Deutscher Gewerkschaftsbund

23.06.2021
Tag des öffentlichen Dienstes

DGB-Besoldungsreport 2021: Politik im Reparaturmodus

Das Saarland verfestigt seine Schlusslichtposition, Berlin holt weiter auf und Bayern führt wie gehabt mit großem Abstand – so kann der DGB Besoldungsreport 2021 knapp zusammengefasst werden. Während die Besoldungslücke in kleinen Schritten schrumpft, bringt die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation zweifellos erhebliche Bewegung in die Besoldungspolitik von Bund und Ländern.

Grafik Hände tippen auf Laptop, dahinter Reihe mit mehreren Ordnern

DGB/stokkete/123rf.com

„Armutszeugnis für die Besoldungspolitik“

Die Kluft wird kleiner und ist dennoch weiterhin unübersehbar. So fällt die jährliche Besoldung eines rheinland-pfälzischen Studienrats (Eingangsstufe A 13) 2021 gut 9.500 Euro geringer aus als die seiner Kollegin in Bayern. 2020 lag die Differenz noch bei über 10.100 Euro. Ein Brandmeister bei der Feuerwehr (Eingangsstufe A 7) bekommt im Saarland jährlich 4.000 Euro weniger Besoldung als sein Kollege in Bayern. Und eine saarländische Steuerinspektorin (Eingangsstufe A 9) muss sich mit fast 3.500 Euro jährlich weniger zufrieden geben, als ihre Kollegin in Bayern.

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, hat kein Verständnis für eine solche Besoldungspolitik: „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum gleiche Tätigkeiten von Land zu Land dermaßen ungleich bezahlt werden. Zum Teil gibt es für ein und dieselbe Tätigkeit Differenzen bis zu 10.000 Euro brutto im Jahr. Teils liegt die Besoldung sogar viel zu knapp über dem Niveau der Grundsicherung. Der DGB kritisiert das seit Jahren. Es ist ein Armutszeugnis für die Besoldungspolitik, dass immer wieder das Bundesverfassungsgericht eingreifen muss, um diesen seit der Föderalismusreform I in 2006 bestehenden Trend zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht ist inzwischen eine Art Ersatzbesoldungsgesetzgeber. Wenn diese Unzulänglichkeiten nicht beseitigt werden, sind weitere Verfahren beim Verfassungsgericht absehbar. Die notwendigen Reparaturmaßnahmen kosten Geld und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die öffentlichen Kassen ohnehin durch Corona stark belastet sind. Dennoch darf es jetzt kein Rollback und erneut ungerechtfertigte Sparrunden auf Kosten der Beamtinnen und Beamten geben.“

Zum DGB-Besoldungsreport

Der jährlich erscheinende DGB Besoldungsreport stellt die Auswirkungen der Besoldungspolitik von Bund und Ländern anhand der Jahresbruttobesoldung der Besoldungsgruppen A 7, A 9 und A 13 einer ledigen und kinderlosen Beamtin bzw. eines ledigen und kinderlosen Beamten dar.

Der Besoldungsreport als PDF-Download:

Grafiken: Unterschiede in der Beamten-Besoldung zwischen den Bundesländern und dem Bund

Die Grafiken des Besoldungsreports als ZIP-Download:

Besoldungsunterschiede führen zu einem unterschiedlichen Leistungsniveau

Mit Prof. Dr. Andreas Voßkuhle kommt im diesjährigen Report der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts zu Wort, der als Vorsitzender des Zweiten Senats an wegweisenden Entscheidungen zur amtsangemessenen Besoldung von Beamtinnen und Beamten beteiligt war. Auch ihn treiben die großen Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern um. „Sie werden mittelfristig zu einem unterschiedlichen Leistungsniveau innerhalb der Verwaltung und der Justiz führen. Die guten Leute gehen dahin, wo am meisten bezahlt wird“, so Voßkuhle im Interview. Und auch auf den Aspekt des Klageweges geht er ein: „Dass Beamten, die nicht streiken dürfen, klagen müssen, ist im System angelegt, die Verfahrensdauer vor Gericht ist aber zu lang.“

Gezielte Eingriffe in die Besoldungstabelle

Einige Länder haben ihre Besoldung bereits auf den Prüfstand gestellt. So hob Schleswig-Holstein zum 1. Januar 2021 zusätzlich zur regulären Anpassung in der Besoldungsordnung A sowie in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 die Grundgehaltssätze in der jeweils ersten Stufe um 3,0 Prozent, die Grundgehaltssätze der jeweils zweiten Stufe um 2,0 Prozent und die Grundgehaltssätze der jeweils dritten Stufe um 1,0 Prozent an. Berlin strich gar die Besoldungsgruppe A 4 komplett und setzt mit einer Besoldungserhöhung um 2,5 Prozent zum 1. Januar 2021 – statt wie die Mehrzahl der anderen Länder um 1,4 Prozent – seine Aufholjagd fort. Und Thüringen plant in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 jeweils die Streichung der Erfahrungsstufe 1. Zudem haben einige Länder den Familienzuschlag ab dem dritten Kind deutlich angehoben, manche auch für das erste und zweite Kind. Diese unterschiedlichen Vorgehensweisen führen zu einer bislang unbekannten Maßnahmenvielfalt in der bundesweiten Besoldungspolitik.


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