Ein älterer Herr hebt ein Kind in die Luft

Die DGB-Rentenkommission

Starke Rente für alle Generationen – das sind unsere Empfehlungen

Inhaltsverzeichnis

Die DGB-Rentenkommission hat im Juni 2026 klare Empfehlungen für die Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Das sind die Ergebnisse:

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Was ist die DGB-Rentenkommission?

Die DGB-Rentenkommission ist ein unabhängiges Expert*innengremium des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie entwickelt – unter Berücksichtigung der DGB Positionen zur Alterssicherungspolitik –  ein eigenständiges Gesamtkonzept zur Zukunft der Alterssicherung und bündelt gewerkschaftliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Perspektiven.

Unsere 7 Empfehlungen

Für ein zukunftsfähiges und tragfähiges Alterssicherungssystem für alle Generationen

1. Rente muss reichen

Unser Maßstab ist klar: Im Alter müssen mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen – aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente zusammen. Dafür muss die gesetzliche Rente das Fundament legen.

Das bedeutet konkret:

  • Das Rentenniveau (vor Steuern) wird auf 50 Prozent angehoben, perspektivisch auf 53 Prozent.
  • Alle Arbeitgebenden werden verpflichtet, ihren Beschäftigten eine Betriebsrente auf tariflicher Basis anzubieten.
  • Arbeitgebende zahlen dafür jährlich mindestens 2 Prozent des Bruttolohns – jedoch nicht weniger als 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (aktuell: 988,75 Euro im Jahr).
  • Wer nicht tarifgebunden ist, muss einschlägige Tarifverträge dennoch verbindlich anwenden.
  • Betriebsrenten müssen lebenslange Leistungen sichern – im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene.

In unserem FAQ erklären wir genauer, was die einzelnen Maßnahmen bedeuten. 

2. Sorgearbeit zählt

Sorgearbeit ist keine Privatsache. Sie hält die Gesellschaft zusammen. Deshalb:

  • Rentenansprüche aus Kindererziehung sollen künftig auf beide Elternteile aufteilbar sein, wenn sie sich die Sorgearbeit teilen.
  • Pflegezeiten werden rentensteigernd anerkannt, auch dann, wenn die pflegende Person bereits Rente bezieht.
  • Die daraus entstehenden Rentenansprüche werden transparent und verlässlich durch öffentliche Beiträge finanziert.

Ziel ist ein System, das verhindert, dass Sorgearbeit dauerhaft zu niedrigeren Renten führt.

3. Altersarmut verhindern

Die wirksamste Vorsorge gegen Altersarmut sind gute Löhne, stabile Erwerbsverläufe und ein Rentenniveau, das den Lebensstandard sichert. Deshalb gehören stärkere Tarifbindung, ein armutsfester Mindestlohn und die Schließung des Gender Pay Gaps zur Rentenreform dazu.

Zusätzlich müssen die Sicherungsmechanismen innerhalb der Rentenversicherung verbessert werden:

  • Der Grundrentenzuschlag wird vereinfacht: Er wird leichter gewährt, ohne Einkommensanrechnung, und berücksichtigt künftig auch Zeiten der Erwerbsminderung.
  • Ein allgemeiner Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung wird eingeführt: Wer eine gesetzliche Rente bezieht, soll davon mehr behalten dürfen.
  • Eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage wird eingeführt: Bei sehr niedrigen Löhnen zahlen Arbeitgebende höhere Beiträge, damit auch langjährige Vollzeitarbeit zu ausreichenden Rentenansprüchen führt.
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung und Pflege führen nicht automatisch zu Armutsrenten.
4. Gerechte Finanzierung

Die gesetzliche Rentenversicherung wird schon immer aus 2 Quellen finanziert: aus Beiträgen der Beschäftigten und Arbeitgebenden zum einen und aus Steuermitteln des Bundes zum anderen. Das ist kein Systemfehler, sondern Absicht: Beiträge finanzieren individuelle Rentenansprüche. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben – wie Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder die Folgen des demografischen Wandels – gehören in die Verantwortung aller. Die Lasten müssen fair verteilt werden.

Unsere Forderungen:

  • Ein dauerhafter Demografiezuschuss des Bundes, um den Anstieg der Rentenbeiträge zu dämpfen und das Rentenniveau stabil zu halten.
  • Dieser Zuschuss wird finanziert durch höhere Steuern auf große Vermögen und Kapitaleinkünfte – nicht durch Kürzungen bei Sozialleistungen oder höhere Verbrauchssteuern.
  • Die Bundeszuschüsse müssen verlässlich gezahlt werden und dürfen nicht zur Haushaltssanierung gestrichen werden.
  • Langfristig kann auch ein öffentlich verwalteter Kapitalstock – ähnlich dem Gedanken des Generationenkapitals – als ergänzende Finanzierungsquelle dienen.
5. Mehr Menschen zahlen ein

Die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung wird erweitert:

  • Neue Selbstständige, die bisher nicht obligatorisch abgesichert sind, werden einbezogen. Wer arbeitet, soll Teil der solidarischen Alterssicherung sein.
  • Alle Bundestagsabgeordneten und Landtagsabgeordneten zahlen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie sind dann selbst von ihren Entscheidungen zur Rentenpolitik betroffen.
  • Perspektivisch werden weitere Gruppen – etwa Angehörige berufsständischer Versorgungssysteme – schrittweise einbezogen.
  • Fehlanreize im Steuer- und Sozialsystem, die sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entgegenstehen, werden beseitigt.
  • Der Gender Pay Gap muss geschlossen werden. Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern führt direkt zu einer Rentenlücke.

Neue Beitragszahler*innen bauen zunächst Ansprüche auf, ohne sofort Leistungen zu beziehen. Das stabilisiert die Rentenversicherung über Jahrzehnte.

6. Kein höheres Rentenalter

Eine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze lehnen wir ab. Sie wäre de facto ein Rentenkürzungsprogramm für die Millionen Menschen, die es schon heute nicht bis zur Regelaltersgrenze schaffen, weil ihre Arbeit körperlich oder psychisch belastend ist.

Was wir stattdessen fordern:

  • Das Rentenalter wird nicht angehoben.
  • Die Rente für besonders langjährig Versicherte bleibt erhalten.
  • Die Altersrente für Schwerbehinderte wird auch für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen geöffnet: Zugang ab 62 Jahren mit geringeren Abschlägen bei 35 Versicherungsjahren.
  • Eine Teilrente ohne Abschläge wird eingeführt – für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit arbeiten können.
  • Bewährte Instrumente wie die Blockaltersteilzeit ab 55 bleiben erhalten.
  • Arbeitsverhältnisse sollen nicht länger automatisch an die Regelaltersgrenze gekoppelt sein. Wer länger arbeiten möchte, soll das ohne Hürden tun können.
7. Reha statt Frühverrentung

Heute scheitern viele Betroffene an unklaren Zuständigkeiten und zu späten Zugängen zur Rehabilitation. Das muss sich ändern:

  • Prävention, Rehabilitation und berufliche Wiedereingliederung werden besser aufeinander abgestimmt zwischen Rentenversicherung, Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Jobcentern und Betrieben.
  • Arbeitgebende werden durch ein verbindlicheres Betriebliches Eingliederungsmanagement stärker in Prävention und Wiedereingliederung eingebunden.
  • Der Reha-Deckel in der Rentenversicherung wird abgeschafft: Er verhindert heute, dass Menschen die Reha-Leistungen bekommen, die sie brauchen.
  • Wartefristen für erneute Reha-Leistungen während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente werden gestrichen.
  • Eine Günstigerprüfung wird eingeführt: Wer nach einer Erwerbsminderungsrente in den Arbeitsmarkt zurückkehrt, soll nicht dafür bestraft werden. Eine zwischenzeitlich schlechter bezahlte Arbeit darf eine spätere Rente nicht mindern.
50 %
Brutto-Rentenniveau fordern wir kurzfristig
2 %
Arbeitgeber-Pflichtbeitrag zur Betriebsrente
0
Jahre Anhebung der Regelaltersgrenze
70 %
des letzten Nettoeinkommens müssen zur Verfügung stehen

Lebensstandardsicherung – was das bedeutet

Die DGB-Rentenkommission hat sich auf einen klaren Maßstab geeinigt: Ein gutes Alterssicherungssystem sichert den Lebensstandard. Das ist erreicht, wenn im Alter mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen.

Warum reicht die gesetzliche Rente allein nicht? Das Rentenniveau wurde in den vergangenen 2 Jahrzehnten politisch abgesenkt, in der Erwartung, dass private und betriebliche Vorsorge den Rückgang ausgleicht. Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt: Die Hälfte der Beschäftigten – 20 Millionen Menschen! – hat keine Betriebsrente, ein Drittel hat gar keine zusätzliche Vorsorge. In Ostdeutschland ist die Lage noch dramatischer. Die Folge: Millionen Menschen drohen trotz langer Erwerbsbiografien in Altersarmut zu fallen.

Was hat der demografische Wandel damit zu tun? Viel – aber nicht das, was oft behauptet wird. Der demografische Wandel ist keine unausweichliche Krise, die nur durch ein höheres Rentenalter oder Kapitaldeckung gelöst werden kann. Entscheidend sind Erwerbsbeteiligung, Produktivität und die gerechte Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands. Wer zahlt wie viel? Und wer profitiert? Das sind die eigentlichen Fragen.

Faktenchecks, weiterführende Infos und den DGB-Rentenrechner findest du hier:

Rente

Die Rente muss zum Leben reichen, nicht nur zum Überleben. Darum muss das Rentenniveau stabilisiert und perspektivisch wieder angehoben werden. Das sieht unser Rentenkonzept vor.

Geld

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Die Mitglieder der DGB-Rentenkommission

Über die Mitglieder

Yasmin Fahimi
  • 9. Mai 2022: Wahl zur Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes beim 22. Ordentlichen DGB-Bundeskongress
    Vorsitzende der Hans-Böckler-Stiftung
  • 2017 bis Mai 2022: Mitglied des Deutschen Bundestages
  • 2017: Beamtete Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • 2014 bis 2015: Generalsekretärin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
  • 2000 bis 2014: Gewerkschaftssekretärin bei der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Christiane Benner
  • Seit Oktober 2023: Erste Vorsitzende der IG Metall
  • Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende bei VW und AUMOVIO sowie Präsidentin der internationalen Gewerkschaftsorganisation IndustriAll Global Union
  • 2016 bis 2023: Zweite Vorsitzende der IG Metall
Verena Bentele
  • Seit 2018: Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland e.V. 
    Als VdK-Präsidentin vertritt sie die Interessen von über 2,3 Millionen Mitgliedern in Fragen der Renten-, Sozial- und Gesundheitspolitik.
  • 2014 bis 2018: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • 2009 bis 2014: Landessozialreferentin beim VdK Bayern. 
Maike Finnern
  • Seit 2021: Vorsitzende der GEW
  • Als Lehrerin für Deutsch und Mathematik zuletzt Zweite Konrektorin der Realschule in Enger/Kreis Herford und viele Jahre als Personalrätin im Bezirk Detmold sowie im Hauptpersonalrat beim Schulministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW) tätig.
  • Von 2011 bis 2019: stellvertretende Vorsitzende der GEW NRW und seit Mai 2019 Landesvorsitzende.
Nils Hindersmann
  • 2023: Leiter der Abteilung Politik und Internationales beim Hauptvorstand der IGBCE
  • 2019: Leiter der Abteilung Sozialpolitik beim Hauptvorstand der IGBCE
  • 2009: Bezirkssekretär der IGBCE in Wolfenbüttel, Niedersachsen
Andrea Kocsis
  • Seit 2007: Stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Leiterin des Fachbereichs Postdienste, Speditionen und Logistik, zuständig auch für die Bereiche Tarifpolitische Grundsatzabteilung, Recht und Rechtspolitik, Justitiariat, Organisationspolitik, Veranstaltungsorganisation, Kontroll- und
    Beschwerdeausschuss, Seniorinnen und Senioren
  • 2005 bis 2007: Leiterin des Landesbezirksfachbereichs Postdienste, Speditionen und Logistik in Nordrhein-Westfalen
  • 2001 bis 2005: Gewerkschaftssekretärin in der Landesbezirksfachbereichsleitung
    des Fachbereichs Postdienste, Speditionen und Logistik in Nordrhein-Westfalen
Nina Krüger
  • Seit Februar 2026: DGB-Bundesjugendsekretärin
  • Vorher: Gewerkschaftssekretärin bei ver.di in Duisburg
  • Davor: Jugendbildungsreferentin in der DGB-Region Niederrhein
     
Kevin Kühnert
  • Leitet den Bereich Steuern, Verteilung und Lobbyismus bei der Bürgerbewegung Finanzwende
  • 2021 bis 2025: Direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für seinen Berliner Heimatbezirk Tempelhof-Schöneberg
  • 2021 bis 2024: SPD Generalsekretär
  • 2019 bis 2021: Stellvertretender Parteivorsitzender
  • 2017 bis 2021: Juso-Bundesvorsitzender
Ricarda Lang
  • Seit 2021: Mitglied des Deutschen Bundestages
  • 2022 bis 2024: Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und frauenpolitische Sprecherin
  • 2019 bis 2022: Stellvertretende Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Prof. Dr. Katja Nebe
  • Seit 2021: Stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt
  • Seit 2014: Professorin an der Universität in Halle/Saale, für Arbeits- und Sozialrecht
  • 2010 bis 2014: Professorin an der Universität Bremen
Dr. Joachim Rock
  • Seit August 2024: Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
  • Seit 2001 in verschiedenen Positionen im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. beschäftigt
Prof. Dr. Jutta Schmitz-Kießler
  • Seit Juli 2024: Professorin für Politikwissenschaft, insb. Sozialpolitik an der Hochschule Bielefeld
  • 2019: Auszeichnung der Dissertation „Erwerbstätigkeit trotz Rente“ mit dem Forschungspreis der Deutschen Rentenversicherung Bund, Forschungsnetzwerk Alterssicherung
  • 2015 bis 2024: Wissenschaftliche Leiterin des Statistik- und Informationsportals Sozialpolitik-aktuell.de an der Universität Duisburg-Essen
Peter Weiß
  • Seit 2021: Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen
  • Von 1998 bis 2021: Bundestagsabgeordneter, u.a. Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales
Für eine sichere und gerechte Rente für alle!
Die Rente ist das zentrale Versprechen des Sozialstaats: Wer ein Leben lang arbeitet, muss auch im Alter sicher leben können. Mit unserer Rentenkommission wollen wir einen eigenen, klaren und solidarischen Gegenentwurf vorlegen – jenseits von derzeitigem Stückwerk und kurzfristigen Debatten. Unser Ziel ist eine Alterssicherung, die den Lebensstandard sichert, Armut verhindert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.
Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende

Presse

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FAQ zur DGB-Rentenkommission

1. Was bedeutet "Rentenniveau 50 bzw. 53 Prozent"?

Das Rentenniveau beschreibt, wie viel Prozent eines durchschnittlichen Lohns die Standardrente beträgt – nach Abzug der Sozialbeiträge, aber vor Abzug der Steuern. Die Standardrente ist eine Rente mit 45 Entgeltpunkten (im Juli 2026: 1913,40 Euro brutto). Das entspricht einer Rente ohne Abschläge, die nach 45 Jahren Arbeit zum Durchschnittslohn gezahlt wird. Aktuell liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent – die sogenannte Haltelinie. Die DGB-Rentenkommission fordert, es auf mindestens 50 Prozent anzuheben und langfristig auf 53 Prozent zu steigern. 

2. Was bedeutet "Gesamtversorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent des Nettolohns"?

Das Rentenniveau beschreibt, wie viel Prozent eines durchschnittlichen Lohns die Standardrente beträgt – nach Abzug der Sozialbeiträge, aber vor Abzug der Steuern. Da Rentner*innen im Vergleich zu Beschäftigten weniger Steuern zahlen, sieht für sie die Rechnung nach Steuern deutlich günstiger aus: Ein Rentenniveau von 53 Prozent entspricht ungefähr 70 Prozent des tatsächlichen Nettolohns nach Steuern. Damit sichert die Gesetzliche Rente den unteren Rand dessen, was wir als lebensstandardsichernd ansehen. 

Kommt die verpflichtende Betriebsrente dazu, erreicht das Gesamtversorgungsniveau 70 bis 90 Prozent des Nettolohns. Das ist laut Expert*innen der Bereich, in dem Menschen ihren gewohnten Lebensstandard im Alter halten können.

3. Ist das bezahlbar?

Ja, sagt die DGB-Rentenkommission – und stützt sich dabei auf konkrete Fakten. Die nötigen Bundesmittel überschreiten weder historische noch internationale Höchstwerte. Deutschland gibt im EU-Vergleich unterdurchschnittlich viel für die gesetzliche Rente aus. Die Finanzierung soll durch ein Bündel aus leicht erhöhten Beiträgen, einem dauerhaften Demografiezuschuss des Bundes, der Einbeziehung neuer Beitragszahler*innen sowie der stärkeren Heranziehung hoher Einkommen und großer Vermögen gesichert werden. Leistungskürzungen verschieben die Kosten lediglich von der Gesellschaft auf die Einzelnen – sie beseitigen sie nicht.

4. Ist die Anhebung des Rentenalters nötig, da wir länger leben?

Nein. Und zwar aus mehreren Gründen, wie die Kommission feststellt:

Ob und wie stark der demografische Wandel das Rentensystem belastet, hängt nicht allein von der Zahl der Älteren ab. Entscheidend ist, wie viele Menschen unter welchen Bedingungen arbeiten, wie hoch die Löhne sind und wie der erwirtschaftete Wohlstand verteilt wird. Eine Anhebung der Altersgrenze ist zur Finanzierung nicht notwendig. Der mittelfristige Effekt ist außerdem eher gering. Die Kommission setzt stattdessen auf die Erschließung ungenutzter Erwerbspotenziale, insbesondere bei Frauen, sowie auf bessere Arbeitsbedingungen, die längeres Arbeiten tatsächlich ermöglichen.

Ein höheres Rentenalter verschärft die Ungleichheit. Für die, die lange und körperlich und psychisch belastend gearbeitet haben oder einfach gesundheitlich nicht bis zur Regelaltersgrenze kommen wäre es de facto eine Rentenkürzung. Die DGB-Rentenkommission setzt hier auf Brücken in die Rente, für die, die es nicht schaffen: Von einer besseren Erwerbsminderungsrente über neue Altersrenten bei eingeschränkter Gesundheit oder bessere Teilrenten. 

Auch die Lebenserwartung ist sehr unterschiedlich und steigt unterschiedlich. Ein höheres Rentenalter kürzt vor allem bei denen, die nicht so lange leben wie der Durchschnitt.

5. Muss die jüngere Generation nicht immer mehr ältere Menschen finanzieren – geht das auf?

Diese Darstellung greift zu kurz. Das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Erwerbsalter und Rentenalter sagt wenig über die tatsächliche Belastung aus. Entscheidend sind Erwerbsbeteiligung, Löhne und Produktivität – nicht allein Altersquoten. Je mehr Menschen zu fairen Löhnen sozialversicherungspflichtig arbeiten, desto stabiler ist das System. Deshalb fordert die DGB-Rentenkommission, die Erwerbsbeteiligung durch bessere Aus- und Weiterbildung, durch guten Arbeits- und Gesundheitsschutz und viele weitere Maßnahmen zu verbessern. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen kann zusätzlich durch gute Infrastruktur für Kinderbetreuung und Pflege sowie den Abbau von negativen Arbeitsanreizen verbessert werden. Die DGB-Rentenkommission setzt außerdem auf eine breitere Beitragsbasis: durch die Einbeziehung bisher nicht versicherter Selbstständiger und Abgeordneter sowie die schrittweise Weiterentwicklung der Rente zur Erwerbstätigenversicherung. Mehr Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entlasten alle Generationen. 

6. Sind die Empfehlungen generationengerecht – auch für Jüngere?

Ja, argumentiert die DGB-Rentenkommission – und zwar gerade weil sie das Rentenniveau anheben statt senken will. Wer heute jung ist und nicht mehr darauf vertrauen kann, im Alter eine auskömmliche Rente zu erhalten, verliert das Vertrauen in das gesamte System. Ein dauerhaft niedriges Rentenniveau trifft die nachrückenden Jahrgänge härter als die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Generationengerechtigkeit bedeutet für die DGB-Rentenkommission: verlässliche Aussichten für alle – nicht das Ausspielen von Jung gegen Alt.

7. Was ist mit denen, die es gar nicht bis zur Rente schaffen?

Das ist eine der drängendsten Fragen der Rentendebatte – und eine, die in der öffentlichen Diskussion zu selten gestellt wird. 57 Prozent glauben, ihren Job höchstens bis 65 ausüben zu können, so das Ergebnis der Befragung sozialstaatsradar von DGB und Arbeitskammern. 

Die DGB-Rentenkommission nimmt diese Realität ernst und fordert, den Menschen Brücken zu bauen: Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten sollen gestrichen, eine Teilrente ohne Abschläge für alle eingeführt werden, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit arbeiten können. Außerdem soll die Altersrente für Schwerbehinderte auch für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen geöffnet werden – mit Zugang ab 62 Jahren bei 35 Versicherungsjahren. Prävention und Rehabilitation sollen systematisch ausgebaut werden, damit Menschen gar nicht erst in diese Lage geraten.

8. Wo liegen die größten Unterschiede zwischen den Empfehlungen der Alterssicherungskommission der Bundesregierung (ASK) und denen der DGB-Rentenkommission?

Die Unterschiede sind erheblich – vor allem in fünf Punkten:

1. Gesamtversorgungsniveau: Beide Kommissionen teilen das Ziel, dass Menschen im Alter mindestens 70 Prozent ihres Nettolohns als Rente erhalten sollen. Der entscheidende Unterschied liegt darin, wie verbindlich und auf welchem Weg dieses Ziel erreicht werden soll. Die ASK benennt zwar das 70-Prozent-Ziel, lässt aber offen, wie es auch von den Menschen erreicht werden soll. Die DGB-Rentenkommission hält dagegen: Ein Gesamtversorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent des Nettolohns muss verlässlich gesichert sein – nicht erhofft. Deshalb setzt sie auf eine verpflichtende Kombination aus gesetzlicher und betrieblicher Rente. Die gesetzliche Rente allein muss das Niveau von 70 Prozent des Nettolohns wieder gewährleisten.

2. Rentenalter: Die ASK empfiehlt, die Regelaltersgrenze schrittweise und automatisch an die Lebenserwartung zu koppeln – das würde das Rentenalter dauerhaft weiter erhöhen. Die DGB-Kommission lehnt jede weitere Anhebung ab.

3. Kapitaldeckung:  Die ASK setzt teilweise auf Kapitaldeckung: Alle Beschäftigten sollen verpflichtend in einen staatlichen Kapitalfonds einzahlen – ähnlich wie in Schweden. Klingt nach mehr Absicherung, hat aber einen Haken: Ein Teil der Beiträge, der bisher in die gesetzliche Rente floss, würde faktisch in diesen Fonds umgeleitet. Die gesetzliche Rente bekommt dadurch weniger – und zahlt weniger aus. Das Rentenniveau sinkt um etwa zwei Prozentpunkte. Die Kapitalrente soll das zwar ausgleichen, aber nur für einen Teil der Versicherten: Wer erwerbsgemindert ist, Hinterbliebenenrente bezieht oder Zeiten für Kindererziehung oder Pflege hat, geht leer aus. Und wer bis 2031 in Rente geht, hat von der Kapitalrente schlicht nichts – eher durch einen Rechentrick sogar eher eine noch niedrigere gesetzliche Rente. Die DGB-Rentenkommission lehnt diesen Weg ab. Die Kapitalrente bietet keinen sozialen Ausgleich – wer erwerbsgemindert ist, Hinterbliebenenrente bezieht oder Zeiten für Kindererziehung oder Pflege vorweisen kann, profitiert nicht. Sie ist damit mehr Schein als Sein und schwächt gleichzeitig den solidarischen Charakter der gesetzlichen Rente.

4. Betriebliche Altersversorgung: Die ASK setzt auf einen freiwilligen Sozialpartnerdialog zur Verbreitung der Betriebsrente und schlägt gar keine Maßnahmen vor. Die DGB-Kommission fordert dagegen eine gesetzliche Pflicht: Alle Arbeitgebenden müssen eine Betriebsrente auf tariflicher Basis fest zusagen und einen Mindestbeitrag zahlen.

5. Brücken bis zur Rente bauen: Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung sieht zwar eine sogenannte "Schutzrente" für langjährige Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Gleichzeitig empfiehlt sie aber, das Rentenalter schrittweise weiter anzuheben – was die Lage für alle, die es ohnehin kaum bis zur Rente schaffen, weiter verschärfen würde. Die DGB-Rentenkommission nimmt diese Realität hingegen ernst und fordert konkrete Brücken als Lösungen.

9. Was ist der Grundrentenzuschlag – und warum ist die Einkommensanrechnung ein Problem?

Wer ein Leben lang gearbeitet, aber wenig verdient hat, bekommt heute einen Zuschlag auf seine gesetzliche Rente – die sogenannte Grundrente. Dieser Zuschlag soll verhindern, dass langjährige Arbeit trotzdem in Altersarmut endet. Das Problem: Wer neben der gesetzlichen Rente noch andere Einkünfte hat – etwa eine kleine Betriebsrente oder Mieteinnahmen – bekommt den Zuschlag heute gekürzt oder gar nicht ausgezahlt. Die DGB-Rentenkommission fordert, den Grundrentenzuschlag künftig ohne diese Einkommensanrechnung zu gewähren – damit er wirklich bei allen ankommt, die ein Leben lang wenig verdient haben.

10. Was ist eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage?

Wer sehr wenig verdient, zahlt sehr geringe Rentenbeiträge – und baut damit kaum Rentenansprüche auf, selbst nach jahrzehntelanger Vollzeitarbeit. Die DGB-Rentenkommission fordert deshalb eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage: Arbeitgebende sollen für Beschäftigte mit sehr geringen Einkommen so tun, als ob der Lohn etwas höher wäre – und entsprechend höhere Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. So entstehen auch bei niedrigen Löhnen ausreichende Rentenanwartschaften. Ziel ist, zu verhindern, dass Menschen trotz jahrzehntelanger Arbeit im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind.

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Die Rente muss zum Leben reichen, nicht nur zum Überleben. Darum muss das Rentenniveau stabilisiert und perspektivisch wieder angehoben werden. Das sieht unser Rentenkonzept vor.

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Die Die Grundrente ist ein Zuschlag zur eigenen Rente. Voraussetzung ist, dass die Person viele Jahre Beiträge gezahlt hat und trotzdem nur eine geringe Rente bekommt. Hier erfährst du alles wichtige zur Grundrente, u. a. zu Anspruch und Höhe.

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