In diesem Jahr stehen vielerorts die turnusmäßigen Personalratswahlen an. Im Frühjahr – in Berlin im Herbst – wählen die Beschäftigten für die nächsten 4 oder 5 Jahre ihre Interessenvertretungen. Die Mitbestimmung sichert auch im öffentlichen Dienst ihre Interessen und ist Ausdruck demokratischer Grundrechte.
DGB Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik
Homeoffice, Digitalisierung, Umstrukturierungen, Auslagerung von Aufgabenbereichen und vieles mehr – das Arbeitsleben verändert sich ständig. Damit die Beschäftigten in diesen Prozessen nicht auf sich gestellt sind, gibt es die Gremien der Mitbestimmung. Der Personalrat kann auf Basis des Personalvertretungsrechts die Interessen der Kolleg*innen gegenüber Arbeitgebern und Dienstherrn vertreten und durchsetzen. Deshalb geh' wählen! Denn so geht Demokratie im öffentlichen Dienst!
Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen – doch was gilt eigentlich für mich? Hier hilft der Personalrat weiter. Er ist dein erster Ansprechpartner. Er kennt die Rechtsgrundlagen und kann deine Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und Dienstherrn vertreten.
Aus diesem Grund: Geh zur Wahl und mach deinen Personalrat stark! Denn je stärker der Personalrat, desto stärker kann er für deine Rechte eintreten bei Arbeitszeit, Schichtplan und Überstunden, Eingruppierung, Leistungsentgelt und Boni, Einstellung und Kündigung, Aus- und Weiterbildung, Unfallverhütung, Gesundheits- und Umweltschutz, Arbeitsabläufen und der Gestaltung der Arbeitsplätze sowie Digitalisierung und Datenschutz.
Geh zur Personalratswahl! Eine hohe Wahlbeteiligung bei den Personalratswahlen ist ein starker Rückhalt für die Personalvertretung. Viele Beispiele zeigen: Die Kooperationsbereitschaft des Arbeitgebers / Dienstherrn steigt, wenn er weiß, dass die Beschäftigten hinter ihrem Personalrat stehen.
Damit machst du deutlich, dass du deine Angelegenheiten selbst in die Hand nimmst – mit dem Personalrat als Partner an deiner Seite. Zusammen mit deiner DGB-Gewerkschaft bilden die Personalräte eine starke Achse zur professionellen Vertretung der Beschäftigten.
Personalratsarbeit ist auch bestimmt durch politische Entscheidungen. Diese gilt es zu beeinflussen. Mit einer starken Gewerkschaft im Rücken kann der Personalrat daher mehr erreichen. Gemeinsam für Gute Arbeit und gutes Geld.
Deine Stimme für einen starken Personalrat!
Mach' mit – geh' wählen! Der Aufruf zur Personalratswahl als PDF zum Download
Wo? | Wann/Zeitraum | Turnus | Rechtsgrundlage |
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Bund | 1. März bis 31. Mai 2024 | alle 4 Jahre | § 27 Abs. 1 BPersVG |
Baden-Württemberg | 1. April bis 31. Juli 2024 | alle 5 Jahre | § 22 LPVG |
Berlin | 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 | alle 4 Jahre | § 24 PersVG |
Bremen | 25. März bis 31. März 2024 | alle 4 Jahre | § 23 Abs. 1 und 2 LPersVG |
Hessen | 1. Mai bis 31. Mai 2024 | alle 4 Jahre | § 20 Abs. 1 HPVG |
Niedersachsen | 1. Februar bis 30. April 2024 | alle 4 Jahre | § 22 Abs. 1 NPersVG |
Nordrhein-Westfalen | bis 30. Juni 2024 | alle 4 Jahre | §§ 23 Abs. 1, 108 LPersVG |
Wo? | Wann / Zeitraum? | Turnus | Rechtsgrundlage |
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Mecklenburg-Vorpommern | 1. März bis 31. Mai 2025 | alle 4 Jahre | § 19 Abs. 2 PersVG |
Rheinland-Pfalz | 1. März bis 31. Mai 2025 | alle 4 Jahre | § 21 Abs. 1 LPersVG |
Saarland | 1. März bis 31. Mai 2025 | alle 4 Jahre | § 23 Abs. 1 SLPersVG |
Sachsen-Anhalt | 1. März bis 31. Mai 2025 | alle 5 Jahre | §§ 25 Abs. 1, 26 Abs. 1 PersVG LSA |
Bayern | 1. Mai bis 31. Juli 2026 | alle 5 Jahre | Art. 26 Abs. 1 und 3 LPersVG |
Brandenburg | 1. März bis 31. Mai 2026 | alle 4 Jahre | § 27 Abs. 1 PersVG |
Hamburg | 1. März bis 31. Mai 2026 | alle 4 Jahre | § 19 Abs. 1 HmbPersVG |
Sachsen | 1. März bis 31. Mai 2026 | alle 5 Jahre | § 27 Abs. 1 LPersVG |
Thüringen | 1. März bis 31. Mai 2026 | alle 5 Jahre | § 26 ThürPersVG |
Schleswig-Holstein | 1. März bis 31. Mai 2027 | alle 4 Jahre | § 19 MBG |