Deutscher Gewerkschaftsbund

18.09.2014

DGB und Wirtschaftsministerium formulieren Anforderungen an TTIP

Der DGB und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) haben Anforderungen an das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA formuliert. TTIP dürfe "Arbeitnehmerrechte, Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards nicht gefährden." Außerdem sollten mit TTIP keine Investitionsschutzvorschriften eingeführt werden. Es müsse eine öffentliche Debatte unter Beteiligung der Zivilgesellschaft geben.

Container in Hafen

DGB/Simone M. Neumann

In dem Papier sind 14 Punkte zusammengefasst, die aus Sicht des DGB und des BMWi im Rahmen der Verhandlungen erfüllt sein müssen. Für den DGB ist weiterhin klar: Kein Abbau von Standards, transparente Verhandlungen und kein Investitionsschutz.

Mitbestimmung, Sozial- und Umweltstandards verbessern statt abbauen

"Einen Dumping-Wettbewerb, bei dem Staaten und Unternehmen sich Vorteile über Sozial- und Umweltschutzdumping verschaffen, lehnen wir ab. Deshalb muss im Rahmen des Handelsabkommens darauf hingewirkt werden, Mitbestimmungsrechte, Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutz- sowie Sozial- und Umweltstandards zu verbessern", heißt es in dem Papier.

"Hier wird nicht über ein Kochrezept verhandelt"

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann machte mit Blick auf die TTIP-Verhandlungen deutlich: "Hier wird nicht über ein Kochrezept verhandelt, sondern über ein Freihandelsabkommen zwischen zwei der größten Wirtschaftsmächte der Welt. Da muss man sich schon gewissen Anforderungen stellen, und sie auch erfüllen können."

Hoffmann: USA müssen ILO-Kernarbeitsnormen ratifizieren

"Für uns ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nicht verhandelbar", so Hoffmann weiter. "Wir erwarten deswegen, dass die USA die sechs ILO-Kernarbeitsnormen, die sie bisher nicht ratifiziert haben, bald ratifizieren. Dazu gehören immerhin zwei, die zur Substanz unserer Sozialpartnerschaft und unserer Gesellschaft gehören: die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen."

Deutsche Mitbestimmung und Betriebsverfassung dürfen nicht eingeschränkt werden

"Wir werden nicht zulassen, dass zentrale Errungenschaften wie die Mitbestimmung oder die Rechte in der Betriebsverfassung verhandelt und damit eingeschränkt werden", so Hoffmann. "Damit haben wir schließlich unter anderem erfolgreich die Finanzkrise überwunden."

Kein Investitionsschutz: Weder bei TTIP noch bei CETA

Zur Frage einer Investitionsschutzklausel in TTIP sagte Hoffmann: "Europa hat gut funktionierende Rechtssysteme. Niemand braucht zusätzliche Investitionsschutzvorschriften für die Wirtschaft. Es geht schließlich auch ohne, das zeigen andere Handelsabkommen, wie das zwischen den USA und Australien. Und erst recht dürfen demokratische Rechtssysteme nicht außerkraftgesetzt werden." Gleiches gelte für das Freihandelsabkommen CETA zwischen EU und Kanada: "Ceta muss vom Bundesrat und vom Bundestag ratifiziert werden. Und auch dort gilt: Kein Investorenschutz."

Auch die öffentliche Daseinsvorsorge dürfe durch TTIP nicht geschwächt werden, so Hoffmann. "Keine Kommune darf über TTIP gezwungen werden, Schwimmbäder, Straßen oder Friedhöfe zu privatisieren. Der Gestaltungsspielraum muss erhalten bleiben. Die öffentliche Daseinsvorsorge ist kein Spielball für Wirtschaftsinteressen."

Das Papier zum Download


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Dieser Artikel gehört zum Dossier:

TTIP, CETA, TiSA & Co.

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