Die Möglichkeit, in jedem anderen europäischen Land arbeiten zu können, ist eine der großen Errungenschaften in der Europäischen Union (EU). Doch „mobile“ Beschäftigte werden häufig um ihre Rechte betrogen. Viele Unternehmen missbrauchen das Recht auf Freizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit, um Arbeits- und Sozialstandards zu umgehen – auf Kosten der Beschäftigten!
DGB
Durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit können EU-Bürger/innen in anderen europäischen Ländern arbeiten. Gleichzeitig können Unternehmen ihre Arbeitnehmer/innen in ein anderes Land „entsenden“. Europäische Regelungen sollen sicherstellen, dass dies zu fairen Bedingungen stattfindet. Doch die Praxis sieht ganz anders aus: Mobile Beschäftigte werden oft zu Dumpinglöhnen bezahlt oder ganz um ihren Lohn geprellt. Getrickst wird bei der Erfassung der Arbeitszeit, Sozialversicherungsbetrug ist an der Tagesordnung. Betroffen sind dabei fast alle Branchen – insbesondere das Baugewerbe, die Fleischindustrie, die Pflege und der Transport- und Logistikbereich. Lange Subunternehmer-Ketten und Briefkastenfirmen erschweren die Kontrollen und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Nationale Behörden, wie die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ in Deutschland, können grenzüberschreitend kaum wirksam kontrollieren und sanktionieren.
Mit der Überarbeitung der sogenannten „Entsenderichtlinie“ im Jahr 2018 hat das Europäische Parlament wichtige Verbesserungen für die „entsandten“ Beschäftigten erreicht. Jedoch sollten für den internationalen Straßenverkehr Ausnahmeregelungen vereinbart werden. Berufsfahrer/innen drohen damit deutlich schlechtere Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind weitere effiziente Initiativen für die Rechte von grenzüberschreitend mobilen Beschäftigten und zur Bekämpfung von Missbrauch dringend erforderlich.
Forderungen der Gewerkschaften zur Europawahl: