Deutscher Gewerkschaftsbund

10.01.2014

Beamtenversorgung: Pension mit 63 muss möglich sein

Ab dem 1. Juli 2014 soll eine abschlagsfreie Rente mit 63 möglich sein. So plant es die neue Bundesregierung. Voraussetzung dafür sind 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber: ein Berufsleben mit 45 Beitragsjahren haben nicht nur Beschäftigte wie AltenpflegerInnen oder Maurer, auch Beamtinnen und Beamte beispielsweise bei Post und Zoll kommen auf ein so langes Arbeitsleben.

Deshalb muss eine Erleichterung beim Übergang vom Beruf in den Ruhestand für alle Beschäftigten mit 45 Berufsjahren gelten. Von einer Pension mit 63 würden Beamtinnen und Beamte im einfachen und mittleren Dienst profitieren, deren Belastungen im Berufsalltag sehr hoch sind. Die Anzahl der Betroffenen wäre vergleichsweise niedrig. In der Beamtenversorgung würde eine solche Regelung nicht AkademikerInnen zu Gute kommen, weil diese erst viel später in das Arbeitsleben einsteigen.

Bei der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ist auch nicht zwischen Beamten und Angestellten unterschieden worden. Einschnitte bei der Rente sind in den vergangenen 20 Jahren immer auf die Beamtenversorgung übertragen worden. Bei Verbesserungen muss das dann auch möglich sein.


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