Deutscher Gewerkschaftsbund

Von Amtsangemessenheit bis Zulagenwesen

22.05.2014
DGB fordert Reduzierung der Wochenarbeitszeit

Öffentlicher Dienst: Tarifabschluss wird auf BeamtInnen des Bundes übertragen

Der DGB begrüßte im Beteiligungsgespräch zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung den vom Bundesministerium des Innern (BMI) vorgelegten Gesetzentwurf. Damit werde die vom Bundesinnenminister angekündigte Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten von Bund und Kommunen auf die BundesbeamtInnen übertragen. Gleichzeitig fordert der DGB die zeitnahe Anpassung der Erholungsurlaubsverordnung. Diese soll laut BMI noch vor der Sommerpause erfolgen.

In dem Entwurf eines „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015“ sieht das Ministerium die lineare Anhebung der Bezüge entsprechend der Tarifeinigung vom 1. April vor. Die Anpassungsschritte sollen jedoch um 0,2 Prozentpunkte vermindert werden. 

Damit werden  die Grundgehälter rückwirkend zum 1. 3.2014 um einen Prozentsatz, der mindestens 90 Euro entspricht – maximal jedoch 2,8 Prozent – erhöht. Dieser Satz wird ebenfalls um 0,2 Prozentpunkte reduziert. Diese Mindesterhöhung betrifft die BesoldungsempfängerInnen der Besoldungsgruppen A2 bis A8 sowie der ersten Stufen der Besoldungsgruppen A9 und A10. Zum 1.März 2015 sollen in einem zweiten Schritt die Bezüge um 2,2 Prozent erhöht werden. Die Anwärter erhalten rückwirkend zum 1.März 2014 ein Plus von 40 Euro und zum 1.März 2015 nochmals 20 Euro mehr. Mit der Auszahlung der höheren Bezüge ist voraussichtlich mit den Oktoberbezügen zu rechnen.

Minderung kritisiert

Der DGB kritisiert die Minderung um 0,2 Prozentpunkte bei jeder linearen Anpassung zugunsten der Versorgungsrücklage. Zwar ist eine solide Finanzierung der Versorgungskosten unerlässlich. Doch die aktiven BeamtInnen werden durch die Abführungen doppelt belastet, da sich dadurch sowohl ihre Besoldung als auch ihre Versorgung bei jeder prozentualen Erhöhung verringert.

Wochenarbeitszeit muss reduziert werden

Zudem fordert der DGB vom BMI die Absenkung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf das Tarifniveau von 39 Wochenstunden. Diese war 2005 auf 40 Stunden und 2006 auf 41 Stunden angehoben worden Diese war 2005 auf 40 Stunden, 2006 auf 41 Stunden angehoben worden. Das Ziel durch die Mehrarbeit rund vier Prozent der Planstellen einzusparen, wurde dadurch Mitte 2012 erreicht. Dennoch: Eine Reduzierung der Arbeitszeit sei nicht geplant, so die Vertreter des BMI. Der DGB machte gegenüber dem BMI deutlich, weiterhin an einer Forderung festzuhalten.


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