschätzt wurden, nicht ausreichend mitbedacht.
Wer jetzt nicht mit größter Vehemenz handelt, verkennt die Tragweite der Herausforderungen, vor die Long- und Post-COVID unsere Gesellschaft noch lange stellen wird.
Die Corona-Schutzmaßnahmen sind ausgelaufen.
Mit Wirkung zum 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Von Oktober 2022 bis April 2023 galt noch die sogenannte "Basisstufe" des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Diese hatte zum Beispiel eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen von Arztpraxen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen vorgesehen.
Die Basisstufe gilt nun nicht mehr, d.h. dass auch die letzten Schutzmaßnahmen wie z.B. die FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen weggefallen sind.
Speziell für das Arbeitsleben gilt:
Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Impfnachweispflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs nicht mehr.
Die Unternehmen sind weiterhin gehalten, die Gefährdungslage auf Grundlage der Gefahrenbeurteilung einzuschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festzulegen – gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat. Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung jedoch wurde zum 2. Februar 2023 aufgehoben; die dort angesprochenen Gegenstände haben allerdings noch empfehlenden Charakter.
Dies gilt auch für die Maßgabe, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten ermöglichen müssen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
Gleichwohl gilt für den Eigenschutz: Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen und regelmäßig lüften.
ACHTUNG: Die folgenden Informationen sind nicht mehr gültig. Der rechtliche Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen ist zum 7. April 2023 ausgelaufen. Die Artikel werden zurzeit nicht aktualisiert.
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