Deutscher Gewerkschaftsbund

23.01.2024
Mach' mit, geh' wählen

Personalratswahlen 2024

In diesem Jahr stehen vielerorts die turnusmäßigen Personalratswahlen an. Im Frühjahr – in Berlin im Herbst – wählen die Beschäftigten für die nächsten 4 oder 5 Jahre ihre Interessenvertretungen. Die Mitbestimmung sichert auch im öffentlichen Dienst ihre Interessen und ist Ausdruck demokratischer Grundrechte.

Banner: Mitbestimmt im Öffentlichen Dienst

DGB Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik

Homeoffice, Digitalisierung, Umstrukturierungen, Auslagerung von Aufgabenbereichen und vieles mehr – das Arbeitsleben verändert sich ständig. Damit die Beschäftigten in diesen Prozessen nicht auf sich gestellt sind, gibt es die Gremien der Mitbestimmung. Der Personalrat kann auf Basis des Personalvertretungsrechts die Interessen der Kolleg*innen gegenüber Arbeitgebern und Dienstherrn vertreten und durchsetzen. Deshalb geh' wählen! Denn so geht Demokratie im öffentlichen Dienst!

Die Personalratswahlen 2024: Aufruf zur Wahl und Wahltermine

Wahljahr 2024: Mitdenken, mitmachen, mitbestimmen

Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen – doch was gilt eigentlich für mich? Hier hilft der Personalrat weiter. Er ist dein erster Ansprechpartner. Er kennt die Rechtsgrundlagen und kann deine Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und Dienstherrn vertreten.

Aus diesem Grund: Geh zur Wahl und mach deinen Personalrat stark! Denn je stärker der Personalrat, desto stärker kann er für deine Rechte eintreten bei Arbeitszeit, Schichtplan und Überstunden, Eingruppierung, Leistungsentgelt und Boni, Einstellung und Kündigung, Aus- und Weiterbildung, Unfallverhütung, Gesundheits- und Umweltschutz, Arbeitsabläufen und der Gestaltung der Arbeitsplätze sowie Digitalisierung und Datenschutz.

Geh zur Personalratswahl! Eine hohe Wahlbeteiligung bei den Personalratswahlen ist ein starker Rückhalt für die Personalvertretung. Viele Beispiele zeigen: Die Kooperationsbereitschaft des Arbeitgebers / Dienstherrn steigt, wenn er weiß, dass die Beschäftigten hinter ihrem Personalrat stehen.

Damit machst du deutlich, dass du deine Angelegenheiten selbst in die Hand nimmst – mit dem Personalrat als Partner an deiner Seite. Zusammen mit deiner DGB-Gewerkschaft bilden die Personalräte eine starke Achse zur professionellen Vertretung der Beschäftigten.

DGB-Personalräte wissen, wie es geht

Personalratsarbeit ist auch bestimmt durch politische Entscheidungen. Diese gilt es zu beeinflussen. Mit einer starken Gewerkschaft im Rücken kann der Personalrat daher mehr erreichen. Gemeinsam für Gute Arbeit und gutes Geld.

Deine Stimme für einen starken Personalrat!

Der Aufruf zur Personalratswahl 2024 zum Download

DGB-Aufruf zur Personalratswahl 2024: Mitbestimmt zu guter Arbeit (PDF, 83 kB)

Mach' mit – geh' wählen! Der Aufruf zur Personalratswahl als PDF zum Download

Personalratswahlen Wahltermine 2024

Wo?

Wann/Zeitraum

Turnus

Rechtsgrundlage

Bund

1. März bis 31. Mai 2024

alle 4 Jahre

§ 27 Abs. 1 BPersVG

Baden-Württemberg

1. April bis 31. Juli 2024

alle 5 Jahre

§ 22 LPVG

Berlin

1. Oktober bis 15. Dezember 2024

alle 4 Jahre

§ 24 PersVG

Bremen

25. März bis 31. März 2024

alle 4 Jahre

§ 23 Abs. 1 und 2 LPersVG

Hessen

1. Mai bis 31. Mai 2024

alle 4 Jahre

§ 20 Abs. 1 HPVG

Niedersachsen

1. Februar bis 30. April 2024

alle 4 Jahre

§ 22 Abs. 1 NPersVG

Nordrhein-Westfalen

bis 30. Juni 2024

alle 4 Jahre

§§ 23 Abs. 1, 108 LPersVG

 

Personalratswahlen Wahltermine 2025 bis 2027

Wo?

Wann / Zeitraum?

Turnus

Rechtsgrundlage

Mecklenburg-Vorpommern

1. März bis 31. Mai 2025

alle 4 Jahre

§ 19 Abs. 2 PersVG

Rheinland-Pfalz

1. März bis 31. Mai 2025

alle 4 Jahre

§ 21 Abs. 1 LPersVG

Saarland

1. März bis 31. Mai 2025

alle 4 Jahre

§ 23 Abs. 1 SLPersVG

Sachsen-Anhalt

1. März bis 31. Mai 2025

alle 5 Jahre

§§ 25 Abs. 1, 26 Abs. 1 PersVG LSA

 

Bayern

1. Mai bis 31. Juli 2026

alle 5 Jahre

Art. 26 Abs. 1 und 3 LPersVG

Brandenburg

1. März bis 31. Mai 2026

alle 4 Jahre

§ 27 Abs. 1 PersVG

Hamburg

1. März bis 31. Mai 2026

alle 4 Jahre

§ 19 Abs. 1 HmbPersVG

Sachsen

1. März bis 31. Mai 2026

alle 5 Jahre

§ 27 Abs. 1 LPersVG

Thüringen

1. März bis 31. Mai 2026

alle 5 Jahre

§ 26 ThürPersVG

 

Schleswig-Holstein

1. März bis 31. Mai 2027

alle 4 Jahre

§ 19 MBG

 


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