Deutscher Gewerkschaftsbund

01.02.2019
Krankenversicherung

Pauschale Beihilfe in den Bundesländern auf dem Vormarsch

Freiwillig krankenversicherte Beamtinnen und Beamte werden entlastet

Sind Beamtinnen und Beamte freiwillig gesetzlich krankenversichert, tragen sie sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag gänzlich alleine. Seit 1. August 2018 ist diese Ungerechtigkeit jedoch zumindest in Hamburg vorbei. Das Land hat als Alternative zur bisherigen individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe eingeführt. Weitere Länder arbeiten an entsprechenden Gesetzentwürfen. Damit wird eine langjährige Forderung des DGB endlich umgesetzt.

Patient reicht Arzthelferin eine Krankassenkarte

DGB/racorn/123rf.com

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert: Für Beamtinnen und Beamte bedeutete das bisher eine hohe finanzielle Belastung. Doch nun sorgen nach Hamburg weitere Länder für Entlastung.

Im Krankheitsfall haben Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Beihilfe. Ihnen wird dann ein Teil der durch die Erkrankung entstandenen Kosten erstattet. Damit die verbleibenden Kosten keine zu große Belastung werden, versichern sich Beamtinnen und Beamte zudem in der Regel bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einem Teilkostentarif. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie aber auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Entscheiden sich Beamtinnen und Beamten dafür, tragen sie allerdings neben dem Arbeitnehmer- auch den Arbeitgeberbeitrag. Der Grund dafür: Das Beihilfesystem des Bundes und nahezu aller Länder schließt sowohl die anteilige Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen als auch die Zahlung eines Arbeitgeberanteils aus. Die Konsequenz: Eine finanzielle Entlastung der Dienstherren zu Lasten der freiwillig gesetzlich krankenversicherten beamteten Beihilfeberechtigten.

Hamburg zahlt Pauschale - über 1000 entscheiden sich für die neue Beihilfe

Seit letztem Jahr kommt Bewegung in die unbefriedigende Situation. Hamburgs Beamtinnen und Beamte können sich seit 1. August 2018 statt für die bisherige Beihilfe für die pauschale Beihilfe entscheiden. Das Land zahlt dann eine Pauschale in Höhe der Hälfte des nachgewiesenen Beitrags für eine Krankenvollversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die zuständige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat jetzt erste Zahlen zur Nutzung veröffentlicht. Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks spricht von einem erfolgreichen Start. Über 1.000 Beamtinnen und Beamte hätten sich bereits für die neue Form der Beihilfe entschieden.

Berlin, Brandenburg und Thüringen ziehen bereits nach

Während der Bund und einige Länder einen vergleichbaren Schritt derzeit vehement ablehnen, ist die Einführung einer pauschalen Beihilfe in den Ländern Berlin, Brandenburg und Thüringen seitens der Landesregierungen bereits in der Umsetzung. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen ist das Hamburger Vorgehen Gegenstand der parlamentarischen Diskussion. Der DGB begrüßt diese Entwicklung und setzt sich dafür ein, dass künftig allen Beamtinnen und Beamten diese Möglichkeit eröffnet wird.


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