Zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 finden in ganz Deutschland die nächsten Betriebsratswahlen statt – eine wichtige Chance für alle Beschäftigten, ihre Interessenvertretung neu zu wählen und die Arbeitsbedingungen aktiv mitzugestalten.
Mitbestimmung: Gelebte Demokratie und Solidarität am Arbeitsplatz
Du findest, Beschäftigte sollten sich im Betrieb einmischen können? Sie sollten mitreden und darüber mitentscheiden, wie die Arbeitsbedingungen gestaltet sind und das nicht allein den Arbeitgeber*innen überlassen? Genau dafür sorgt die betriebliche Mitbestimmung: Gewählte Betriebsräte nehmen im Sinne der Beschäftigten Einfluss auf die Arbeitsbedingungen und Unternehmensentscheidungen. Das ist gelebte Gewerkschaft und Solidarität! Denn betriebliche Mitbestimmung heißt: Die Schwächeren – also die Arbeitnehmer*innen wählen einen Betriebsrat, der sie vertritt, um mit der Macht der Gemeinschaft mehr zu erreichen als eine einzelne Person.
Kurz erklärt: das Thema Mitbestimmung
- Mitbestimmung ist wichtig. Denn sie gibt den Beschäftigten eine Stimme im Betrieb.
- Gewählte Betriebsräte sind das zentrale Instrument der betrieblichen Mitbestimmung. Sie schaffen Gute Arbeit und Sicherheit für alle im Betrieb.
- Bei Unternehmen entscheiden Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat mit (Unternehmensmitbestimmung).
- Damit die Mitbestimmung ihre volle Kraft entfalten kann, müssen die gesetzlichen Regelungen weiterentwickelt werden – die Arbeitswelt ändert sich auch!
Ein Betriebsrat hat zahlreiche Mitbestimmungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind. Mit diesen Rechten im Rücken setzt er sich für die Belange der Beschäftigten ein. Das reicht von besseren Arbeitsbedingungen über mehr Gehalt bis hin zum Gesundheitsschutz. Betriebsräte haben dabei das Ohr an der Belegschaft und schützen die einzelnen Beschäftigten.
Hinzu kommt eine weitere wichtige Form der Mitbestimmung: die Unternehmensmitbestimmung, auch paritätische Mitbestimmung genannt. Gemeint ist die Entsendung von Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsrat großer Unternehmen. Die unternehmerische Mitbestimmung sorgt dafür, dass die Arbeitnehmer*inneninteressen bei Entscheidungen im Aufsichtsrat mit einfließen.
Warum es heutzutage besonders auf Mitbestimmung ankommt
Gute Arbeit in Zeiten des Wandels
Wir allen spüren es: Die Arbeitswelt verändert sich rasant, z. B. durch Digitalisierung oder den Umbau zum klimaneutralen Wirtschaften. Deshalb ist gerade jetzt Mitbestimmung wichtig. Denn nur über Mitbestimmung am Arbeitsplatz und auf Unternehmensebene können die Beschäftigten die digitale und ökologische Wende mitgestalten. Das gilt z. B. für die strategische Ausrichtung des Transformationskurses des Betriebs. Entscheidend dabei ist, dass Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit haben, wirklich Einfluss zu nehmen. Hierfür müssen die bestehenden Mitbestimmungsrechte jedoch weiterentwickelt werden. Dafür setzen wir uns als DGB ein.
Kleinere Verbesserungen bei der Mitbestimmung haben wir in den letzten Jahren bereits erreicht, etwa mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021. So wurde u. a. der Kündigungsschutz für die Initiator*innen von Betriebsratswahlen eingeführt – auch wenn dieser Schutz noch nicht effektiv genug ist. Außerdem darf der Betriebsrat seither über die Ausgestaltung von Homeoffice und mobiler Arbeit mitbestimmen. Leider darf er noch immer nicht selbst die Initiative ergreifen und zum Beispiel die Einführung von mobiler Arbeit anregen. Ein weiteres wichtiges Thema ist auf dem Weg: die stärkere Ahndung von “Union Busting”: Wenn Arbeitgeber*innen die Wahl von Betriebsräten oder allgemein die Mitbestimmung im Unternehmen erschweren, muss dies rechtliche Konsequenzen haben. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, das Thema anzugehen.
Mehr Tarifbindung heißt mehr Mitbestimmung
Fakt ist: Sowohl die betriebliche als auch die Unternehmensmitbestimmung gehen zurück. Die Zahl der Beschäftigten, die in mitbestimmten Betrieben arbeiten, nimmt immer weiter ab. Hinzu kommt, dass auch die Tarifbindung sinkt. Das heißt, in immer weniger Betrieben gilt ein Tarifvertrag. Als DGB kämpfen wir dafür, dass es wieder deutlich mehr werden, u. a. mit unserer Kampagne #Tarifwende. Denn wo es Tarifverträge gibt, können Betriebsräte gut arbeiten und sich für die Beschäftigten einsetzen. Und wo es Betriebsräte gibt, werden mehr Tarifverträge erkämpft. Es ist die Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats, die am Ende Gute Arbeit garantiert.
Betriebliche Mitbestimmung ist per Gesetz geschützt
Seit über 70 Jahren gibt es sie in Deutschland: die betriebliche Mitbestimmung. Geregelt ist sie im Betriebsverfassungsgesetz von 1952. Das Gesetz ist ein wichtiger Pfeiler für Arbeitnehmer*innen. Denn es gibt dem Betriebsrat Rechte, die Arbeitgeber*innen nicht ignorieren dürfen. So sind die folgenden Themen mitbestimmungspflichtig, d. h. der Betriebsrat entscheidet mit:
- Beginn, Ende und Verteilung der täglichen Arbeitszeit
- Pausen
- Überstunden
- Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- alle Fragen der Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten
Welche Beschäftigten in den Betriebsrat kommen, entscheiden die Beschäftigten selbst – mit der Betriebsratswahl. Diese findet alle 4 Jahre statt. Ab 5 Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wie viele Mitglieder ein Betriebsrat hat, hängt von der Größe des Betriebs bzw. der Anzahl der Beschäftigten ab.
Gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Arbeitnehmervertreter*innen in Aufsichtsräten sind es die Betriebsräte und die in der Betriebsverfassung verankerten Mitbestimmungsrechte, die maßgeblich zur Demokratisierung der Arbeitswelt beitragen.
Mehr Informationen findest du in unserem Ratgeber Betriebsräte und in den FAQ Betriebsratswahl.
Erfahre mehr hier:
6 Gründe für mehr betriebliche Mitbestimmung
1. Mitbestimmung gewährleistet demokratische Teilhabe am Arbeitsplatz.
Gleich am Anfang des Betriebsverfassungsgesetzes, in Paragraf 1, heißt es: In Betrieben werden Betriebsräte gewählt. Es heißt nicht: können gewählt werden. Das zeigt, wie sich der Staat den Normalzustand vorstellt. Leider sieht die Realität anders aus. Denn nur noch weniger als die Hälfte der Beschäftigten arbeitet in einem Betrieb mit Betriebsrat. Die demokratische Teilhabe am Arbeitsplatz ist so nicht flächendeckend gegeben. Die Lösung: Betriebsratsbehinderungen stärker ahnden, Betriebsratswahlen erleichtern.
2. Mitbestimmung sorgt für eine gerechte Gestaltung der ökologischen Wende.
Klima- und Umweltschutz zählen zu den Top-Themen unserer Zeit. Betriebe spüren die Herkulesaufgabe, die Klimaziele schnell zu erreichen und dafür die Wirtschaft umzubauen. Das kann sich auch auf Standorte und Arbeitsplätze auswirken. Deshalb ist es wichtig, dass die Beschäftigten bei der Entwicklung nachhaltiger Unternehmensstrategien und zukunftsfähiger Geschäftsmodelle mitreden können. Die Lösung: Einführung eines Initiativ- und Mitbestimmungsrechts bei Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz.
3. Mitbestimmung schafft Gute Arbeit im digitalen Wandel.
Digitale Technologien haben ein Potenzial, unseren Arbeitsalltag enorm zu erleichtern und damit Gute Arbeit zu fördern. Künstliche Intelligenz (KI) etwa kann die Arbeit erheblich optimieren. Die Frage ist nur: Wer oder was wird hier optimiert? Sind es Geschäftsmodelle und Prozesse oder die Beschäftigten selbst? Nur Mitbestimmung sorgt dafür, dass der digitale Wandel im Sinne der Beschäftigten gestaltet wird. Die Lösung: ein digitales Zugangsrecht sowie verbindliche Regelungen zur Folgenabschätzung bei der KI-Nutzung.
4. Mitbestimmung stärkt Gleichstellung und Vielfalt.
Von sexueller Identität bis Weltanschauung: Wer von der Norm abweicht, hat es oft schwerer am Arbeitsplatz. Hier macht Mitbestimmung einen echten Unterschied. Sie kann dafür sorgen, dass benachteiligte Gruppen zu ihren Rechten kommen und ihre vollen Potenziale entfalten können. Die Lösung: mehr Initiativ- und Mitbestimmungsrechte bei Fragen von Gleichstellung und Vielfalt.
5. Mitbestimmung wird überall gebraucht – bei uns und in der globalisierten Welt.
In unserer globalisierten Wirtschaft sind Konzernstrukturen zunehmend grenzüberschreitend. Die Mitbestimmung hat hier oft keinen Zugriff auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Hinzu kommen 2 Millionen Beschäftigte in Deutschland ohne Mitbestimmung, weil sie bei Religionsgemeinschaften angestellt sind – und für diese das Betriebsverfassungsgesetz nicht gilt. Die Lösung: Beschäftigtenvertretungen auch in internationalen Konzernstrukturen, Neudefinition des Arbeitnehmer- und Betriebsbegriffs, Abschaffung der Sonderregelungen für Religionsgemeinschaften.
6. Mitbestimmung ist gelebte Demokratie.
Mitbestimmung ist nicht nur das Aushandeln von Arbeitsbedingungen. Sie leistet auch einen wichtigen Beitrag für die Fähigkeit, sich am demokratischen Willensbildungsprozess zu beteiligen. Damit stabilisiert und stärkt sie unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In Zeiten von Krise und Umbruch ist das ein unersetzlicher Beitrag. Die Beschäftigten aber benötigen Raum, sich zu beteiligen und mitzudiskutieren. Dafür braucht es vor allem Zeit. Die Lösung: Recht auf eine „Demokratiezeit“.
Unsere Forderungen für mehr betriebliche Mitbestimmung
- Bessere Mitbestimmungsrechte in Sachen Klima- und Umweltschutz sowie Gleichstellung im Betrieb (inklusive gerechter Entlohnung von Männern und Frauen).
- Mehr sichere Beschäftigung in Zeiten von Digitalisierung und ökologischem Umbau der Wirtschaft durch mehr Mitbestimmung.bei Weiterbildung und Personalplanung
- Gewährleistung der Mitbestimmung beim Persönlichkeitsschutz und Datenschutz am Arbeitsplatz, um das digitale Kontrollpotenzial einzudämmen.
- Sicherstellung der betrieblichen Mitbestimmung in international und hochkomplex organisierten Unternehmen.
- Weitgehende Abschaffung des sogenannten Tendenzschutzes, der unter anderem die betriebliche Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen und kirchennahen Unternehmen ausschließt.
- Mehr Mitsprache bei der Arbeitsgestaltung durch eine bessere Absicherung des individuellen Rechts auf Meinungsäußerung sowie spezielle Zeitkontingente für Beschäftigte, damit diese sich über Themen, die sie betreffen, eine Meinung bilden können.
- Bessere Einbeziehung von Leiharbeiter*innen und arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten in die betriebliche Mitbestimmung.
- Stärkung von Betriebsräten durch die Erleichterung von Betriebsratswahlen und wirksame Regeln gegen Union Busting (Schikanen von Arbeitgeber*innen gegen Betriebsratsgründungen).
Mitbestimmung
Mehr Informationen und Forderungen bei unserem Politikfeld Mitbestimmung
Union Busting: Die Verhinderung von Mitbestimmung ist illegal, aber verbreitet
So manche Unternehmensführung schreckt nicht davor zurück, Beschäftigte gezielt daran zu hindern, einen Betriebsrat zu gründen – obwohl das Recht auf Mitbestimmung gesetzlich geschützt ist! Oft wird das auch als “Union Busting” bezeichnet. Der Begriff kommt aus den USA, meint aber eigentlich mehr. Wörtlich übersetzt heißt er: Gewerkschaften bekämpfen oder zerschlagen.
Unternehmen gehen bei der Behinderung von Betriebsräten in der Regel sehr professionell vor. Oft holen sie sich Unterstützung spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien. Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, dass jede 5. Wahl in Betrieben, die das erste Mal einen Betriebsrat wählen, mit illegalen Mitteln behindert wird.
Wir als DGB haben klare Vorschläge, um gegen Union Busting vorzugehen. Zum Beispiel müssen Beschäftigte, die erstmals einen Betriebsrat gründen wollen, besser geschützt werden. Das würde Betriebsratswahlen deutlich sicherer machen. Außerdem muss das Be- oder Verhindern von Betriebsräten stärker bestraft werden, zum Beispiel durch die Einstufung als Offizialdelikt. Damit wäre dies eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden muss, auch ohne vorliegende Anzeige. Entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaften könnten dies übernehmen. Das wirkt zwar erst im Nachhinein, schreckt jedoch potenzielle Nachahmer*innen ab.
DGB/Benno Kraehahn
Die Mitbestimmung ist das wirksamste Mittel gegen Ungerechtigkeiten in der Arbeitswelt.
Informier dich hier gern umfassender über Union Busting
Ganz oben mitreden: Mitbestimmung in Aufsichtsräten großer Unternehmen
Bei großen Unternehmen greift die sogenannte Unternehmensmitbestimmung. Sie bedeutet, dass die Beschäftigten eigene Vertreter*innen in den Aufsichtsrat wählen können. Dabei gilt:
Unternehmen mit 501 bis 2.000 Beschäftigten: Der Aufsichtsrat muss zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertreter*innen bestehen (geregelt im Drittelbeteiligungsgesetz).
- Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten: Der Aufsichtsrat muss zur Hälfte aus Arbeitnehmervertreter*innen bestehen (geregelt im Mitbestimmungsgesetz).
Die Aufgabe des Aufsichtsrats besteht u. a. darin, den Vorstand bzw. die Geschäftsführung zu kontrollieren und zu beraten. Durch die Mitbestimmung in den Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften, GmbHs und Co. bilden die Arbeitnehmervertreter*innen ein Gegengewicht zu den oft kurzfristigen Interessen von Investor*innen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltigere Unternehmenspolitik. So belegen Studien, dass Unternehmen mit starker Mitbestimmung mehr ausbilden, ein höheres Maß an Arbeitsplatzsicherheit bieten, mehr Frauen in den Aufsichtsrat berufen, krisenfester sind und weniger “aggressive” Steuerpraktiken verfolgen.
Konzerne umgehen immer häufiger die Unternehmensmitbestimmung
Doch ähnlich wie die betriebliche Mitbestimmung ist auch die Unternehmensmitbestimmung unter Druck. Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, dass mindestens 307 Unternehmen mit zusammen mindestens 2,1 Millionen Beschäftigten sich gesetzeswidrig der paritätischen Mitbestimmung entziehen oder diese umgehen, indem sie rechtliche Schlupflöcher ausnutzen.
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstärkt diesen Trend noch weiter. Es ermöglicht Unternehmen, durch die europäische Rechtsform “SE” unter Umständen die Mitbestimmung zu umgehen. Die Folge: die Mitbestimmung im Aufsichtsrat und des SE-Betriebsrates könnte dauerhaft ausgehöhlt werden. Wir fordern, dass solche Schlupflöcher auf europäischer Ebene gestopft werden.
Unsere Forderungen für eine wirkungsvollere Unternehmensmitbestimmung
- Schließung von legalen Schlupflöchern im deutschen und europäischen Recht, mit denen Unternehmen die Unternehmensmitbestimmung umgehen
- Effektive Sanktionen bei rechtwidrigem Ignorieren der Unternehmensmitbestimmung
- Doppelstimmrecht des*der Aufsichtsratsvorsitzenden für alle Maßnahmen der strategischen Ausrichtung des Unternehmens durch ein Schlichtungsverfahren ersetzen
- Senkung der Schwellenwerte, ab denen die Unternehmensmitbestimmung greift: im Drittelbeteiligungsgesetz von 500 auf 250 Beschäftigte, im Mitbestimmungsgesetz von 2.000 auf 1.000 Beschäftigte.
Ein gelungener Fall von Unternehmensmitbestimmung: Die Montanmitbestimmung
In Unternehmen ab 2.000 Beschäftigten hat der*die Aufsichtsratsvorsitzende laut Mitbestimmungsgesetz ein Doppelstimmrecht. Das heißt, er*sie hat die entscheidende Stimme bei einem Patt. Klar ist, dass diese Person in einem solchen Fall die Kapitalseite vertritt – und nicht die Interessen der Arbeitnehmer*innen.
Dabei gibt es ein funktionierendes Gegenbeispiel: die sogenannte Montanmitbestimmung. Seit über 70 Jahren gilt diese in Unternehmen der Kohle- und Stahlindustrie (Montanindustrie). Bei einem Stimmenpatt im Aufsichtsrat entscheidet hier eine neutrale Person, auf die sich die Kapital- und die Arbeitnehmerseite geeinigt haben. Das ist echte Gleichberechtigung. Deshalb sollte dieses Modell auf alle paritätisch mitbestimmten Aufsichtsräte übertragen werden. Das gilt insbesondere bei strategischen Unternehmensentscheidungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben.
Dazu gehören:
- Werks- und Betriebsschließungen
- Sitzverlagerungen ins Ausland
- Änderungen der Rechtsform
- Unternehmensverschmelzungen, -käufe und -verkäufe
- Standortverlagerungen
- Massenentlassungen
Informationen zur betrieblichen Mitbestimmung in 13 verschiedenen Sprachen:
مشاركة العمال في إدارة الشركات في ألمانيا (Arabisch)
Broschüre / Flyer01. Dezember 2022
Datei herunterladenУчастие в управлении предприятием в Германии (Russisch)
Broschüre / Flyer01. Dezember 2022
Datei herunterladenСъвместно управление на работното място в Германия (Bulgarisch)
Broschüre / Flyer01. Dezember 2022
Datei herunterladenЗалучення працівників до управління виробництвом у Німеччині (Ukrainisch)
Broschüre / Flyer01. Dezember 2022
Datei herunterladenΣυμμετοχή των εργαζομένων στη διοίκηση της επιχείρησης στην Γερμανία (Griechisch)
Broschüre / Flyer01. Dezember 2022
Datei herunterladenWspółdecydowanie w miejscu pracy w Niemczech (Polnisch)
Broschüre / Flyer01. Dezember 2022
Datei herunterladenSudjelovanje radnika u upravljanju poduzećem u Njemačkoj (Kroatisch)
Broschüre / Flyer01. Dezember 2022
Datei herunterladenSpolurozhodování zaměstnanců v Německu (Tschechisch)
Broschüre / Flyer01. Dezember 2022
Datei herunterladenProcesul decizional în Germania (Rumänisch)
Broschüre / Flyer01. Dezember 2022
Datei herunterladenMunkahelyi együttdöntés Németországban (Ungarisch)
Broschüre / Flyer01. Dezember 2022
Datei herunterladenCo-determination at workplace level in Germany (Englisch)
Broschüre / Flyer01. Dezember 2022
Datei herunterladenAlmanya'da işletmede yönetime katılım (Türkisch)
Broschüre / Flyer01. Dezember 2022
Datei herunterladenBetriebliche Mitbestimmung in Deutschland
Broschüre / Flyer01. Dezember 2022
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