Deutscher Gewerkschaftsbund

11.10.2018

Doppelverbeitragung von Betriebsrenten "historischer Fehler"

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach nennt die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten einen "historischen Fehler". Seit 2004 müssen Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten volle Krankenkassenbeiträge entrichten – und zwar auch dann, wenn diese bereits während des Ansparens gezahlt wurden. Die Fraktion DIE LINKE hat im Bundestag ein Ende dieser Doppelverbeitragung gefordert. Über den Antrag wurde heute im Bundestag beraten, aber nicht abgestimmt.

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

DGB/Simone M. Neumann

"Die Koalitionsfraktionen hätten jetzt die Chance gehabt, endlich Schluss zu machen mit dem historischen Fehler der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten", so Buntenbach. Die Doppelverbeitragung sei "zutiefst ungerecht und behindert eine gute Versorgung im Alter von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der DGB fordert die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, die Doppelverbeitragung zu beenden, mindestens aber schnellstmöglich nur noch den halben Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung auf Betriebsrenten zu erheben. Die laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Rentenpaket I und zum TSVG* bieten die Gelegenheit, dies jetzt schnell umsetzen zu können."


*geplantes Terminservice- und Versorgungsgesetz: Das Gesetz soll es Gesetzlichen Versicherten laut Bundesgesundheitsministerium ermöglichen, schneller Arzttermine zu bekommen.


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