Bislang tragen Beamtinnen und Beamte sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag gänzlich alleine, wenn sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Das Land Hamburg will das ändern. Der DGB unterstützt die Pläne einer so genannten pauschalen Beihilfe und hat dem Bundesministerium des Innern vorgeschlagen, im Interesse der Betroffenen auch auf Bundesebene gemeinsam eine Lösung zu finden.
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Werden Beamtinnen und Beamte krank, erstattet ihnen der Dienstherr auf Grund ihres Beihilfeanspruchs einen Teil der durch die Erkrankung entstandenen Kosten (Arztbesuch, Arzneimittel, etc.). Zwecks Erstattung der verbleibenden Kosten versichern sich Beamtinnen und Beamte in der Regel bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einem Teilkostentarif.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Beamtinnen und Beamte aber auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Das "Ob" richtet sich nach den Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. In diesem Fall zahlen die Betroffenen nicht nur den Arbeitnehmer- sondern auch den Arbeitgeberbeitrag. Der Grund dafür: Das Beihilfesystem aller 17 Dienstherren schließt bisher sowohl die anteilige Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen als auch die Zahlung eines Arbeitgeberanteils aus. Die Konsequenz: Eine finanzielle Entlastung der Dienstherren zu Lasten der freiwillig gesetzlich krankenversicherten beamteten Beihilfeberechtigten.
Diese Ungerechtigkeit will das Land Hamburg beheben. Auf Antrag soll anstelle der Beihilfe zu einzelnen Aufwendungen eine Pauschale in Höhe der Hälfte des nachgewiesenen Beitrags für eine Krankenvollversicherung gezahlt werden. Die Beschäftigten hätten also zukünftig die Möglichkeit, sich einmalig zwischen zwei Formen der Beihilfegewährung zu entscheiden.
Der DGB begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. Seit vielen Jahren fordert er eine Lösung für Beamtinnen und Beamte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Der DGB setzt sich dafür ein, das Modell einer pauschalen Beihilfeleistung auch auf Bundesebene einzuführen und wird mit dem Bundesministerium des Innern entsprechende Gespräche führen.
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Fragen und Antworten zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg.