Krank zur Arbeit? Zumindest für einige Stunden? Das schlägt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR Gesundheit) vor. Mit einem "Teilkrankengeld" sollen Krankschreibungen auch zu 25, 50 oder 75 Prozent möglich sein. Der Vorschlag der Sachverständigen müsse "vom Kopf auf die Füße gestellt werden", sagt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach – und erklärt, was kranken Beschäftigten wirklich helfen würde.
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Für DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach setzt der SVR falsch an: "Die Vorschläge des SVR sollten vom Kopf auf die Füße gestellt werden: Erst muss die Wiedereingliederung der Kranken in die Arbeit wieder funktionieren. Erst dann kann man über ein gestuftes Verfahren für die Zahlung von Krankengeld nachdenken." Kranke Beschäftigte wieder in den Job einzugliedern – eben das funktioniere noch nicht überall. Damit sich das ändert forderte Buntenbach:
Erst wenn diese Punkte erfüllt seien, könne man überhaupt über ein Teilkrankengeld reden. "Insgesamt muss die völlige Herstellung der Gesundheit der abhängig Beschäftigten im Zentrum der Diskussion stehen", so Buntenbach. "Einsparungen der Krankenkassen zulasten der erkrankten Versicherten, die die gesetzlichen Krankenkassen überwiegend finanzieren, verbieten sich hier."
Zum Hintergrund: Viel mehr abhängig Beschäftigte gehen krank zur Arbeit, als dass sie gesund zu Hause bleiben. Das zeigen wissenschaftliche Untersuchungen.