DGB-Rentenkommission legt Empfehlungen für gerechte Alterssicherung vor
Pressemitteilung26. Juni 2026
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Simone M. Neumann
Starke Rente für alle Generationen – das sind unsere Empfehlungen
Die DGB-Rentenkommission hat im Juni 2026 klare Empfehlungen für die Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Das sind die Ergebnisse:
Die DGB-Rentenkommission ist ein unabhängiges Expert*innengremium des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie entwickelt – unter Berücksichtigung der DGB Positionen zur Alterssicherungspolitik – ein eigenständiges Gesamtkonzept zur Zukunft der Alterssicherung und bündelt gewerkschaftliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Perspektiven.
Unser Maßstab ist klar: Im Alter müssen mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen – aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente zusammen. Dafür muss die gesetzliche Rente das Fundament legen.
Das bedeutet konkret:
In unserem FAQ erklären wir genauer, was die einzelnen Maßnahmen bedeuten.
Sorgearbeit ist keine Privatsache. Sie hält die Gesellschaft zusammen. Deshalb:
Ziel ist ein System, das verhindert, dass Sorgearbeit dauerhaft zu niedrigeren Renten führt.
Die wirksamste Vorsorge gegen Altersarmut sind gute Löhne, stabile Erwerbsverläufe und ein Rentenniveau, das den Lebensstandard sichert. Deshalb gehören stärkere Tarifbindung, ein armutsfester Mindestlohn und die Schließung des Gender Pay Gaps zur Rentenreform dazu.
Zusätzlich müssen die Sicherungsmechanismen innerhalb der Rentenversicherung verbessert werden:
Die gesetzliche Rentenversicherung wird schon immer aus 2 Quellen finanziert: aus Beiträgen der Beschäftigten und Arbeitgebenden zum einen und aus Steuermitteln des Bundes zum anderen. Das ist kein Systemfehler, sondern Absicht: Beiträge finanzieren individuelle Rentenansprüche. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben – wie Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder die Folgen des demografischen Wandels – gehören in die Verantwortung aller. Die Lasten müssen fair verteilt werden.
Unsere Forderungen:
Die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung wird erweitert:
Neue Beitragszahler*innen bauen zunächst Ansprüche auf, ohne sofort Leistungen zu beziehen. Das stabilisiert die Rentenversicherung über Jahrzehnte.
Eine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze lehnen wir ab. Sie wäre de facto ein Rentenkürzungsprogramm für die Millionen Menschen, die es schon heute nicht bis zur Regelaltersgrenze schaffen, weil ihre Arbeit körperlich oder psychisch belastend ist.
Was wir stattdessen fordern:
Heute scheitern viele Betroffene an unklaren Zuständigkeiten und zu späten Zugängen zur Rehabilitation. Das muss sich ändern:
Die DGB-Rentenkommission hat sich auf einen klaren Maßstab geeinigt: Ein gutes Alterssicherungssystem sichert den Lebensstandard. Das ist erreicht, wenn im Alter mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen.
Warum reicht die gesetzliche Rente allein nicht? Das Rentenniveau wurde in den vergangenen 2 Jahrzehnten politisch abgesenkt, in der Erwartung, dass private und betriebliche Vorsorge den Rückgang ausgleicht. Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt: Die Hälfte der Beschäftigten – 20 Millionen Menschen! – hat keine Betriebsrente, ein Drittel hat gar keine zusätzliche Vorsorge. In Ostdeutschland ist die Lage noch dramatischer. Die Folge: Millionen Menschen drohen trotz langer Erwerbsbiografien in Altersarmut zu fallen.
Was hat der demografische Wandel damit zu tun? Viel – aber nicht das, was oft behauptet wird. Der demografische Wandel ist keine unausweichliche Krise, die nur durch ein höheres Rentenalter oder Kapitaldeckung gelöst werden kann. Entscheidend sind Erwerbsbeteiligung, Produktivität und die gerechte Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands. Wer zahlt wie viel? Und wer profitiert? Das sind die eigentlichen Fragen.
© Gordon Welters
DGB/Hans-Christian Plambeck
Die Rente ist das zentrale Versprechen des Sozialstaats: Wer ein Leben lang arbeitet, muss auch im Alter sicher leben können. Mit unserer Rentenkommission wollen wir einen eigenen, klaren und solidarischen Gegenentwurf vorlegen – jenseits von derzeitigem Stückwerk und kurzfristigen Debatten. Unser Ziel ist eine Alterssicherung, die den Lebensstandard sichert, Armut verhindert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.
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Artikel lesenDas Rentenniveau beschreibt, wie viel Prozent eines durchschnittlichen Lohns die Standardrente beträgt – nach Abzug der Sozialbeiträge, aber vor Abzug der Steuern. Die Standardrente ist eine Rente mit 45 Entgeltpunkten (im Juli 2026: 1913,40 Euro brutto). Das entspricht einer Rente ohne Abschläge, die nach 45 Jahren Arbeit zum Durchschnittslohn gezahlt wird. Aktuell liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent – die sogenannte Haltelinie. Die DGB-Rentenkommission fordert, es auf mindestens 50 Prozent anzuheben und langfristig auf 53 Prozent zu steigern.
Das Rentenniveau beschreibt, wie viel Prozent eines durchschnittlichen Lohns die Standardrente beträgt – nach Abzug der Sozialbeiträge, aber vor Abzug der Steuern. Da Rentner*innen im Vergleich zu Beschäftigten weniger Steuern zahlen, sieht für sie die Rechnung nach Steuern deutlich günstiger aus: Ein Rentenniveau von 53 Prozent entspricht ungefähr 70 Prozent des tatsächlichen Nettolohns nach Steuern. Damit sichert die Gesetzliche Rente den unteren Rand dessen, was wir als lebensstandardsichernd ansehen.
Kommt die verpflichtende Betriebsrente dazu, erreicht das Gesamtversorgungsniveau 70 bis 90 Prozent des Nettolohns. Das ist laut Expert*innen der Bereich, in dem Menschen ihren gewohnten Lebensstandard im Alter halten können.
Ja, sagt die DGB-Rentenkommission – und stützt sich dabei auf konkrete Fakten. Die nötigen Bundesmittel überschreiten weder historische noch internationale Höchstwerte. Deutschland gibt im EU-Vergleich unterdurchschnittlich viel für die gesetzliche Rente aus. Die Finanzierung soll durch ein Bündel aus leicht erhöhten Beiträgen, einem dauerhaften Demografiezuschuss des Bundes, der Einbeziehung neuer Beitragszahler*innen sowie der stärkeren Heranziehung hoher Einkommen und großer Vermögen gesichert werden. Leistungskürzungen verschieben die Kosten lediglich von der Gesellschaft auf die Einzelnen – sie beseitigen sie nicht.
Nein. Und zwar aus mehreren Gründen, wie die Kommission feststellt:
Ob und wie stark der demografische Wandel das Rentensystem belastet, hängt nicht allein von der Zahl der Älteren ab. Entscheidend ist, wie viele Menschen unter welchen Bedingungen arbeiten, wie hoch die Löhne sind und wie der erwirtschaftete Wohlstand verteilt wird. Eine Anhebung der Altersgrenze ist zur Finanzierung nicht notwendig. Der mittelfristige Effekt ist außerdem eher gering. Die Kommission setzt stattdessen auf die Erschließung ungenutzter Erwerbspotenziale, insbesondere bei Frauen, sowie auf bessere Arbeitsbedingungen, die längeres Arbeiten tatsächlich ermöglichen.
Ein höheres Rentenalter verschärft die Ungleichheit. Für die, die lange und körperlich und psychisch belastend gearbeitet haben oder einfach gesundheitlich nicht bis zur Regelaltersgrenze kommen wäre es de facto eine Rentenkürzung. Die DGB-Rentenkommission setzt hier auf Brücken in die Rente, für die, die es nicht schaffen: Von einer besseren Erwerbsminderungsrente über neue Altersrenten bei eingeschränkter Gesundheit oder bessere Teilrenten.
Auch die Lebenserwartung ist sehr unterschiedlich und steigt unterschiedlich. Ein höheres Rentenalter kürzt vor allem bei denen, die nicht so lange leben wie der Durchschnitt.
Diese Darstellung greift zu kurz. Das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Erwerbsalter und Rentenalter sagt wenig über die tatsächliche Belastung aus. Entscheidend sind Erwerbsbeteiligung, Löhne und Produktivität – nicht allein Altersquoten. Je mehr Menschen zu fairen Löhnen sozialversicherungspflichtig arbeiten, desto stabiler ist das System. Deshalb fordert die DGB-Rentenkommission, die Erwerbsbeteiligung durch bessere Aus- und Weiterbildung, durch guten Arbeits- und Gesundheitsschutz und viele weitere Maßnahmen zu verbessern. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen kann zusätzlich durch gute Infrastruktur für Kinderbetreuung und Pflege sowie den Abbau von negativen Arbeitsanreizen verbessert werden. Die DGB-Rentenkommission setzt außerdem auf eine breitere Beitragsbasis: durch die Einbeziehung bisher nicht versicherter Selbstständiger und Abgeordneter sowie die schrittweise Weiterentwicklung der Rente zur Erwerbstätigenversicherung. Mehr Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entlasten alle Generationen.
Ja, argumentiert die DGB-Rentenkommission – und zwar gerade weil sie das Rentenniveau anheben statt senken will. Wer heute jung ist und nicht mehr darauf vertrauen kann, im Alter eine auskömmliche Rente zu erhalten, verliert das Vertrauen in das gesamte System. Ein dauerhaft niedriges Rentenniveau trifft die nachrückenden Jahrgänge härter als die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Generationengerechtigkeit bedeutet für die DGB-Rentenkommission: verlässliche Aussichten für alle – nicht das Ausspielen von Jung gegen Alt.
Das ist eine der drängendsten Fragen der Rentendebatte – und eine, die in der öffentlichen Diskussion zu selten gestellt wird. 57 Prozent glauben, ihren Job höchstens bis 65 ausüben zu können, so das Ergebnis der Befragung sozialstaatsradar von DGB und Arbeitskammern.
Die DGB-Rentenkommission nimmt diese Realität ernst und fordert, den Menschen Brücken zu bauen: Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten sollen gestrichen, eine Teilrente ohne Abschläge für alle eingeführt werden, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit arbeiten können. Außerdem soll die Altersrente für Schwerbehinderte auch für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen geöffnet werden – mit Zugang ab 62 Jahren bei 35 Versicherungsjahren. Prävention und Rehabilitation sollen systematisch ausgebaut werden, damit Menschen gar nicht erst in diese Lage geraten.
Die Unterschiede sind erheblich – vor allem in fünf Punkten:
1. Gesamtversorgungsniveau: Beide Kommissionen teilen das Ziel, dass Menschen im Alter mindestens 70 Prozent ihres Nettolohns als Rente erhalten sollen. Der entscheidende Unterschied liegt darin, wie verbindlich und auf welchem Weg dieses Ziel erreicht werden soll. Die ASK benennt zwar das 70-Prozent-Ziel, lässt aber offen, wie es auch von den Menschen erreicht werden soll. Die DGB-Rentenkommission hält dagegen: Ein Gesamtversorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent des Nettolohns muss verlässlich gesichert sein – nicht erhofft. Deshalb setzt sie auf eine verpflichtende Kombination aus gesetzlicher und betrieblicher Rente. Die gesetzliche Rente allein muss das Niveau von 70 Prozent des Nettolohns wieder gewährleisten.
2. Rentenalter: Die ASK empfiehlt, die Regelaltersgrenze schrittweise und automatisch an die Lebenserwartung zu koppeln – das würde das Rentenalter dauerhaft weiter erhöhen. Die DGB-Kommission lehnt jede weitere Anhebung ab.
3. Kapitaldeckung: Die ASK setzt teilweise auf Kapitaldeckung: Alle Beschäftigten sollen verpflichtend in einen staatlichen Kapitalfonds einzahlen – ähnlich wie in Schweden. Klingt nach mehr Absicherung, hat aber einen Haken: Ein Teil der Beiträge, der bisher in die gesetzliche Rente floss, würde faktisch in diesen Fonds umgeleitet. Die gesetzliche Rente bekommt dadurch weniger – und zahlt weniger aus. Das Rentenniveau sinkt um etwa zwei Prozentpunkte. Die Kapitalrente soll das zwar ausgleichen, aber nur für einen Teil der Versicherten: Wer erwerbsgemindert ist, Hinterbliebenenrente bezieht oder Zeiten für Kindererziehung oder Pflege hat, geht leer aus. Und wer bis 2031 in Rente geht, hat von der Kapitalrente schlicht nichts – eher durch einen Rechentrick sogar eher eine noch niedrigere gesetzliche Rente. Die DGB-Rentenkommission lehnt diesen Weg ab. Die Kapitalrente bietet keinen sozialen Ausgleich – wer erwerbsgemindert ist, Hinterbliebenenrente bezieht oder Zeiten für Kindererziehung oder Pflege vorweisen kann, profitiert nicht. Sie ist damit mehr Schein als Sein und schwächt gleichzeitig den solidarischen Charakter der gesetzlichen Rente.
4. Betriebliche Altersversorgung: Die ASK setzt auf einen freiwilligen Sozialpartnerdialog zur Verbreitung der Betriebsrente und schlägt gar keine Maßnahmen vor. Die DGB-Kommission fordert dagegen eine gesetzliche Pflicht: Alle Arbeitgebenden müssen eine Betriebsrente auf tariflicher Basis fest zusagen und einen Mindestbeitrag zahlen.
5. Brücken bis zur Rente bauen: Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung sieht zwar eine sogenannte "Schutzrente" für langjährige Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Gleichzeitig empfiehlt sie aber, das Rentenalter schrittweise weiter anzuheben – was die Lage für alle, die es ohnehin kaum bis zur Rente schaffen, weiter verschärfen würde. Die DGB-Rentenkommission nimmt diese Realität hingegen ernst und fordert konkrete Brücken als Lösungen.
Wer ein Leben lang gearbeitet, aber wenig verdient hat, bekommt heute einen Zuschlag auf seine gesetzliche Rente – die sogenannte Grundrente. Dieser Zuschlag soll verhindern, dass langjährige Arbeit trotzdem in Altersarmut endet. Das Problem: Wer neben der gesetzlichen Rente noch andere Einkünfte hat – etwa eine kleine Betriebsrente oder Mieteinnahmen – bekommt den Zuschlag heute gekürzt oder gar nicht ausgezahlt. Die DGB-Rentenkommission fordert, den Grundrentenzuschlag künftig ohne diese Einkommensanrechnung zu gewähren – damit er wirklich bei allen ankommt, die ein Leben lang wenig verdient haben.
Wer sehr wenig verdient, zahlt sehr geringe Rentenbeiträge – und baut damit kaum Rentenansprüche auf, selbst nach jahrzehntelanger Vollzeitarbeit. Die DGB-Rentenkommission fordert deshalb eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage: Arbeitgebende sollen für Beschäftigte mit sehr geringen Einkommen so tun, als ob der Lohn etwas höher wäre – und entsprechend höhere Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. So entstehen auch bei niedrigen Löhnen ausreichende Rentenanwartschaften. Ziel ist, zu verhindern, dass Menschen trotz jahrzehntelanger Arbeit im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind.