Die Große Koalition hat sich auf eine Nachunternehmerhaftung für die Paketbranche geeinigt. Ein wichtiger Schritt gegen Lohn- und Sozialdumping.
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Der DGB hatte eine Nachunternehmerhaftung für die Logistikbranche schon seit Längerem gefordert. Gilt in einer Branche die Nachunternehmerhaftung, müssen Unternehmen Sozialbeiträge für Beschäftigte nachzahlen, wenn einer ihrer Subunternehmer diese Beiträge nicht oder nicht vollständig gezahlt hat. Eine solche Regelung gibt es beispielsweise schon in der Bau- und Fleischindustrie.
Der DGB begrüßt die Einigung der Koalition. "Die Fahrerinnen und Fahrer in dieser Branche arbeiten häufig zu menschenunwürdigen Bedingungen und zu Löhnen, die weit unter den gesetzlichen Bestimmungen liegen. Viele von ihnen kommen aus anderen EU-Ländern und werden auf dem deutschen Arbeitsmarkt gnadenlos ausgebeutet", erklärte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. "Eine Nachunternehmerhaftung, wie sie schon im Baugewerbe und der Fleischindustrie eingeführt wurde, kann auch in dieser Branche eine disziplinierende Wirkung entfalten."
Klar sei aber auch, dass jetzt der Kontrolldruck erhöht werden müsse, fordert DGB-Vorstand Stefan Körzell. "Damit die Nachunternehmerhaftung wirkt, müssen auch genug Kontrollen durchgeführt und die Machenschaften krimineller Subunternehmer aufgedeckt werden. Das Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss weiter aufgestockt und die Paketbranche stärker in den Fokus genommen werden."
Ich hätte da einen Rat an die großen #Paketdienste! Stellt die #Paketboten einfach fest ein. Gute #Arbeit gibt es nur mit #Tarifbindung! Danke an @hubertus_heil das er das Ding gerockt hat! @dgb_news @_verdi @GdPPresse @BMAS_Bund @spdbt @spdde #Nachunternehmerhaftung #tpw19
— Stefan Körzell (@SKoerzell) May 15, 2019