Deutscher Gewerkschaftsbund

25.09.2017
Europa

Saubere Energie für alle Europäer-Innen

Das Energiepaket der Europäischen Kommission

Die Europäischen Kommission legte Ende 2016 ein Legislativpaket unter dem Titel „Clean Energy for all Europeans“ zur Weiterentwicklung des europäischen Energiemarktes vorgelegt. Das umfangreiche Dossier soll einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der EU-Klima- und Energieziele liefern und zugleich den gemeinsamen europäischen Energiebinnenmarkt vorantreiben.

2 Stecksosen im Rasen

Colourbox

Im EU-Parlament werden derzeit acht Legislativvorschläge verhandelt: Die wesentlichen Herausforderungen, vor denen der Energiemarkt steht, sind einerseits die zunehmend dezentrale, volatile Stromerzeugung, basierend auf erneuerbaren Energieträgern sowie die Reduktion des Energieverbrauchs, und andererseits die Digitalisierung des Energiemarktes –  „Smart Meter“ und „Smart Grid“. Die Antworten der EU-Kommission auf diese Entwicklungen bestehen im Wesentlichen in einer Flexibilisierung sowohl der Energienachfrage als auch der Energiepreise. Das führt zu einer immer stärkeren Finanzialisierung des Energiemarkts, auch für private Haushalte.

Kein Mut für verbindliche nationale Energieziele

Der Vorschlag zur Reform der Energieeffizienz-Richtlinie sieht eine verbindliche EU-weite Steigerung der Energie­effizienz um 30% bis 2030 vor, ausgedrückt in Form eines absoluten Einsparungsziels. Ein ganz wesentlicher Punkt wurde dabei jedoch verabsäumt: Nämlich die Festlegung von verbindlichen Energieeffizienzzielen für die einzelnen Mitgliedstaaten. Bei den erneuerbaren Energien wird sogar ein Rückschritt zur derzeitigen Regelung vorgesehen: Bis 2030 ist nur mehr ein EU-weites Ziel für einen Anteil der erneuerbaren Energien von mindestens 27% vor. Verpflichtende nationale Ziele fehlen. In beiden Fällen hatte sich die Mehrheit der Mitgliedstaaten gegen nationale verbindliche Ziele ausgesprochen. Stattdessen soll die Erreichung des EU-weiten Zieles durch eine „Governance-Verordnung“ – abgesichert werden. Danach werden der EU-Kommission direkte Eingriffs­rechte in nationale Energie- und Klimastrategien gewährt, ergänzt durch „delegierte Rechtsakte“, die keine Mit­bestimmung des EU-Parlamentes vorsehen. Eine deutliche Stärkung der EU-Exekutive also.

Der private Haushalt als Strombörsenspekulant

Einige Regelungen im Energiepaket gehen über die klimapolitischen Notwendigkeiten hinaus: So verfolgt die EU-Kommission offensiv die Strategie der Finanzialisierung des Energiesystems. Danach sollen private Haushalte künftig mit stark schwankenden Energiepreisen konfrontiert werden und sich, falls gewünscht, gegen Preis­schwankungen versichern können.

Volatile, zeitabhängige Preise sollen Kund-Innen animieren, ihren Stromverbrauch flexibel an das stark fluktuie­rende Stromangebot anzupassen. Die Vorstellung der EU-Kommission, wonach private Haushalte quasi zu „Strombörse-Händler-Innen“ werden und ihren Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen flexibel an das schwan­kende Stromangebot anpassen, spiegelt aber nicht die Realität und den Alltag der Menschen wider. Die überwie­gende Mehrheit der Haushaltskund-Innen kann die Vorteile zeitabhängiger, flexibler Strompreise nicht nützen und müssen künftig höhere Strompreise bezahlen, wenn sie in Zeiten hoher Stromnachfrage, wie am Morgen oder in den frühen Abendstunden, den meisten Strom benötigen. Der Fokus zur besseren Abstimmung von Ange­bot und Nachfrage sollte aber bei den Stromerzeugern und bei Großverbrauchern liegen, da sie über ein deutlich höheres Potenzial zur Flexibilität verfügen.

Jene Fehler, die am Finanzmarkt gemacht wurden und wesentliche Ursache für die Finanzkrise 2008 waren, sollen also auf die sensible Energieversorgung übertragen werden. Die Lieferung von Strom zu moderaten Tarifen unabhängig von der Tageszeit ist eine Dienstleistung im allgemeinen Interesse und darf nicht dem Markt überlassen werden. Fragwürdig ist auch die Bevorzugung sogenannter „Aggregatoren“ (Drittunternehmen, die zwischen Anbietern und Abnehmern geschaltet sind). Sie sollen möglichst ungehindert mit neuen Geschäftsmodellen den Energiemarkt für Haushaltskund-Innen attraktiver machen, indem sie z.B. ganze Energie-Pauschal-Pakete anbieten. Diese Aggregatoren sollen zahlreiche Privilegien genießen, aber von sämtlichen Pflichten weitgehend befreit sein. Erfahrungen aus dem Bereich der Nah- und Fernwärme zeigen aber, dass die Beteiligungen von Aggregatoren häufig mit hoher Intransparenz, sowohl bei der Preisbildung als auch bei der Abrechnung, sowie mit undurchsichtigen Vertragskonstellationen und rechtlichen Problemen für private Kund-Innen verbunden sind. Konsumentenrechtlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. bezüglich Datenschutz oder Versicherung (z.B. bei Schäden aufgrund von Spannungsschwankungen) fehlen.

EU-Kommission fördert „Expertokratie“

Die vorgeschlagene Aufwertung von EU-Agenturen, ohne diese davor in Hinblick auf Transparenz, Kompetenz und Kontrollmöglichkeiten zu durchleuchten, ist aus demokratiepolitischer Sicht kritisch zu sehen. Eine enge Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten– wie z.B. grenzüberschreitender Netzausbau oder Krisen­management – ist ohne Zweifel wichtig. Allerdings sollten rechtsverbindliche Entscheidungen durch Verwaltungs­behörden und nicht durch dezentrale Agenturen mit fragwürdiger Legitimierung getroffen werden. Dies wird aber forciert, indem die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) aufgewertet werden sollen. Daher sollten die Zuständigkeiten und Befugnisse der Agenturen keinesfalls erweitert werden, bevor nicht ihre Organisationsstruktur, Aufgaben und Verfahrensabläufe transparenter und demokratisch ausgestaltet sind. Die Schaffung weiterer Agenturen – wie den neuen „Verband für die Europäischen Verteilnetzbetreiber“ (EU-DSO), „Regionale Betriebszentren“ (ROC) oder regionaler Krisenmanager – ist keine Lösung, sondern verschärft das Problem.

Liberalisierungsschritte und Europäisierung von Fördergeldern

Die EU-Kommission möchte die nationaleren Fördersysteme für den Ausbau von erneuerbaren Energie-Erzeu­gungsanlagen auch für grenzüberschreitende Projekte öffnen. Damit könnten Fördergelder, die von den Strom­verbraucher-Innen in einem Mitgliedstaat aufgebracht werden, für den Bau von Photovoltaik- oder Windkraftan­lagen in anderen EU-Ländern eingesetzt werden. Dieser Schritt ist aus zwei Gründen abzulehnen: Erstens redu­ziert die grenzüberschreitende Öffnung der Fördersysteme den Anreiz für die Mitgliedstaaten, den Umstieg ihrer fossilen oder nuklearen Stromerzeugung auf Erneuerbarer Energien im eigenen Land voranzutreiben. Zweitens besteht die Gefahr, dass es aufgrund der unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen – wie z.B. bei Umweltauf­lagen und Sozialstandards – zu einem negativen Wettbewerb der Standards kommt – mit ähnlichen Folgen, wie wir sie aus dem Steuerwettbewerb zwischen Ländern kennen.

Seit langem steht die Politik der EU-Kommission für Liberalisierung. Vor diesem Hintergrund sind die zahlreichen Entflechtungsvorschriften für Übertragungsnetzbetreiber mit besonderer Vorsicht zu genießen. Denn es ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission damit eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Übertragungsnetze von ihrem Mutterkonzern bezweckt. Dies hätte einen Zwang zum Verkauf des Übertragungsnetzes zur Folge, quasi eine Privatisierung durch die Hintertür. Auch die verpflichtende Öffnung bestehender Wärme- und Kältenetzen für Dritte ist nicht nur physikalisch problematisch, es fahlen auch sämtliche Konsument-Innenschutzvorschriften.

Positiv ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Zahl der von Energiearmut betroffenen Menschen zu erhe­ben. Eine zentrale Voraussetzung, um zielgerichtet Maßnahmen ergreifen zu können. Bedauerlich ist allerdings, dass immer noch klarere Vorgaben zu effektiven Maßnahmen gegen Energiearmut fehlen, und dass der Einsatz von Instrumenten zu ihrer Bekämpfung, wie etwa regulierte Preise eingeschränkt wird. Für energiearme Haus­halte müssen diese in fünf Jahren auslaufen.

Last but not least

Kritisch zu bewerten ist die Berücksichtigung von Atomenergie zur Erreichung der EU-Klima- und Energieziele. Die Lehren aus Fukushima und Tschernobyl haben gezeigt, dass Kernenergie keinen Platz in einer nachhaltigen Energieversorgung hat. Dennoch setzen viele Mitgliedstaaten weiterhin auf diese Form der Energieproduktion und negieren damit die Gefahren der Anlagen und die weiterhin ungeklärte Frage der Endlagerung der atomaren Abfälle bzw. der Sozialisierung der Schäden. Gerade bei diesem Thema wären zukunftweisende – und zumindest EU-weite – Regelungen enorm wichtig, da sich die Auswirkungen von Unfällen bei Atomkraftwerken nicht um nationalstaatliche Grenzen kümmern.

von Dorothea Herzele, AK Wien

 

 


Nach oben

Weitere Themen

1. Mai 2024: Mehr Lohn, mehr Frei­zeit, mehr Si­cher­heit
1. Mai 2024. Mehr Lohn. Mehr Freizeit. Mehr Sicherheit.
DGB
Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung: Am 1. Mai rufen wir Gewerkschaften zu bundesweiten Kundgebungen auf. 2024 steht der 1. Mai unter dem Motto „Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit". Das sind unsere 3 Kernversprechen. Wir geben Antworten auf die zunehmende Verunsicherung in der Gesellschaft.
weiterlesen …

#Ta­rif­wen­de: Jetz­t!
Infografik mit Kampagnenclaim "Eintreten für die Tarifwende" auf roten Untergrund mit weißen Pfeil, der leicht nach oben zeigt.
DGB
Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Wir sagen dieser Entwicklung den Kampf an – zusammen mit unseren Gewerkschaften – und starten für dich und mit dir die Kampagne #Tarifwende!
weiterlesen …

Mit dem neu­en Qua­li­fi­zie­rungs­geld Ar­beitsplät­ze si­chern!
Mehrere Menschen vor Computern bei einer Weiterbildung
DGB/Cathy Yeulet/123rf.com
Seit dem 1. April 2024 gibt es das Qualifizierungsgeld. Bekommen können es Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch die Transformation wegfallen könnte. Ziel ist, ihnen mit Weiterbildungen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu ermöglichen. Alle Infos dazu findest du hier.
weiterlesen …

ein­blick - DGB-In­fo­ser­vice kos­ten­los abon­nie­ren
einblick DGB-Infoservice hier abonnieren
DGB/einblick
Mehr online, neues Layout und schnellere Infos – mit einem überarbeiteten Konzept bietet der DGB-Infoservice einblick seinen Leserinnen und Lesern umfassende News aus DGB und Gewerkschaften. Hier können Sie den wöchentlichen E-Mail-Newsletter einblick abonnieren.
zur Webseite …