Deutscher Gewerkschaftsbund

21.05.2008

Aufgaben und Vorteile eines Betriebsrats

Mit einem Betriebsrat sind Beschäftigte wesentlich besser gestellt. Sie haben mehr Rechte und sind besser einbezogen in betriebliche Prozesse. Betriebsräte bestimmen mit bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -zeiten, bei Einstellung und Versetzung. Sie müssen vor jeder Kündigung gehört werden. Und sie achten auf die richtige Umsetzung des Tarifvertrages.

Werden neue Technologien eingeführt, sorgen sie dafür, dass die Gesundheit nicht auf der Strecke bleibt und Arbeitnehmerdaten geschützt sind. Wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, können Betriebsräte auch selbst initiativ werden. Auch wenn es Ärger am Arbeitsplatz gibt, sind sie die richtigen Ansprechpartner.

Aufgaben

Eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats ist es, darüber zu wachen, dass die zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlassenen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Außerdem hat er die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten, Anregungen aus der Belegschaft zu prüfen und an den Arbeitgeber weiterzuleiten.

Ob Lage der Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder Arbeitsorganisation - es gibt Fragen, die nicht jeder einzeln mit dem Arbeitgeber aushandeln und durchsetzen kann. Betriebsräte und Betriebsrätinnen sorgen dafür, dass Arbeit menschlich bleibt. Gewählt werden sie alle vier Jahre von der Belegschaft. Über 70 Prozent aller Betriebsräte sind Gewerkschaftsmitglieder. Ein hoher Vertrauensbeweis. Je nach Größe des Betriebs besteht der Betriebsrat aus ein bis über 35 Mitgliedern. Je nach Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb muss der Arbeitgeber ab 200 ArbeitnehmerInnen ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder freistellen.

  • die Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

  • Beschäftigungsförderung und -sicherung im Betrieb,

  • die Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes,

  • die Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter und anderer besonders schutzbedürftiger Personen,

  • die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

  • die Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie Initiativen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb.

Der Betriebsrat hat ebenfalls darauf zu achten, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit gleich behandelt werden. Insbesondere soll er dafür sorgen, dass jede unterschiedliche Behandlung wegen der Abstammung, der Religion, der Nationalität, der Herkunft, der politischen Einstellung oder gewerkschaftlicher Betätigung sowie des Geschlechts oder der sexuellen Identität unterbleibt.

Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte

Sollen etwa Arbeitszeitkonten eingeführt werden, so kann der Betriebsrat mit der Geschäftsleitung eine Betriebsvereinbarung aushandeln. Soll Personal abgebaut oder der Betrieb umstrukturiert werden, sorgt er mit einem Sozialplan dafür, dass es sozial gerecht zugeht und Entlassungen vermieden werden, wo es nur geht. Gelingt es nicht, sich mit dem Arbeitgeber zu einigen, kann der Betriebsrat in vielen Fragen die Einigungsstelle anrufen. Ihr gehören je zur Hälfte Vertreterinnen und Vertreter des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerinnen und -nehmer sowie ein/e unparteiische/r Vorsitzende/r an. Bricht der Arbeitgeber Gesetze oder Tarifverträge, steht dem Betriebsrat der Weg zum Arbeitsgericht offen.

Transparenz

Betriebsräte arbeiten nicht im Geheimen. Mindestens vier Mal im Jahr berichten sie in Betriebsversammlungen über ihre Tätigkeit und machen Konflikte transparent. Hier können auch die Beschäftigten eingreifen und sich an den Betriebsrat oder auch an die Geschäftsführung wenden, um Einfluss zu nehmen.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Auszubildende (Azubi) unter 25 Jahren und Jugendliche haben ein doppeltes Netzwerk. Sie können eine Jugend- und Auszubildendenvertretung - kurz JAV - wählen. Diese macht Druck, wenn die Qualität der Ausbildung nicht stimmt oder der Azubi ausbildungsfremde Arbeiten erledigen muss. Die JAV sorgt dafür, dass Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu Gunsten der Azubis eingehalten werden und macht Vorschläge, wie sich die Ausbildungsbedingungen verbessern lassen.

Qualifizierung

Wer die Interessen seiner Kolleginnen und Kollegen vertreten will, muss viel wissen: über das Arbeitsrecht, über Tarifverträge, Umweltschutzfragen und die Wirkung von neuen Technologien. Betriebsräte können sich auf Kosten des Unternehmens qualifizieren; schließlich arbeiten sie dafür, dass es im Betrieb besser läuft. Der DGB und seine Gewerkschaften beraten Betriebsräte in ihrer Arbeit und bieten mit ihren Seminarprogrammen viele Qualifizierungsmöglichkeiten.



Vorheriger Artikel Nächster Artikel Übersicht Nach oben

Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Das Betriebsverfassungsgesetz: Wahl und Arbeit des Betriebsrats

Zum Dossier

Themenverwandte Beiträge

Pressemeldung
Wahlbeteiligung bei Betriebswahlen 2010 gestiegen
Bei den Betriebsratswahlen 2010 ist die Wahlbeteiligung leicht gestiegen. Sie lag mit über 70 Prozent deutlich über der bei politischen Wahlen. "Die Beschäftigten zeigen einmal mehr, mit wie viel Nachdruck sie ihre betriebliche Interessenvertretung unterstützen“, betonte DGB-Vorstand Dietmar Hexel.
zum Artikel
Artikel
Bundestag soll Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz stoppen
Der DGB fordert den Bundestag auf, dem Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz die Zustimmung zu verweigern. Dieser schütze nicht die Grundrechte der ArbeitnehmerInnen, sondern stelle vielmehr die Interessen der Arbeitgeber an Ausforschung und Überwachung in den Vordergrund, heißt es in einer Resolution des DGB Bundesausschusses.
zum Artikel
Pressemeldung
Börsenfusion: Mitbestimmung darf nicht ausgehebelt werden
Bei der geplanten Fusion der Deutschen Börse AG und der NYSE Euronext sind Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Unternehmenszusammenschlusses angebracht. Die vorgesehene Konstruktion als AG nach niederländischem Recht hebelt die Mitbestimmung aus.
zum Artikel

Zuletzt besuchte Seiten

close