Am 16. Dezember 2013 hat die Europäische Union mit den USA über ein transatlantisches Freihandelsabkommen verhandelt. In den kommenden Monaten sollen die Gespräche weiter gehen. Für den DGB und die Gewerkschaften steht fest: Das Abkommen darf nicht zu einem Abbau von Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbraucherrechten führen.
In einer Stellungnahme fordert der DGB die EU und die USA auf, das geplante transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP) zu nutzen, um für einen besseren Schutz von Arbeitnehmerrechten zu sorgen. Ein Abbau von geltenden Arbeits- und Sozialstandards soll per Klausel verboten werden. Die jeweils höchsten Regelungen sollen abgesichert werden.
Der DGB warnt außerdem, Dienstleistungsmärkte weiter zu liberalisieren. Einer Deregulierung müssten enge Grenzen gesetzt werden. Alle öffentlichen Dienstleistungen sollen deshalb komplett aus den Verhandlungen ausgenommen werden. Dazu gehören Bildung, Gesundheitsversorgung, soziale Dienste, Wasserversorgung, Postdienstleistungen, Kultur und der öffentliche Nahverkehr.
Ein umfassendes Klagerecht für Investoren lehnt der DGB ab. Der Hintergrund: Unternehmen würden so die Möglichkeit erhalten, gegen Regierungen zu klagen, wenn sie sich durch beschlossene Gesetze und Regeln bedroht sehen. Aktuelle Beispiele geben Anlass zur Sorge. So hat ein französisches Unternehmen gegen die Anhebung des Mindestlohns in Ägypten geklagt. Der DGB fordert die EU außerdem auf, ausländischen Investoren keine Möglichkeit zu geben, Verfahren vor nichtstaatlichen Schiedsgerichten anzurufen.
Mit Sorge weist der DGB in der Stellungnahme darauf hin, dass die USA bis heute nur zwei der acht grundlegenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert hat. Darunter die Konventionen 87 und 98, die ArbeitnehmerInnen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und auf Kollektivverhandlungen zuerkennt. Immer wieder werden in den USA gewerkschaftliche Aktivitäten vom Management behindert. Die wirksame Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen, müsse eine „Selbstverständlichkeit“ im Freihandelsabkommen sein, so der DGB.
Am 12. März 2013 hat die Europäische Kommission den Entwurf eines Mandats zur Aufnahme von Verhandlungen für ein umfassendes Freihandelsabkommen mit den USA („TransatlanticTrade and Investment Partnership“, TTIP) vorgelegt. Der DGB vertritt in seiner Stellungnahme die Position, dass von einem europäischen Handelsabkommen mit den USA positive Wohlfahrtseffekte ausgehen können, warnt aber vor übertriebenen Erwartungen.
Am 12. März 2013 hat die Europäische Kommission den Entwurf eines Mandats zur Aufnahme von Verhandlungen für ein umfassendes Freihandelsabkommen mit den USA („TransatlanticTrade and Investment Partnership“, TTIP) vorgelegt. Der DGB vertritt in seiner Stellungnahme die Position, dass von einem europäischen Handelsabkommen mit den USA positive Wohlfahrtseffekte ausgehen können, warnt aber vor übertriebenen Erwartungen.
Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Kultur und Medien nicht im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen EU und den USA verhandelt werden, meint DGB-Vorsitzender Michael Sommer. Sie müssen wie alle öffentlichen Dienstleistungen von den Verhandlungen ausgenommen werden. Außerdem im Mediennewsletter: Öffentlich-Rechtliche zur Netzneutralität, EU-Parlament zur Medienfreiheit, ARD einigt sich mit Produzenten, ver.di für „Stiftung Partizipation und Vielfalt“, frühere dapd-Mitarbeiter gründen Mediendienst.