Deutscher Gewerkschaftsbund

04.06.2019
Öffentlicher Dienst

Besoldung: Familienzuschlag wird nicht reformiert

Der Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Bundes wird nicht reformiert. Dies verkündete das Bundesinnenministerium überraschend bei einem Beteiligungsgespräch zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BesStMG) am 29. Mai 2019. Um die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten, drängt der DGB auf weitergehende Reformen statt auf kurzfristige finanzielle Anreize.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, des DGB und des dbb während des Beteiligungsgesprächs am 29. Mai 2019 im BMI.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, des DGB und des dbb während des Beteiligungsgesprächs am 29. Mai 2019 im BMI. DGB

Der Familienzuschlag für BeamtInnen des Bundes wird doch nicht reformiert: Mit dieser überraschenden Information wartete Ansgar Hollah, Leiter der Abteilung Dienstrecht im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Beteiligungsgespräch am 29. Mai 2019 auf. Anlass des Treffens des BMI mit DGB, dbb und Einzelgewerkschaften war der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Struktur des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BesStMG) sowie der Entwurf einer entsprechenden Änderungsverordnung. Vorherige Entwürfe sahen unter anderem eine Halbierung des Verheiratetenzuschlags und eine deutliche Erhöhung des Kinderzuschlags vor.

Positive Neuerungen

Der DGB begrüßte im Gespräch einige Neuerungen, darunter den Wegfall der Besoldungsgruppe A 2 sowie die Erhöhung bzw. Einführung einiger Zulagen. Mit der  Aufwertung der Kindererziehungszeiten von BeamtInnen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, setzt das BMI eine langjährige Forderung des DGB um. Allerdings soll die Aufwertung erst zum Herbst 2020 in Kraft treten. Auf Bitten des DGB versprach das BMI, ein früheres Inkrafttreten zu überdenken.

Weitergehende Reformen nötig

Der DGB übte allerdings grundsätzliche Kritik am Gesetzentwurf, da er nur bedingt geeignet ist, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern und die Arbeit der BeamtInnen hinreichend wertzuschätzen. Dafür bedarf es weitergehender Reformen und nicht nur kurzfristiger finanzieller Anreize für einzelne Gruppen oder Belastungssituationen. Hierzu zählen die Rücknahme der Erhöhung der Wochenarbeitszeit, die Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen, die Dynamisierung der Erschwerniszulagen sowie eine Steigerung der Durchlässigkeit des Laufbahnrechts. Erst dies würde die Rahmenbedingungen tatsächlich attraktiver gestalten.

Kurzfristige finanzielle Anreize

Kritisch hinterfragte der DGB die geplante Prämie für besondere Einsatzbereitschaft als auch die neu gestaltete Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämie. Wolle man derartige Instrumente nutzen, müssen die Tatbestandsvoraussetzungen klar formuliert und die Vergabe transparent sein, um von vornherein negative Auswirkungen auf das Dienstklima und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Diese Maßgabe sieht der DGB jedoch nicht erfüllt.

Weiterer Zeitplan

Das Kabinetts hat den Gesetzentwurf am 3. Juli beschlossen. Dieser wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der ab September wieder tagt.


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