Worum geht es?
Veränderte geopolitische Rahmenbedingungen, der digitale Wandel und die Klimakrise bedingen eine grundlegende Transformation unserer Arbeits- und Wirtschaftswelt - Mitbestimmung macht daraus einen gerechten Wandel.
Sie beteiligt Beschäftigte an Entscheidungen, die ihre Arbeitsbedingungen und ihre berufliche Entwicklung beeinflussen.
Dies geschieht im Betrieb durch die Wahl von Betriebsräten, in den Dienststellen des Öffentlichen Dienstes durch Personalräte und schließlich auf Unternehmensebene durch die Arbeitnehmerbeteiligung in den Aufsichtsräten, die jeweils von ihrer Mitgliedsgewerkschaft unterstützt werden können.
In den Betrieben oder Dienststellen verhandeln die Gremien direkt mit der Geschäftsführung über wichtige Angelegenheiten wie Arbeitszeiten, Sicherheit am Arbeitsplatz und sonstige Regelungen, in den Aufsichtsräten über die strategische Ausrichtung des Unternehmens.
Diese Mitbestimmung sorgt durch die Vertretung und Durchsetzung der Beschäftigteninteressen für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumgebung und faire Verhältnisse in Betrieb, Dienststelle und Unternehmen. Sie schützt die Rechte der Beschäftigten vor einseitigen Entscheidungen seitens des Arbeitgebers.
In Zeiten großer Umbrüche schafft Mitbestimmung im Zusammenspiel mit Tarifverträgen und Arbeitsschutzgesetzen für die Beschäftigten Stabilität und Sicherheit im Wandel. Sie ist wichtiger denn je, wenn es darum geht, die Transformation hin zu einer nachhaltigeren Art zu arbeiten und zu leben erfolgreich zu gestalten.
Mitbestimmung sorgt dafür, dass niemand auf der Strecke bleibt, dass bessere Entscheidungen getroffen werden, weil alle Beteiligten gehört werden und schließlich, dass jede und jeder einzelne die Erfahrung machen kann, dass die eigene Meinung gehört wird, dass die eigene Stimme etwas verändern kann. Über die Beteiligung der Beschäftigten trägt sie somit maßgeblich zur Demokratie im Betrieb und im Unternehmen bei.
Mitbestimmung im Betrieb und in der Dienststelle - Betriebs- und Personalräte
Interessenvertretungen kann es überall da geben, wo es abhängige Arbeit gibt. In der Privatwirtschaft sind es Betriebsräte, im öffentlichen Dienst sind es Personalräte, für Menschen mit Beeinträchtigungen treten die Schwerbehindertenvertretungen ein und die „jugendlichen“ Interessen vertreten schließlich die Jugend- und Auszubildendenvertretungen.
Betriebsräte
Betriebsräte sind die ersten Ansprechpartner für alle Beschäftigten in einem privatwirtschaftlichen Betrieb. Sie sind mit spezifischen Mitbestimmungsrechten ausgestattet, damit sie die Arbeitsbedingungen im Betrieb im Interesse der Beschäftigten mitgestalten können.
Diese Rechte umfassen sowohl kollektive Arbeitsbedingungen, wie Pausenzeiten oder die Arbeitssicherheit, als auch den Schutz der individuellen Rechte, bspw. bei Abmahnungen oder Kündigungen.
Die Art und Weise, wie wir arbeiten und wirtschaften, befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Digitalisierung, Globalisierung, Demografie und v.a. die Notwendigkeit, durch den Umbau unserer Wirtschaft die Klimawende zu ermöglichen, sind die stärksten Treiber dieser Transformationsprozesse.
Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte müssen diesen Transformationsherausforderungen angepasst und entsprechend erweitert werden, um auch weiterhin die Interessen der Beschäftigten vertreten und Gute Arbeit in den Betrieben mitgestalten zu können.
Die Rechte der Betriebsräte finden sich im geltenden Betriebsverfassungsgesetz und stammen aus dem Jahr 1972. Es ist deshalb höchste Zeit für eine umfassende Reform. Wir als DGB haben dazu einen Gesetzentwurf für eine moderne Betriebsverfassung erarbeitet .
Personalräte
Was für die Privatwirtschaft der Betriebsrat ist, ist im öffentlichen Dienst der Personalrat. Im Fokus steht auch für ihn die Interessenvertretung der Kolleg*innen. Der Personalrat ist dabei für beide Statusgruppen zuständig, also für die Tarifbeschäftigten wie auch für die Beamt*innen.
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) regelt die Personalvertretung der Beschäftigten im Bundesdienst. Daneben stehen die 16 Gesetze der Bundesländer, das Personalvertretungsrecht ist also stark zersplittert. Die Landespersonalvertretungsgesetze weisen zwar Parallelen auf, im Detail weichen sie jedoch erheblich voneinander und vom BPersVG ab.
Schwerbehindertenvertretungen (SBV)
SBVen vertreten die Interessen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten. Sie sind unabhängige Gremien, arbeiten aber eng mit Betriebs- oder Personalräten zusammen.
Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV)
Die vordringliche Aufgabe von JAVen ist die Vertretung der spezifischen Interessen von Auszubildenden und dual Studierenden. Auch sie arbeiten eng mit den Betriebs- oder Personalräten zusammen.
Unsere Forderungen
- Reform der Betriebsverfassung
Die im Betriebsverfassungsgesetz festgeschriebenen Mitbestimmunmgsrechte der Betriebsräte sind mehr als 50 Jahre alt. Um die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts mitgestalten zu können, sollten sie den Herausforderungen der Jetztzeit, also z. B. dem ökologischen und demografischen Wandel, der Digitalisierung und der Globalisierung, angepasst werden. - Mehr Mitbestimmung im öffentlichen Dienst
Es braucht ein digitales Zugangsrecht für die Gewerkschaften sowie durchgehend eine Mitbestimmung bei ressortübergreifenden Fragen. Die Staffeln für Freistellung der Personalräte sind im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und den Landesgesetzen uneinheitlich und müssen ans BetrVG angeglichen werden. Der Zugang zu Sachverstand und Beratung muss erleichtert werden. - Dual Studierende unter den Schutz des § 78 a BetrVG stellen
Als immer größer werdende Gruppe im Betrieb müssen Dual Studierende unter den Schutz des §78a BetrVG fallen. Aktuell bezieht sich der Paragraf nur auf die Gruppe der Auszubildenden. Häufig schrecken dual Studierende deshalb davor zurück, ihr passives Wahlrecht wahrzunehmen, weil sie fürchten, nicht übernommen zu werden. Hier herrscht akuter Reformbedarf.
Mitbestimmung in Aufsichtsräten – die Unternehmensmitbestimmung
Die Unternehmensmitbestimmung ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft und trägt zur demokratischen Gestaltung der Wirtschaft bei. Sie fördert den Interessenausgleich zwischen Vorstand, Anteilseigner*innen und Beschäftigten sowie Konsens und Zusammenarbeit.
Die Beschäftigten wählen ihre Vertreter*innen in den Aufsichtsrat hinein, die dort ihre Perspektiven und Anliegen unmittelbar in unternehmerische Entscheidungsprozesse einbringen. Dies trägt zu einer ausgewogenen und langfristig orientierten Unternehmenspolitik bei.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand, bestellt und entlässt dessen Mitglieder, legt deren Vergütung fest und entscheidet über zustimmungspflichtige Geschäfte, etwa größere Investitionen. Zudem prüft er den Geschäftsbericht und befasst sich mit Fragen der Compliance und des Risikomanagements.
Die Aufgaben des Aufsichtsrats werden angesichts zunehmend komplexer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und entsprechenden regulatorischen Anforderungen immer anspruchsvoller. So kommt auch bei Nachhaltigkeitsthemen dem Aufsichtsrat inzwischen eine wichtige Rolle zu. Er befasst sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens sowie deren Umsetzung und prüft die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Einhaltung entsprechender Sorgfaltspflichten, etwa im Hinblick auf Menschenrechte.
Die Unternehmensmitbestimmung ist im Mitbestimmungsgesetz, im Montan-Mitbestimmungsgesetz und im Drittelbeteiligungsgesetz geregelt. Je nach Rechtsform der Gesellschaft, Beschäftigtenzahl und Branche gelten unterschiedliche Beteiligungspflichten:
- Drittelbeteiligungsgesetz: Ein Drittel der Aufsichtsratssitze entfällt auf Arbeitnehmervertreter*innen in Kapitalgesellschaften mit 501 bis 2.000 Beschäftigten.
- Mitbestimmungsgesetz: Ab 2.001 Beschäftigten ist der Aufsichtsrat paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter*innen besetzt. Bei Stimmengleichheit verfügt der Aufsichtsratsvorsitz über ein Doppelstimmrecht.
- Montan-Mitbestimmungsgesetz: Für Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen- und Stahlindustrie mit mehr als 1.000 Beschäftigten gilt ebenfalls eine paritätische Besetzung. Bei Stimmengleichheit entscheidet jedoch ein neutrales Mitglied; ein Doppelstimmrecht des Vorsitzes besteht nicht.
Zahlreiche Studien belegen positive Wirkungen der Unternehmensmitbestimmung auf Beschäftigte und Unternehmen. Mitbestimmte Unternehmen weisen höhere Investitionsquoten auf, investieren häufiger in Forschung und Entwicklung, verfolgen häufiger nachhaltige und innovationsorientierte Geschäftsmodelle und sind tendenziell resilienter in Krisen. Für Beschäftigte zeigen sich unter anderem mehr Beschäftigungssicherheit, geringere Fluktuation, höhere Ausbildungsquoten und positive Effekte bei der Gleichstellung.
Trotz ihrer nachweislich positiven Wirkungen wird die Unternehmensmitbestimmung zunehmend umgangen und geschwächt. 2022 hatten nach einer Studie des I.M.U. nur noch 61 Prozent der Unternehmen mit mehr als 2.000 Inlandsbeschäftigten einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat – sieben Prozentpunkte weniger als 2019. Umgehungen erfolgen sowohl über legale gesellschaftsrechtliche Konstruktionen als auch durch rechtswidrige Verstöße. Hinzu kommt eine qualitative Schwächung, etwa durch die Nutzung des Doppelstimmrechts.
Unsere Forderungen
- Umgehung der Unternehmensmitbestimmung erschweren
Legale Schlupflöcher schließen und Rechtsverstöße konsequent sanktionieren. - Anwendungsbereich erweitern
Die Unternehmensmitbestimmung auf alle relevanten Unternehmensformen ausweiten, insbesondere Stiftungskonstruktionen und Kapitalgesellschaften & Co. KGs. - Schwellenwerte absenken
Die Schwellenwerte auf 1.000 Beschäftigte im Mitbestimmungsgesetz und 250 im Drittelbeteiligungsgesetz absenken und bestehende Lücken in der Drittelbeteiligung schließen. - Doppelstimmrecht reformieren
Das Doppelstimmrecht des/der Aufsichtsratsvorsitzen durch ein Schlichtungsverfahren ersetzen bzw. bei strategischen Entscheidungen aussetzen. - Mitbestimmung bei wichtigen Unternehmensentscheidungen stärken
Einen gesetzlichen Mindestkatalog zustimmungspflichtiger Geschäfte einführen, insbesondere für Standortentscheidungen, Investitionen, Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie sowie Veränderungen der Arbeitsorganisation. - Einheitliches Mitbestimmungsgesetz schaffen
Die bislang fragmentierten Regelungen in einem einheitlichen Unternehmensmitbestimmungsgesetz für alle Gesellschaftsformen zusammenführen und an bewährten Elementen der Montanmitbestimmung und des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 ausrichten.
Europäische Mitbestimmung
Geld und Waren können – vor allem im Europäischen Binnenmarkt – Grenzen problemlos überwinden. Es wird höchste Zeit, auch die Mitbestimmung stärker international zu denken, denn in ihrem Kern endet sie noch heute an der Landesgrenze.
Zudem werden viele Regelungen, die unsere Arbeitswelt betreffen, nicht mehr in Berlin, sondern in Straßburg und Brüssel verhandelt. Deshalb muss dauerhaft sichergestellt werden, dass Europäische Rechtsakte nicht dazu missbraucht werden können, deutsche Arbeitnehmer*innenrechte auszuhebeln und insbesondere die Mitbestimmung zu umgehen. Gerade das europäische Gesellschaftsrecht bietet Unternehmen Möglichkeiten, die deutsche Unternehmensmitbestimmung zu umgehen.
Unternehmen können zum Beispiel durch die Wahl einer ausländischen Rechtsform die deutsche Unternehmensmitbestimmung umgehen, wie durch die Kombination einer deutschen Kommanditgesellschaft (KG) mit einer ausländischen Kapitalgesellschaft als Komplementärin, auf die die deutschen Mitbestimmungsgesetze nicht anwendbar sind.
Vor allem die Rechtsform der „Europäischen Gesellschaft” (SE) wird in deutschen Unternehmen dazu genutzt, die Unternehmensmitbestimmung zu umgehen. Analysen kommen z. B. zu dem Ergebnis, dass 5 von 6 großen SE die paritätische Mitbestimmung vermeiden. Würde in diesen Unternehmen das deutsche Mitbestimmungsgesetz zur Anwendung kommen, müssten die entsprechenden Unternehmen über einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat verfügen. Zudem gilt in einer SE grundsätzlich das bei ihrer Gründung vereinbarte Mitbestimmungsniveau (Mitbestimmungsfreiheit oder Drittelbeteiligung) fort – auch wenn später durch das Wachstum der Belegschaft mitbestimmungsrelevante Schwellenwerte überschritten werden (sog. Einfriereffekt).
Zuletzt hat das EuGH-Urteil im Fall Olympus vom Mai 2024 die Problematik weiter verschärft: Es ermöglicht, durch die Gründung arbeitnehmerloser Holding-SEs auf Konzernebene nachträgliche Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung zu vermeiden und so die Unternehmensmitbestimmung dauerhaft zu umgehen.
Besondere Gefahren gehen von der jüngsten Initiative der Europäischen Kommission zur Einführung einer neuen europäischen Gesellschaftsform, der EU Inc. (28. Regime), aus. Die Gesellschaftsform soll eine schnelle, kostengünstige und europaweite Gründung ermöglichen – ohne wirksame Präventionskontrolle oder eine Begrenzung des Anwendungsbereichs. Da der Vorschlag die Unternehmensmitbestimmung an den leicht verlegbaren Satzungssitz statt an den tatsächlichen Beschäftigungsort knüpft, droht die faktische Aushebelung der Unternehmensmitbestimmung. Siehe hierzu auch die Stellungnahmen 2025 und 2026, sowie weitere Informationen des DGB.
Unsere Forderungen
- Anwendungsbereich erweitern
Die Mitbestimmungsgesetze sollten auch auf ausländische Unternehmen mit Verwaltungssitz in Deutschland erstreckt werden. - Mitbestimmung in SEs stärken
Die Gründung arbeitnehmerloser Holding-SEs sollte verhindert werden, um eine Umgehung der Unternehmensmitbestimmung und des SE-BRs auszuschließen. Bei Überschreiten der deutschen Beschäftigungsschwellen muss eine neue Verhandlung über die Mitbestimmung verpflichtend sein. Zudem braucht es ein klares Missbrauchsverbot mit Rechtsfolgen. - EU Inc. Absichern
Das Vorhaben für eine neue europäische Gesellschaftsform darf die Mitbestimmung oder andere Arbeitnehmer*innenrechte nicht gefährden. Entsprechende Schutzvorkehrungen müssen verbindlich verankert werden. - Reform der EBR-Richtlinie
Wir fordern, dass die reformierte Europäische Betriebsräte-Richtlinie zügig in nationales Recht umgesetzt wird.
Papiere und Downloads
einblick Oktober 2026
Hart verdient!
Einblick01. Oktober 2026
Datei herunterladeneinblick September 2026
Einblick01. September 2026
Datei herunterladenArbeitsmarkt aktuell Nr. 02/2026: Zunehmende Arbeitslosigkeit trifft schwerbehinderte Menschen besonders hart
Studie / Analyse01. September 2026
Datei herunterladeneinblick Juli/August 2026
Einblick27. Juli 2026
Datei herunterladenHandlungsleitfaden für Personalräte in den Ländern
Entgelttransparenzrichtlinie - Arbeits- und Prüfhilfe zur geschlechtsneutralen Bewertung von Besoldungsstrukturen der Länder
Broschüre / Flyer12. Juni 2026
Datei herunterladenDGB Handlungsleitfaden für Personalräte zur Entgelttransparenzrichtlinie
Arbeits- und Prüfhilfe zur geschlechtsneutralen Bewertung von Besoldungsstrukturen des Bundes
Broschüre / Flyer12. Juni 2026
Datei herunterladeneinblick Juni 2026
Einblick08. Juni 2026
Datei herunterladenStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu “Commission Delegated Regulation amending Delegated Regulation(EU)2023/2772 as regards the simplification of certain sustainability reporting standards“ u. “Annexes to the Commission Delegated Regulation”
Stellungnahme08. Juni 2026
Datei herunterladenStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu „Commission Delegated Regulation of the European Parliament and of the Council by establishing sustainability reportingstandards for voluntary use by undertakings protected by the valuechain cap”
Stellungnahme02. Juni 2026
Datei herunterladenStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)
Stellungnahme20. Mai 2026
Datei herunterladenInitiativ-Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Kommissionsentwurf „Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the 28th Regime Corporate Legal Framework – 'EU Inc.'”
Stellungnahme12. Mai 2026
Datei herunterladeneinblick April/Mai 2026
Einblick28. April 2026
Datei herunterladenVierte DGB-Stellungnahme zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht
Stellungnahme13. April 2026
Datei herunterladenStellungnahme zur Empfehlung der Kommission für einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (VSME) im Rahmen des Omnibus-I-Pakets
Stellungnahme05. März 2026
Datei herunterladeneinblick März 2026
Einblick25. Februar 2026
Datei herunterladeneinblick Sonderausgabe KI Februar 2026
Einblick12. Februar 2026
Datei herunterladenStellungnahme zur überarbeiteten Delegiertenverordnung betreffend Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) nach Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Stellungnahme20. Januar 2026
Datei herunterladenDas Gewerkschaftsjahr 2026 - einblick 2-2026
Einblick06. Januar 2026
Datei herunterladenInitiativ-Stellungnahme des DGB zum EU-Vorhaben eines einheitlichen Rechtsrahmens für ein "28. Regime" u. eine "European Start-up and Scale-up company (ESSU)"
Stellungnahme28. Oktober 2025
Datei herunterladenDritte DGB-Stellungnahme zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht
Stellungnahme22. Juli 2025
Datei herunterladenStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur EU-Kapitalmarktunion
Stellungnahme07. Juli 2025
Datei herunterladenPrevent ”Cash for Reforms“. Improve Political Governance! DGB Statement on the EU Multiannual Financial Framework 2028 – 2034
Stellungnahme28. Februar 2025
Datei herunterladenGeld gegen Reformen verhindern. Politische Steuerung verbessern!
Stellungnahme19. Februar 2025
Datei herunterladenRespekt, Teilhabe, Gerechtigkeit
Forderungen der DGB-Senior*innen zur Bundestagswahl 2025
Positionspapier20. Januar 2025
Datei herunterladeneinblick November 2024
Einblick30. Oktober 2024
Datei herunterladenZweite DGB-Stellungnahme zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht
Stellungnahme09. Oktober 2024
Datei herunterladenStellungnahme des DGB zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht
Stellungnahme19. April 2024
Datei herunterladenSchriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zur Digitalen Betriebsratsarbeit und zur Stärkung der Tarifbindung
Stellungnahme02. November 2023
Datei herunterladenDGB-Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz (BeschDSG)
Gesetzentwurf
Stellungnahme01. November 2022
Datei herunterladenDGB-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Digitale-Märkte-Gesetz
Stellungnahme15. März 2021
Datei herunterladenTermine und Aktionen
Wohngipfel 2026 des Deutschen Mieterbundes und des Deutschen Gewerkschaftsbundes
09:00 - 13:00 Uhr
Landesvertretung des Saarlandes, In den Ministergärten 4, 10117 Berlin
Veranstaltung anzeigenMosaik aus bitteren Tagen: Lesung und Gespräch mit Dr. Ludger Fittkau
18:00 - 20:00 Uhr
Hans-Böckler-Haus, Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenTag der Berufsbildung 2026
Veranstaltungen
DGB-Bundesvorstand, Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenTarifwende durchsetzen! Wie die Tarifbindung wieder gestärkt werden kann
Konferenz
09:45 - 17:00 Uhr
Hans-Böckler-Haus, Keithstr. 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenAktuelles
Wichtige Neuerungen und Entwicklungen in der Mitbestimmung.
Betriebsrätepreis 2026: Das sind die drei Gold-Preisträger
Betriebsratsforum #BR26
News30. September 2026
Artikel lesenArbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen steigt überdurchschnittlich – DGB fordert besseren Schutz
Pressemitteilung30. September 2026
Artikel lesenGemeinsamer Aufruf von BMAS, Behindertenbeauftragtem und DGB: Jetzt an den SBV-Wahlen beteiligen
Pressemitteilung29. September 2026
Artikel lesenDGB-Ausbildungsreport 2026: Starke Interessenvertretung im Betrieb sichert gute Ausbildung
Pressemitteilung20. August 2026
Artikel lesenDGB-Chefin Fahimi: "Richtige Signale für Beschäftigung, Wachstum und Entlastung"
Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende
Pressemitteilung02. Juli 2026
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