Deutscher Gewerkschaftsbund

09.12.2015
Beamtinnen und Beamte

Gewerkschaften erkämpfen Praxisaufstieg in gehobenen Dienst

Zum Jahresende 2015 läuft der so genannte Praxisaufstieg aus, mit dem die besten berufserfahrenen Beamtinnen und Beamten in die nächsthöhere Laufbahngruppe wechseln können. Jetzt hat das Bundesinnenministerium auf Drängen der Gewerkschaften eine Anschlussregelung für den Aufstieg vom mittleren zum gehobenen Dienst angekündigt.

 

Bundesadler, "Fette Henne", im Plenarsaal des alten Bundestagsgebäudes in Bonn

DGB/Steinborn

Zunächst hatte das Bundesinnenministerium (BMI) zunächst keine Notwendigkeit für eine Fortführung des Praxisauftstiegs gesehen. Nach monatelangem Einsatz des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften änderte das das Ministerium nun seine Meinung: Für das Frühjahr 2016 kündigte das BMI an, eine unbefristete Anschlussregelung für den Praxisaufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst auf den Weg zu bringen. In diesem Laufbahnbereich fand bisher der Großteil der Praxisaufstiege statt.

Gewerkschaften werden beteiligt

Das BMI nannte als zukünftig angestrebte Voraussetzungen für einen solchen Aufstieg, dass die Kolleginnen und Kollegen das zweite Beförderungsamt erreicht haben, eine überdurchschnittliche Beurteilung vorweisen können und an einem Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben. Sie sollen voraussichtlich zwei Jahre lang in die Aufgaben der höheren Laufbahn eingeführt werden. Während dieser Zeit sollen sie über acht Monate fachtheoretisch ausgebildet werden. Am Ende soll eine Feststellungsprüfung durch den Bundespersonalausschuss stehen. Diese Voraussetzungen stehen noch unter dem Vorbehalt der weiteren Ressortabstimmung. Zu den Details der Regelungen werden die Gewerkschaften in gesondert im Frühjahr 2016 beteiligt.

Spitzenorgansationen hatten Druck gemacht

Der neuen Positionierung des BMI gingen zahlreiche Diskussionen und Stellungnahmen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes voraus. Zuletzt hatten die Spitzenorganisationen der Beamtengewerkschaften in einem konstruktiven beamtenrechtlichen Beteiligungsgespräch am 5. November 2015 Druck gemacht. Dabei hatte Jörg Radek, stellvertretender GdP-Vorsitzender, darauf hingewiesen, dass die Abschaffung praxisorientierter Aufstiegsformate quer zur Zielsetzung des Koalitionsvertrages läge. Angesichts der geplanten Öffnung mancher Laufbahnen des höheren Dienstes für BachelorabsolventInnen mit Berufserfahrung sei eine Abschaffung des Praxisaufstiegs nicht zu vermitteln. Klaus Weber, Bundesbeamtensekretär von ver.di, hatte gefordert, Personalentwicklung und Aufstiege stärker zu verzahnen.


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Zum Jahresende 2015 läuft der so genannte Praxisaufstieg aus, mit dem die besten berufserfahrenen Beamtinnen und Beamten in die nächsthöhere Laufbahngruppe wechseln können. Nach ursprünglichem Zögern signalisiert das Bundesinnenministerium jetzt Gesprächsbereitschaft für eine Verlängerung.
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