Worum geht es?
Über 5 Millionen Beschäftigte tragen in Schulen, Ämtern, bei der Polizei, in der Justiz, im Forst oder in Kindertagesstätten täglich dazu bei, dass unser Alltag funktioniert. Doch massive Stellen- und Kosteneinsparungen der letzten Jahrzehnte haben sich auf die Funktionsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Dienstes ausgewirkt. So kann es nicht weitergehen. Daher setzen wir uns für einen modernen, verlässlichen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst ein.
Als beamtenpolitische Spitzenorganisation vertreten wir zudem die Interessen der knapp 1,8 Millionen Beamt*innen gegenüber dem Gesetzgeber. Denn das Beamtenverhältnis unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis. Während das herkömliche Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag beruht, ist das Beamtenverhältnis als Dienst- und Treueverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur und gesetzlich geregelt. Seit der Föderalismusreform I 2006 steht die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Beamtenrechts dem Bund für die Bundesbeamt*innen und den Ländern für die Landes- und Kommunalbeamt*innen zu. Bei deren Ausübung haben die Gesetzgeber jedoch stets die in Art. 33 GG verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu beachten. Tun sie das nicht, verstoßen sie gegen das Grundgesetz. Dies zu verhindern, ist unsere Aufgabe. Statt obrigkeitsstaatlicher Verordnungspraxis braucht es demokratische Teilhabe auch für diejenigen, denen der Staat das größte Maß an Loyalität abverlangt. Ganz nach dem Motto "Verhandeln statt verordnen". Dafür stehen wir als DGB.
Besoldung und Versorgung
Beamt*innen stellen sich mit ihrer gesamten Persönlichkeit dem Staat zur Verfügung und sind verpflichtet, ihren Dienst mit voller Kraft zu erfüllen. Dies zeichnet das Dienst- und Treueverhältnis aus und begründet, warum Beamt*innen alimentiert werden. Denn Besoldung und Versorgung sind nicht als vertraglich geschuldete Gegenleistung des Dienstherrn, sondern als Unterhaltsgewährung zu verstehen. Das Alimentationsprinzip besagt, dass der Dienstherr seinen Beamt*innen und deren Familien einen angemessenen Unterhalt zu leisten hat. Die Bezüge sind demzufolge so zu bemessen, dass sie je nach Dienstrang, Bedeutung sowie Verantwortung des Amtes und entsprechend der Entwicklung der allgemeinen Verhältnisse einen angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen.
Die Gesetzgeber müssen das Alimentationsprinzip endlich ernst nehmen. Lange Hängepartien zur Behebung offensichtlicher Missstände entwerten diesen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums und drücken letztlich auch eine fehlende Wertschätzung gegenüber den Beamt*innen aus.
Besoldung
Kernbestandteil der Besoldung ist das Grundgehalt, welches der jeweils gültigen Besoldungstabelle (A, B, C bzw. W sowie R) entnommen werden kann. In welcher Besoldungsgruppe ein*e Beamtete*r eingruppiert ist, richtet sich nach dem statusrechtlichen Amt, welches die Beamtin bzw. der Beamte bekleidet. Hinzu können weitere Bezüge wie Zulagen, der Familienzuschlag oder jährliche Sonderzahlungen kommen. Beamt*innen auf Widerruf, die sich in der Ausbildung für eine Laufbahn – im sogenannten Vorbereitungsdienst – befinden, erhalten Anwärterbezüge.
Hinsichtlich der Höhe der Besoldung hat das Bundesverfassungsgericht 2015, 2020 und 2025 konkrete Parameter aufgestellt, die die Besoldungsgesetzgeber zu beachten haben. Werden diese nicht erfüllt, ist die Besoldung verfassungswidrig. Dies festzustellen ist alleinige Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.
Mit dem regelmäßig erscheinenden DGB Besoldungsreport veranschaulichen wir, welche verschiedenen Wege die 17 Besoldungsgesetzgeber seit der Föderalismusreform I beschritten haben und welchen Folgen dies auf die Besoldungslandschaft hat.
Mit dem DGB Besoldungsrechner können Sie die Jahresbruttobesoldung der A-Besoldung in Bund, den 16 Ländern und den Kommunen ermitteln.
Versorgung
Die Beamtenversorgung ist Ausdruck des verfassungsrechtlich verankerten Alimentations- und Lebenszeitprinzips. Denn der verfassungsrechtlich gesicherte Anspruch der Beamt*innen und ihrer Familien auf eine amtsangemessene Alimentation endet nicht mit der Pensionierung. Die Versorgung umfasst Leistungen wie das Ruhegehalt, die Hinterbliebenenversorgung, die Unfallfürsorge, den Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen oder auch den Kindererziehungszuschlag. Anders als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, gibt es mit der Beamtenversorgung für Beamt*innen ein eigenständiges Alterssicherungssystem. Die Versorgung bemisst sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, die die Beamt*innen 2 Jahre vor der Versetzung in den Ruhestand erhalten haben. Der Versorgungssatz wird aus den ruhegehaltfähigen Zeiten berechnet. Pro ruhegehaltfähigem Jahr sind es 1,79375 Prozent, höchstens jedoch 71,75 Prozent. Die untere Grenze bildet die Mindestversorgung, die insbesondere in Fällen der Dienstunfähigkeit greift.
DGB-Position: Beamt*innen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen
Der 22. OBK des DGB hat im Mai 2022 in seinem Antrag B001: "Arbeit der Zukunft gestalten – Sozialstaat stärken" beschlossen, Selbständige inkl. verkammerte Berufe und Abgeordnete in die GRV einzubeziehen. Beamt*innen wurden explizit ausgenommen:
"Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben in der Vergangenheit beschlossen, dass die GRV langfristig zur Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden soll. Daher wird der DGB Vorschläge für Möglichkeiten zur Einbeziehung aller Erwerbstätigen erarbeiten, sofern sie nicht unter den Art. 33 Abs. 5 GG fallen."
Fakt ist, dass es an diesem Beschluss keinen Zweifel gibt. Fakt ist auch, dass die Vorsitzende des DGB, Yasmin Fahimi, zu diesem Beschluss steht.
Yasmin Fahimi hat mehrfach betont, dass eine Einbeziehung von Beamt*innen in die GRV schon allein aus technischen Gründen kaum umsetzbar und v.a. finanziell ein Verlustgeschäft wäre. Ein solcher Schritt würde auf Dauer zu keiner Stabilisierung der GRV beitragen. Dazu muss die Politik andere Entscheidungen treffen. Und dafür setzen sich der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften vehement ein.
Yasmin Fahimi bedauert, wenn es aufgrund eines Interviews Missverständnisse bezüglich dieser Positionen des DGB gegeben hat. Das ist allerdings kein Grund dafür, eine Schmutzkampagne über eine der Beamtengewerkschaften des DGB zu ziehen. Das verbietet schon allein das gewerkschaftliche Grundprinzip der Solidarität. Wenn insbesondere die DPolG keine eigenen Argumente für ihre Politik findet, ist das nur ein Grund mehr, sich für eine andere starke Interessenvertretung einzusetzen.
Unsere Forderungen für Besoldung und Versorgung
- Verfassungskonforme Alimentation sicherstellen
Die Besoldungsgesetzgeber müssen ihre Beamtenschaft angemessen alimentieren. Das bedeutet auch, die Tarifabschlüsse zu den jeweiligen Tarifverträgen für die Beschäftigten des Bundes, der Länder und der Kommunen zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen. - Gleiche Besoldung für gleichen Dienst
Es muss der Grundsatz »Gleiche Besoldung für gleichen Dienst« gelten. Die enormen Unterschiede beim Besoldungsniveau sind nicht mehr hinnehmbar. - Eingangsämter anpassen
Die mit den Funktionen der Beamt*innen verbundenen Anforderungen steigen seit Jahren. Dies muss sich auch bei der Zuordnung der Eingangsämter zu den Besoldungsgruppen widerspiegeln. - Erschwerniszulagen dynamisieren
Erschwerniszulagen müssen spürbar erhöht und dynamisiert werden. Denn dort, wo Dienst unter erschwerten Bedingungen geleistet wird, müssen diese enormen Belastungen ohne ständigen Wertverlust finanziell ausgeglichen werden. - Nachhaltig vorsorgen
Im Bund und in vielen Ländern wurden Sondervermögen zur teilweisen Finanzierung der Versorgungsansprüche gebildet. Wir erwarten, dass mit diesen Mitteln sorgsam und verantwortungsvoll umgegangen wird. Soweit sich die Dienstherren kapitalgedeckter Rücklagen zur haushaltsmäßigen Absicherung der Versorgungsausgaben bedienen, fordern wir eine nachhaltige und an sozialen Kriterien orientierte Anlage der Mittel in öffentlicher Verantwortung - Stellenzulagen bei der Versorgung berücksichtigen
Wir fordern die Ruhegehaltfähigkeit aller Stellenzulagen. Dies gilt vor allem für die Stellenzulagen, die Beamt*innen auf Grund ihrer Funktionen über lange Zeiträume erhalten. - Versorgungsanwartschaften erhalten
Bei einem freiwilligen Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis müssen die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versorgungsanwartschaften erhalten bleiben.
Beihilfe
Im Krankheitsfall sind Beamt*innen durch die individuelle Beihilfe anteilig abgesichert. Während Arbeitgeber den hälftigen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitnehmer*innen tragen, beteiligt sich der Dienstherr direkt an den Kosten, die Beamt*innen im Fall von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder der Geburt eines Kindes entstehen. Die Beihilfe wird auf Grundlage der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gewährt, sie zählt aber nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.
Pflicht zur Eigenvorsorge
Die meisten Beamt*innen sorgen mit einer privaten Krankenversicherung für sich und ihre Angehörigen vor und kommen damit ihrer Pflicht zur Eigenvorsorge nach. Dabei wird in der Regel der Anteil an den Kosten versichert, der nicht durch den Beihilfebemessungssatz abgedeckt ist
Pauschale Beihilfe
Beamt*innen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen den gesamten Krankenversicherungsbeitrag, also auch den Arbeitgeberanteil selbst zahlen. Denn sie erhalten vom Dienstherrn keinen hälftigen Beitragszuschuss. Etliche Bundesländer (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) haben diese Fürsorgelücke bereits geschlossen und bieten ihren Beamt*innen die pauschale Beihilfe in Form eines hälftigen Zuschusses zu den Kosten einer Krankenvollversicherung als Alternative zur individuellen Beihilfe an.
Unsere Forderungen zur Beihilfe
- Pauschale Beihilfe einführen
Wir fordern im Bund und den Ländern die Einführung der pauschalen Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe. Dann wäre das Beihilferecht tatsächlich versicherungsneutral. - SGB V anpassen
Wir setzen uns für einen erleichterten Zugang von Personen zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ein, die Anspruch auf eine pauschale Beihilfe haben. - Schnellere Erstattungen
Die Beihilfestellen müssen mit ausreichend Personal für die Bearbeitung der Beihilfeanträge ausgestattet werden, damit beihilfeberechtigte Personen, die finanziell in Vorleistung gehen, ihre Aufwendungen schneller erstattet bekommen.
Personal
Jahrelang wurde zu wenig in den öffentlichen Sektor investiert. Heute fehlen Kapazitäten an allen Ecken und Enden. Zwischen 1991 und 2024 ist die Zahl der Beschäftigten deutlich von 6,74 auf 5,38 Millionen gesunken. Gleichzeitig berichten Beschäftigte besonders häufig von einer schlechten personellen Ausstattung. Das zeigen auch die Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit 2024: 53 Prozent der Befragten sind in hohem oder sehr hohem Maße von Personalmangel betroffen. In der Privatwirtschaft liegt dieser Anteil mit 43 Prozent deutlich niedriger.
Zwar gibt es seit 2008 wieder einen leichten Personalaufwuchs. Angesichts der Pensionierungswelle hat das jedoch kaum für Entlastung gesorgt. In Bürgerämtern, in der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht, in Schulen und Kitas, bei Polizei und Feuerwehr sowie in vielen anderen Arbeitsbereichen ist Personalmangel längst zum Normalzustand geworden.
Trotzdem mehren sich Stimmen, die angesichts der Finanzlage von Bund, Ländern und Kommunen einen Personalabbau im öffentlichen Dienst fordern. Dafür gibt es angesichts chronischer Unterbesetzung wegen krankheitsbedingter Ausfälle, fehlender Vertretungsreserven und hoher Altersabgänge bei gleichzeitigem Aufgabenaufwuchs keine Grundlage.
Der öffentliche Dienst muss nicht nur attraktiver, vielfältiger und jünger werden, sondern auch bessere Arbeitsbedingungen und Perspektiven für seine Beschäftigten bieten.
Wie sich die Personalsituation im öffentlichen Dienst entwickelt, analysieren wir regelmäßig im DGB Personalreport öffentlicher Dienst.
Im Fokus: Mehr Personal für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht
Warum es mehr und Personal in der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht braucht, erklären Edgar Glasner, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Züblin und in der IG BAU aktiv, sowie die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.
Im Fokus: Mehr Personal für öffentliche Schwimmbäder
Warum es mehr Investitionen und Personal in öffentliche Schwimmbädern braucht, erklären Olympiasiegerin Britta Steffen und Jens Popke vom ver.di Bundesfacharbeitskreis Bäder.
Im Fokus: Mehr Personal zum Schutz des Waldes
Warum es mehr Forstpersonal braucht, um den Wald zu schützen, erklären die Schülerin Fabia Klein (Fridays for Future) und Jörg Müller von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Wie steht es um die Vielfalt im öffentlichen Dienst?
Antworten auf diese Frage liefern die Ergebnisse einer Umfrage zum Thema Vielfalt im öffentlichen Dienst, welche das Meinungsforschungsinstitut YouGov Ende August 2022 im Auftrag des DGB durchgeführt hat. Fazit: Die Beschäftigten wollen, doch die öffentlichen Arbeitgeber ziehen (noch) nicht mit. Bereits 2018 hat der DGB Beamt*innen und Tarifbeschäftigte dazu befragt. Passiert ist seitdem offensichtlich nicht viel.
Unsere Forderungen zur Personalpolitik
- Personalbedarfsanalysen durchführen
Wir fordern regelmäßig durchgeführte, bindende Personalbedarfsanalysen. Basierend auf diesen können gezielte Strategien zur Personalgewinnung und -entwicklung realisiert und Vertretungsreserven gebildet werden. - Karrieren ermöglichen
Es braucht passgenau ausgestaltete berufsbegleitende Qualifizierungsmodule, einen verbindlichen Weiterbildungsanspruch sowie anschlussfähige Ausbildungsgänge. - Wissenstransfer sichern
Mit dem Ausscheiden vieler erfahrener Beschäftigter aus Altersgründen in den nächsten Jahren droht wichtiges Erfahrungswissen unwiederbringlich verlorenzugehen. Überlappende Stellenbesetzungen und gut geplante Übergabephasen können dies verhindern. - Befristungspraxis ändern
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Im öffentlichen Dienst werden momentan über 500.000 Menschen mit befristeten Arbeitsverträgen ausgebremst – beruflich wie privat. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz müssen sachgrundlose Befristungen und die sogenannte Haushaltsmittelbefristung gestrichen werden. - Vielfalt leben
Wir fordern ein strukturell verankertes Vielfaltsmanagement in den Dienststellen und damit verbunden eine Selbstverpflichtung, Vielfalt zu fördern. Im Sinne der Chancengleichheit ist darauf zu achten, dass alle Personengruppen Zugang zu Stellen im öffentlichen Dienst erhalten und dass es allen Beschäftigten gleichermaßen möglich ist, sich fortzubilden und aufzusteigen.
Mitbestimmung und Digitalisierung
Demokratie darf nicht an Werkstoren oder Behördentüren aufhören – sie muss auch für Beschäftigte im Arbeitsleben gelten. Das ist der zentrale Zweck der Mitbestimmungsgesetze. Dabei ist das Recht der betrieblichen Interessenvertretung der Beschäftigten in Deutschland uneinheitlich geregelt. Was für die Privatwirtschaft das Betriebsverfassungsgesetz, das ist im öffentlichen Dienst eines der insgesamt 17 Personalvertretungsgesetze.
Personalvertretungen sind im öffentlichen Dienst zwingend. Sie werden in der Regel alle 4 Jahre von den Beschäftigten gewählt. Im Mittelpunkt des Personalvertretungsrechts steht die Interessenvertretung des*der Beschäftigten in den Dienststellen. Dabei ist der Status des Beschäftigten – Angestellten- oder Beamtenverhältnis – unerheblich.
Digitalisierung ja, aber mitbestimmt
Die Digitalisierung ist ein zentraler Bereich, in dem eine wirksame Mitbestimmung elementar ist. Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Beschäftigteninteressen, sondern die Chancen und Möglichkeiten durch die Digitalisierung im Interesse der Beschäftigten zu gestalten. Gleichzeitig sind die Sorgen der Beschäftigten berechtigt: Arbeitsplatzsicherheit, Qualifikationen, Datenschutz, bereits absehbare Fehlentwicklungen wie Entgrenzung und psychischer Stress. Beschäftigte, deren Interessenvertretungen und die Dienststellen müssen gemeinsam Strategien für diesen Transformationsprozess entwickeln und Gestaltungsmöglichkeiten für Gute digitale Arbeit entwickeln.
Personalrat: Wie funktioniert die Freistellung?
Unsere Forderungen zur Mitbestimmung
- Allzuständigkeit
Die Zuständigkeit des Personalrates muss in allen sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten gewährleistet sein. Die Allzuständigkeit des Personalrats ist insofern ein wirksames Mittel, um auf neue Gefährdungen für die Beschäftigten zu reagieren, die in der digitalen Arbeitswelt entstehen. - Ressortübergreifende Mitbestimmung
Wir fordern die ressortübergreifende Mitbestimmung unter Einbeziehung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften für alle Angelegenheiten, die über den Geschäftsbereich einer obersten Behörde hinausgehen und nicht über andere Instrumente zu regeln sind. - Augenhöhe schaffen
Personalrat und Dienststelle sollen gleichberechtigt zusammenarbeiten. Erforderlich ist deshalb ein Initiativrecht des Personalrats, welches dem der Dienststelle entspricht. Dem Personalrat muss bei Verstößen der Dienststellenleitung gegen Verpflichtungen aus dem Personalvertretungsgesetz die Möglichkeit offenstehen, diese Verstöße zu ahnden oder untersagen zu lassen. - Beschäftigtenbegriff anpassen
Um eine neue Ordnung der Arbeit im öffentlichen Dienst zu erreichen, muss das Personalvertretungsrecht ohne Einschränkungen auch für jene gelten, die für die Dienststelle oder für Angehörige der Dienststelle tätig sind, ohne beamten- oder arbeitsrechtlich an sie gebunden zu sein. - Tarifvertragliche Spielräume schaffen
Um dem Wandel gerecht zu werden, braucht es flexible Lösungen zur Regelung von Beteiligungsrechten. Aus diesem Grund ist – wie im Betriebsverfassungsrecht – die Möglichkeit der tarifvertraglichen Vereinbarung von Zuständigkeiten der Personalvertretungen vorzusehen.
Zur DGB-Initiative „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“
Ob bei den Rettungskräften, auf Ämtern oder im Nah- und Fernverkehr: Die Beschäftigten, die jeden Tag für unsere Gesellschaft im Einsatz sind, werden immer häufiger Opfer von Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffen. Wir stellen uns hinter die Menschen im öffentlichen und privatisierten Sektor und fordern: Schluss mit der Gewalt!
Schöneberger Forum
Jedes Jahr im Herbst lädt das DGB-Bildungswerk in Kooperation mit dem DGB zum Schöneberger Forum nach Berlin ein. Unsere Fachtagung für den öffentlichen Sektor richtet sich an Beamt*innen und Vertreter*innen aus Personalräten, Gewerkschaften, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft.
Papiere und Downloads
Ergebnisse:
Handlungsleitfaden für Personalräte in den Ländern
Entgelttransparenzrichtlinie - Arbeits- und Prüfhilfe zur geschlechtsneutralen Bewertung von Besoldungsstrukturen der Länder
Broschüre / Flyer12. Juni 2026
Datei herunterladenDGB Handlungsleitfaden für Personalräte zur Entgelttransparenzrichtlinie
Arbeits- und Prüfhilfe zur geschlechtsneutralen Bewertung von Besoldungsstrukturen des Bundes
Broschüre / Flyer12. Juni 2026
Datei herunterladenStellungnahme des DGB zum Entwurf eines Bundesalimentationsgesetzes
Stellungnahme07. Mai 2026
Datei herunterladenDGB-Personalreport 2025: Folgen des Personalmangels
Studie / Analyse01. Dezember 2025
Datei herunterladenDGB Besoldungsreport 2025
Bund droht Anschluss zu verlieren
Studie / Analyse17. Februar 2025
Datei herunterladenDGB-Stellungnahme zur Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
Stellungnahme12. Februar 2025
Datei herunterladenBesoldungstabellen Bund und Länder
Kurzinfo20. Dezember 2024
Datei herunterladenDGB Personalreport 2024: Warum Teilzeit?
Studie / Analyse03. Dezember 2024
Datei herunterladenStellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung
Stellungnahme25. November 2024
Datei herunterladenDGB-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung
Stellungnahme25. September 2024
Datei herunterladenDGB Personalreport 2023: Kann der öffentliche Dienst Klimakrise? Teil 2
Studie / Analyse01. November 2023
Datei herunterladenDGB Personalreport 2022: Kann der öffentliche Dienst Klimakrise?
Studie / Analyse17. November 2022
Datei herunterladenDGB Personalreport 2021: Wenn Personalmangel, dann Stress
Studie / Analyse12. Oktober 2021
Datei herunterladenPolitik im Reparaturmodus
DGB-Besoldungsreport 2021
Studie / Analyse01. Juni 2021
Datei herunterladenDynamik in der Einkommensentwicklung der Beamt*innen
DGB-Besoldungsreport 2020
Studie / Analyse01. Oktober 2020
Datei herunterladenBesoldung auf dem Prüfstand: Einige Länder müssen nachsteuern
DGB-Besoldungsreport 2019
Studie / Analyse04. März 2019
Datei herunterladenÖffentlicher Dienst: Besoldungspolitik nach Kassenlage
DGB-Besoldungsreport 2018
Studie / Analyse25. April 2018
Datei herunterladenAktuelles
Wichtige Neuerungen und Entwicklungen aus dem Bereich Beamtenpolitik und öffentlicher Dienst
Bewertung des Bundesalimentationsgesetzes fällt gemischt aus
Bundesbesoldung
News08. Mai 2026
Artikel lesenBundesbesoldung soll verfassungskonform werden – DGB begrüßt Pläne der Bundesregierung
Pressemitteilung15. April 2026
Artikel lesen