Deutscher Gewerkschaftsbund

08.04.2019
Illegale Beschäftigung

Licht und Schatten: Gesetz gegen Schwarzarbeit

Wo die Bundesregierung dringend nachbessern muss

Die Zahl der Mindestlohnverstöße steigt seit Jahren und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kommt mit den Kontrollen kaum hinterher. Ein neues Gesetz soll die Behörde stärken. Doch der jetzt vorliegende Entwurf enthält zwar die Planung für mehr Personal, aber auch die womöglich europarechtswidrige Streichung des Kindergelds für EU-Bürger, die in Deutschland leben.

Zoll bei der Kontrolle einer Baustelle

DGB/Claudia Falk

Zoll bekommt Verstärkung

Mehr Personal, mehr Aufgaben, mehr Kompetenzen: Der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kommt in Zukunft eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Arbeitsausbeutung zu. Das sieht zumindest der Gesetzentwurf illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vor, der jüngst im Bundestag diskutiert worden ist. Nach den Plänen von Finanzminister Olaf Scholz soll der Zoll bis 2030 um 4.360 Stellen verstärkt werden. Die FKS bekäme dann 3500 neue Stellen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt das: „Verbesserte Kontrollen bei Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Verstößen gegen tarifliche oder den gesetzlichen Mindestlohn sind dringend notwendig. Deshalb ist es richtig und überfällig, den Zoll mit mehr Personal auszustatten“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit verstärken

Wegen der dünnen Personaldecke hat die FKS ihre Kontrollen im vergangenen Jahr zum Teil drastisch reduziert. Bei den Gebäudereinigern und in der Logistik etwa ist die Kontrolldichte laut Bundesregierung um jeweils 26 Prozent gesunken, bei den Sicherheitsdienstleistungen sogar um 63 Prozent. Auch angesichts der steigenden Zahl an Mindestlohnverstößen reicht die im Gesetz vorgesehene Personalverstärkung längst nicht aus; vor allem, wenn neue Kompetenzen dazu kommen. „Die Opfer von ausbeuterische Beschäftigung und Lohnbetrug sind oft Menschen aus anderen Ländern, die ihre Rechte nicht kennen und aufgrund ihre materiellen Situation erpressbar sind“, sagt Buntenbach. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit muss daher verbessert und die Kompetenzen des Zolls bei den grenzüberschreitenden Kontrollen gestärkt werden.



Menschen in Not nicht zu Tätern machen

Jedoch dürfen Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und ihre Arbeit aus Not auf der Straße anbieten, nicht zu Tätern gemacht werden. Durch das Verbot des sogenannten Arbeiterstrichs schiebt das neue Gesetz die Verantwortung für eine illegale Beschäftigung den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu. Stattdessen sollten diejenigen bestraft werden, die Schwarzarbeit organisieren und davon profitieren. Die Aufgabe des Staates und der Zivilgesellschaft ist es, diese Menschen über ihre Rechte zu informieren und sie zu schützen. Nur durch eine verbesserte Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten kann erreicht werden, dass sich Ausbeutung nicht mehr lohnt.

Ausschluss vom Kindergeld "nicht akzeptabel"

Auch bei den Sozialleistungen ziehen Beschäftigte aus dem Ausland oft den Kürzeren. Der Gesetzentwurf wird diese Praxis noch verschärfen. Er sieht nämlich vor, dass arbeitssuchende EU-Bürger künftig kein Kindergeld mehr beziehen dürfen. „Menschen, die in Deutschland wohnen, vom Kindergeld auszuschließen, ist nicht akzeptabel und wahrscheinlich europarechtswidrig“, warnt Buntenbach. EU-Bürger, die sich in Deutschland zum Zweck der Arbeitssuche befinden, sind schon jetzt von Leistungen des Arbeitslosengeld II oder der Sozialhilfe ausgeschlossen – jetzt zieht die Regierung beim Kindergeld nach. „Die Konsequenz ist Kinderarmut, ausbeuterische Beschäftigung und Schwarzarbeit“, so Buntenbach. Dabei sollte das Gesetz genau das bekämpfen. Hier muss die Regierung dringend nachbessern.


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