Der Protest der Gewerkschaften hat gewirkt! Schwarz-Gelb musste die für den 1. Februar 2013 geplante Abstimmung über das umstrittene Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz im Bundestag absagen. Die Koalition will nun mit allen Beteiligten weitere Gespräche über eine Reform des Beschäftigtendatenschutzgesetzes führen. Bis heute haben über 33 000 UnterstützerInnen die Online-Petition des DGB gegen Dauerüberwachung am Arbeitsplatz unterzeichnet, mehrere hundert Betriebs- und Personalräte haben ihren Appell gegen die Verschlechterung direkt an Volker Kauder und Rainer Brüderle gerichtet.
Die Petition ist mit 33428 UnterstützerInnen erfolgreich abgeschlossen: Gemeinsam gegen Dauerüberwachung und George Orwell am Arbeitsplatz!
DGB-Vorsitzender Michael Sommer zum erfolgreichen Abschluss der Online-Petition:
"Ich bedanke mich bei allen, die mitgeholfen haben, vorerst den Gesetzentwurf der Regierung zum Beschäftigtendatenschutz zu stoppen.
Besser kein Gesetz als dieses - das gilt immer noch.
Sollte die Regierungskoalition diesen Gesetzentwurf doch noch weiterverfolgen, so muss sie mit unserem weiteren Widerstand rechnen.
Wir wollen einen wirklichen Arbeitnehmerdatenschutz, nicht George Orwell in Betrieben und Büros.
Euch und Ihnen nochmals vielen Dank für die Unterstützung.
Heute ist ein guter Tag für die Beschäftigten in Deutschland."
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften halten ihre grundsätzliche Kritik an dem Gesetzesentwurf uneingeschränkt aufrecht. Der Entwurf enthält keine klaren, eindeutigen Vorschriften zur wirksamen Begrenzungen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten und zum Schutz des Persönlichkeitsrechts.
Der DGB bleibt bei seiner grundsätzlichen Kritik: Der Entwurf für das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz basiert auf einem falschen Ansatz. Zudem werden Zukunftsprobleme durch neue Technik wie Cloud Working nicht ansatzweise mitgedacht. Darüber wurde das Gesetz nicht mit dem Entwurf zu einer EU-Datenschutzgrundverordnung abgeglichen.
In seinen Eckpunkten zum Arbeitnehmerdatenschutz vom Dezember 2008 sagt der DGB: Zweck des Datenschutzes muss es sein, den Einzelnen davor zu schützen, dass durch Missbrauch seiner Daten sein grundrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrechts beeinträchtigt wird.
Der Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes steht voraussichtlich am 30. Januar auf der Tagesordnung des Bundestags-Innenausschusses. Dazu haben CDU und FDP einen Änderungsantrag vereinbart. Es bleibt bei weiteren Verschlechterungen gegenüber dem Kabinettsbeschluss. Auch dieser ist bereits mehr als kritikwürdig.