Deutscher Gewerkschaftsbund

Von Amtsangemessenheit bis Zulagenwesen

15.07.2008
Beamten-Magazin 6/2008 - Interview

Bayern will bessere Beförderungsmöglichkeiten für Beamte

Erwin Huber kündigt Leistungsprämien für StaatsdienerInnen an

Anfang Juni  2008 hat das Kabinett des Freistaates Bayern Eckpunkte für die geplante Dienstrechts­reform im Land beschlossen. Der Staatsminister der Finanzen Erwin Huber erläutert im Interview mit dem „Magazin für Beamtinnen und Beamte“ die Ziele der Reform und die Maßgaben für das neue Dienstrecht.

Erwin Huber

Erwin Huber (CSU) Promo

Beamtenmagazin: Die bayerische Staatsregierung will die flexiblen Leistungselemente im Besoldungsrecht stärken, die Leistungshonorierung aber vor allem durch verbesserte Beförderungsbedingungen sicher ­stellen. Hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass die Förderung von Leistung mehr erfordert als Zulagen und Prämien?

Erwin Huber: Die Beförderung ist der stärkste Ausdruck des Leistungsprinzips. Die bayerische Staatsregierung wird deshalb konsequent die Beförderungsmöglichkeiten für Lehrerin­nen und Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen durch die Schaffung von funktionslosen Beförderungsämtern. Darüber hinaus werden die Beförderungsmöglichkeiten auch für alle anderen Beamtinnen und Beamten deutlich ausgebaut. Leistungsprämien und -zulagen, die in erster Linie der zeitnahen Honorierung von kurzfristigen Spit­zenleistungen dienen, sind ein ebenso wichtiges Instru­ment. Auch hierfür werden wir deutlich mehr Mittel in die Hand nehmen als bisher.

Knackpunkt bei der Einführung flexibler Leistungs­elemente ist die Leistungsfeststellung. Wie wol­len Sie eine transparente, handhabbare und nach­prüfbare Leistungsfeststellung garantieren?

Zunächst ist festzuhalten: Wer eine stärkere Leistungs­orientierung bei der Bezahlung will, der muss auch die  Instrumente für die Feststellung der Leistung schaffen. Mit der Beurteilung haben wir hierfür bereits ein bewährtes Instrument an der Hand. Dies wollen wir für den Zweck der Leistungselemente nutzbar machen. Was die Transparenz betrifft: Wir werden in die Vergabe der Leistungselemente die örtlichen Personalvertretungen einbinden. Das war mir immer ein besonderes Anlie­gen. Gleichzeitig sind wir damit auch einer immer wieder erhobenen Forderung der Berufsverbände nachgekom­men.

Zur Person
  • 1946 in Reisbach/Niederbayern geboren
  • Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität München
  • 1994 bis 2008 Bayerischer Staatsminister u. a. für Finanzen, Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
  • 2007 bis 2008 Parteivorsitzender der CSU

Mit der Absicht, die vier Laufbahngruppen durch eine Laufbahn ersetzen zu wollen, hat sich die bayerische Staatsregierung reformfreudig ge­zeigt. Dennoch sollen Aufstiegsverfahren beibe­halten werden. Ist das nicht ein Widerspruch?

Das bisherige starre, zentrale Aufstiegsverfahren soll keineswegs beibehalten werden. Auch in den Eckpunkten des neuen Dienstrechts in Bayern ist ein Aufstieg im her­kömmlichen Sinn nicht mehr vorgesehen. Gleichwohl be­darf es aber festgelegter Regularien, um von einer Quali­fikationsebene unserer neuen Laufbahn in die nächst höhere zu gelangen. Dies ist schon aus Gründen eines einheitlichen Qualitätsstandards erforderlich.

Wie stellen Sie sich die Weiterentwicklung des Landespersonalausschusses zum Kompetenzzen­trum für Personalentwicklung konkret vor?

Das muss sich im Laufe des nun folgenden Gesetzge­bungsverfahrens, mit dem wir unsere Eckpunkte umset­zen wollen, herauskristallisieren. In erster Linie kann ich mir vorstellen, dass dieses unabhängige Gremium eine maßgebliche Rolle spielen wird, wenn es darum geht, neue Konzepte für die berufliche Entwicklung unserer Beamtinnen und Beamten zu gestalten.

Wann werden Sie die Arbeitszeit der bayerischen Beamtinnen und Beamten wieder verkürzen und an die der Tarifbeschäftigten angleichen?

Mit der Verlängerung der Arbeitszeit leisten die Beam­ten zusammen mit vielen anderen Gruppen unserer Ge­sellschaft, denen ebenfalls spürbare Opfer abverlangt werden mussten, einen nach wie vor unverzichtbaren Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen. Bayern kommt im Jahr 2008 zum dritten Mal in Folge ohne neue Schulden aus und wir halten auch in Zukunft am Ziel des ausgeglichenen Haushalts fest. Dazu verpflichtet schon das Prinzip der Generationengerechtigkeit. Hinzu kommt, dass die Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung den Ausfall von rund 5.000 Stellen zur Folge hätte, der vor allem den Schulbereich treffen und wegen der fehlenden Studienabsolventen die Unterrichtsversorgung gefährden würde.


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