Deutscher Gewerkschaftsbund

13.09.2012
Interview

Dietmar Hexel: "Die Gewerkschaften dulden keine Korruption"

Korruption im Betrieb ist kein Kavaliersdelikt. Doch Beschäftigte, die solche Missstände öffentlich machen, müssen mit fristloser Kündigung rechnen. Um Whistleblower wirksam vor Sanktionen zu schützen, fordert DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel eine Änderung des Kündigungsschutzgesetzes. Aber auch der Aufsichtsrat müsse Rechtsverstöße verhindern oder zumindest erschweren, sagt Hexel im Interview mit Transparency Deutschland.

Transparency Deutschland: Welches ist nach Ihrer Meinung die wichtigste Schnittstelle bei der Arbeit des DGB und der Korruptionsbekämpfung und -prävention durch Transparency International?

Dietmar Hexel: Korruption ist juristisch ein klarer Straftatbestand und gleichzeitig gesellschaftlich ein Verstoß gegen die Fairness. In letzterem entspringt sie damit demselben Geist wie prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Missbrauch der Leiharbeit und von Werkverträgen oder der gesponserten Gründung von genehmen Betriebsräten. Gerechtigkeit und Fairness zu schaffen ist also auf vielen Feldern erforderlich. Hier liegt die Schnittstelle zur Korruptionsbekämpfung und -prävention: Transparenz, demokratische Entscheidungen durch Beteiligung, keine Bereicherung durch Ausbeutung.

"Die Themen Korruptionsbekämpfung, Compliance und Whistleblowing auch für Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter/innen im mitbestimmten Aufsichtsrat immer wichtiger."

Halten Sie das Bewusstsein in der Arbeitnehmerschaft über die Verbreitung von Korruption in der Wirtschaft für ausreichend ausgeprägt?

Korruption ist in der Mitgliedschaft der Gewerkschaften nicht akzeptiert. Die IG Metall hat zum Beispiel schwer unter den Skandalen der Scheingewerkschaft AUB gelitten. Ausgehend von den Großunternehmen werden die Themen Korruptionsbekämpfung, Compliance und Whistleblowing auch für Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter/innen im mitbestimmten Aufsichtsrat immer wichtiger. Allerdings ist die Anzahl von Betriebsvereinbarungen zum Thema „Whistleblowing“ bislang noch zu gering. Beschwerden über den Arbeitgeber können in Deutschland immer noch zur fristlosen Kündigung führen.

Ist es richtig, dass immer noch eine Haltung verbreitet ist: Gegen Korruption ist kein Kraut gewachsen, da kann man nichts machen?

In den Gewerkschaften ist diese Haltung nicht verbreitet. Jeder kann etwas tun, indem er selbst für sich verantwortlich ist, Missbrauch aufdeckt und den Anfängen wehrt. Diese Haltung wünsche ich mir auch in jeder Managementetage. Auch die aktuelle Diskussion um Compliance zeigt, dass Korruption kein Kavaliersdelikt ist.

"Jeder Arbeitnehmer muss auch staatliche Stellen informieren können, ohne Angst zu haben. Umgekehrt darf es aber keine 'Pflicht zum Whistleblowing' geben. Der Bespitzelung und Denunziation wäre sonst Tür und Tor geöffnet."

Wie steht es mit der Akzeptanz von Whistleblowing?

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen jede Aktivität, die den Schutz von Hinweisgebern vor allem im Beschäftigungsverhältnis verbessert. Daran besteht auch ein allgemeines gesellschaftliches Interesse. Denn mehr als die Hälfte wirtschaftskrimineller Taten und Verstöße gegen Schutzvorschriften sind durch Anzeigen von Beschäftigten aufgedeckt worden. Es ist nötig, dass Beschäftigte, die Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften bei öffentlichen Stellen anzeigen, wirksam vor Sanktionen geschützt werden. Niemand darf Angst vor einer Abmahnung oder Kündigung haben. Das Kündigungsschutzgesetz muss hier geändert werden. Natürlich ist stets eine innerbetriebliche Klärung vorzuziehen, wenn das über einen Betriebsrat oder eine neu geschaffene Stelle wie einen Ombudsman möglich ist. Aber jeder Arbeitnehmer muss auch staatliche Stellen informieren können, ohne Angst zu haben. Umgekehrt darf es aber keine „Pflicht zum Whistleblowing“ geben. Der Bespitzelung und Denunziation von Beschäftigten wäre sonst Tür und Tor geöffnet. Hier eine Balance zu finden, ist für Betriebsräte sicherlich nicht einfach. Durch die Gewerkschaften sowie die Hans-Böckler-Stiftung werden jedoch eine ganze Reihe von Handlungs- und Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt.

Untersuchungen zeigen, dass Korruptionsdelikte weniger aus Not, Armut und Zwangssituationen als aus Geld- und Machtgier verübt werden. Hat die Gewerkschaftsbewegung hier besondere Aufgaben?

Natürlich! Die Gewerkschaften sind Selbsthilfeorganisationen gegen die Gier und für soziale Gerechtigkeit. Korruption dulden wir nicht. Ein schwerer Verstoß gegen Recht und Gesetz sowie Compliance-Regeln ist für ein Unternehmen existenzbedrohend. Der Aufsichtsrat muss den Vorstand beziehungsweise die Geschäftsführung dahingehend überwachen, dass diese ein angemessenes System eingerichtet hat, das Rechts- und Regelverstöße im Unternehmen verhindert oder zumindest erschwert. Diese Verantwortung gilt auch für die Gewerkschaftsvertreter/innen im mitbestimmenden Aufsichtsrat. Korruption hat vor allem dort leichtes Spiel, wo kleine, abgeschottete und homogene Kreise von Entscheidern unter sich agieren. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer/innen hat hier eine wichtige korruptionspräventive Funktion. Sie erweitert im Aufsichtsrat den Kreis der Entscheidungsträger/innen und trägt durch die Einbeziehung von betrieblichen Arbeitnehmervertreter/ innen und außerbetrieblichen Gewerkschaftsvertreter/innen zu einer Diversität in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates bei.

Interview: Anke Martiny, Scheinwerfer 56 - Transparency Deutschland (Download PDF)
CC BY-NC-ND 3.0-Lizenz


Nach oben
14.06.2012
Whist­leblo­wer: In­for­man­ten aus Un­ter­neh­men bes­ser schüt­zen
Gesetzbücher und Kommentare zum Arbeits- und Sozialrecht
DGB
Auch wenn der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte die Rechte von Whistleblowern gestärkt hat: die Bundesregierung plant offenbar kein entsprechendes Gesetz. Im Bundestag werden heute zwei Gesetzentwürfe der Opposition diskutiert. Der DGB fordert schon länger eine gesetzliche Regelung.
weiterlesen …