Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags will die Bundesregierung Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, das das Transsexuellengesetz (TSG) von 1981 in Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht den Gesetzentwurf kritisch. Er werde "den Anforderungen an eine zeitgemäße und diskriminierungsfreie Änderung des Geschlechtseintrags in keiner Weise gerecht".
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"Nach Ansicht des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften muss es für die betroffenen Personen unter Beachtung des verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts möglich sein, den Geschlechtseintrag einfach und kostengünstig in einem geordneten Verfahren zu verfolgen bzw. zu ändern, wie dies auch in der Resolution des Europarates 2048 'Discrimination against transgender people in Europe' von 2015 gefordert wird", so der DGB in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Dies müsse für intergeschlechtliche wie transgeschlechtliche Personen gleichermaßen gelten.
Jedoch seien die Voraussetzungen und Möglichkeiten für intergeschlechtliche und transgeschlechtliche Personen im Entwurf weiterhin unterschiedlich geregelt. "Kritisch zu bewerten ist insoweit, dass transgeschlechtliche Personen ihren Geschlechtseintrag nach wie vor nur durch ein gerichtliches Verfahren ändern können sollen, nicht jedoch einfach mittels Erklärung gegenüber dem Standesamt, wie es für intergeschlechtliche Personen möglich ist", so die DGB-Stellungnahme. Für transgeschlechtliche Menschen müssten die gleichen Rechte und Möglichkeiten gelten wie für intergeschlechtliche Menschen.
Die komplette Stellungnahme zum Download
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags