Die Durchschnittsrente und die durchschnittliche Beamtenversorgung im Ruhestand sind nur bedingt miteinander vergleichbar. Klar ist aber: Beamtinnen und Beamte bekommen im Ruhestand keine Unsummen. Aktuelle Medienberichte schüren dagegen Vorurteile gegenüber einzelnen Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst.
Ja, es gibt sie, die Unterschiede zwischen Beamtenversorgung und gesetzlicher Rentenversicherung. Die Ausgestaltung der Versorgung beruht auf dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation. Dieser gilt auch für den Ruhestand. Und deshalb wird die Versorgung aus dem letzten Amt gezahlt. Das ist der große Unterschied zur beitragsfinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung.
Stellt man die durchschnittliche Versorgung der durchschnittlichen Rente gegenüber, muss man dabei mindestens zwei Aspekte berücksichtigen. Zum einen ergibt sich die Durchschnittsrente unter Berücksichtigung unterschiedlichster Erwerbsbiografien und Beschäftigungsverhältnisse während das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit angelegt ist, in dem ausschließlich qualifizierte Beschäftigte tätig sind. Zum anderen bewirkt die Beitragsbemessungsgrenze eine automatische Deckelung der Rentenansprüche von Gutverdienenden.
Zwei Beispiele machen deutlich, warum die Versorgung für viele Beamtinnen und Beamte keine Unsummen bedeutet.
Zwar gibt es innerhalb des Beamtenverhältnisses eine große Spannbreite von Versorgungsansprüchen. Ohne Verletzung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentation ist dies aber nicht zu ändern.
Für den DGB hat die Stärkung der gesetzlichen Rente klare Priorität. Reißerische Überschriften, die Vorurteile gegenüber einzelnen Beschäftigtengruppen bedienen, helfen dabei wenig.