Deutscher Gewerkschaftsbund

07.09.2012
klartext 29/2012

Kein Ablasshandel mit Steuerhinterziehern!

Das politische Gezerre um das deutsch–schweizerische  Steuerabkommen wird immer grotesker. Nun hat die Justizministerin den neuesten Gipfel der Ungeheuerlichkeiten erklommen.

Sie erwägt eine Gesetzesinitiative, um der deutschen Finanzverwaltung den Ankauf von Datenträgern mit gestohlenen Bankdaten zu untersagen. Damit soll ein wichtiges Druckmittel gegenüber Steuerhinterziehern verboten werden, das durch höchstrichterliche Rechtsprechung ausdrücklich gebilligt wurde. Durch den Ankauf solcher CDs sind in den vergangenen Jahren rund zwei Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen gespült worden. Nicht zu ermessen ist die abschreckende  Wirkung dieser CD-Käufe.

Die Top 10 im TJN-Schattenfinanzindex 10. Bahrain

Quelle: http://www.globalpolicy.org/images/pdfs/GPFEurope/Info_Steuergerechtigkeit_05.pdf

Defizite im Steuerrecht angehen

Keine Frage: Anstatt sich auf illegal beschaffte Daten verlassen zu müssen, wäre es die bessere Lösung, dafür zu sorgen, die Gelegenheiten für Hinterziehungsdelikte von vornherein zu minimieren und die Finanzverwaltung zu befähigen, ihren Pflichten gründlicher nachzukommen. Aber genau das geschieht nicht. Nach wie vor können deutsche Steuerhinterzieher in der Schweiz anonym bleiben, denn in den deutschen Finanzämtern müssten dringend tausende Stellen besetzt werden. Dies sind auch maßgebliche Gründe dafür, dass Deutschland und die Schweiz fragwürdige Spitzenplätze im internationalen Ranking der Schattenfinanzplätze des Netzwerks Steuergerechtigkeit einnehmen (siehe Abbildung). Wer nur den Datenankauf verbieten will, ohne die Defizite im Vollzug und im Steuerrecht gründlich anzugehen, münzt Recht zu Unrecht um.

Steuerabkommen ist ungerecht

Mit dem Steuerabkommen selbst soll der umgekehrte Weg gegangen werden, nämlich Unrecht rechtens werden zu lassen. Mit Hilfe einer auf den ersten Blick kompliziert wirkenden Formel wird sich künftig ausgerechnet für jene die Steuerlast besonders klein rechnen lassen, die bisher sehr umfänglich Steuern hinterzogen haben. Zur weiterhin gewährten Anonymität gibt es obendrein für alle Fälle noch die Straffreiheit. Wer hingegen nach Entrichtung seiner Einkommensteuer regelmäßig Erspartes in die Schweiz verbracht hat, um „nur“ die Steuern auf die Kapitalerträge zu umgehen, für den kann dieser Ablasshandel richtig teuer werden, sofern das Geld weiter anonym auf einem Schweizer Konto verbleiben soll. Sucht er sich nicht bald eine andere Steueroase, so wird es das Klügste sein, sich in Deutschland dem regulären Steuerrecht zu unterziehen, um wenigstens von der Straffreiheit zu profitieren.

Ungerecht ist auch die Regelung zur zukünftigen Abgeltungsteuer auf deutsche Kapitalanlagen in der Schweiz. So werden auch diese künftig ohne Berücksichtigung des persönlichen Einkommensteuersatzes nur noch pauschal mit 25 % plus Soli besteuert. Das besondere Bonbon: Kirchensteuerpflichtige dürfen selbst entscheiden, ob sie die Kirchensteuer zahlen oder nicht!


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