Die so genannten Trilogverhandlungen zum 672 Milliarden Euro schweren EU-Wiederaufbaufonds haben begonnen. Damit vor allem Länder wie Italien und Spanien, die durch Corona stark betroffen sind, schnell an frisches Geld kommen, ist eine schnelle Einigung wichtig.
DGB/deltaart/123rf.com
Letzte Woche haben die so genannten Trilogverhandlungen zum 672 Milliarden Euro schweren EU-Wiederaufbaufonds („Aufbau- und Resilienzfazilität“ genannt) begonnen: Das Europäische Parlament, die nationalen Regierungen im Rat und die Europäische Kommission verhandeln über die noch offenen Details des Fonds. Einige davon sind für seine zukünftige Ausgestaltung zentral.
Wichtig ist eine schnelle Einigung, weil EU-Länder wie Italien und Spanien, die von der ersten und zweiten Welle der Corona-Pandemie besonders hart getroffen wurden, dringend frisches Geld benötigen, um ihre Wirtschaft zu stützen. Sie haben nicht dieselben finanziellen Möglichkeiten wie die Bundesregierung, um mit Konjunkturpaketen und Hilfspaketen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie wirksam abzufedern. Ein dauerhaftes Auseinanderdriften zwischen Nord- und Südeuropa und eine Eurokrise, wie wir sie nach 2010 erlebt haben, könnten sonst die Folge sein.
DGB /Quelle: Eurostat
Trotz der Dringlichkeit der Situation müssen auch die richtigen Weichen gestellt werden. Das Europäische Parlament hat in seiner Position bereits deutliche Verbesserungen an dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgenommen. Drei Punkte sind für den DGB besonders wichtig:
Wir unterstützen das Europäische Parlament in seinem Vorschlag, eine Entkopplung zwischen dem Fonds und dem allgemeinen wirtschaftspolitischen Koordinierungsprozess (dem Europäischen Semester) vorzunehmen. Auszahlungen des Fonds sollten nicht als Druckmittel missbraucht werden, um wirtschaftspolitische Reformen durchzusetzen, die die Europäische Kommission für richtig hält. Viel transparenter und demokratischer ist es, in der Verordnung klare Ausgabenkategorien zu benennen.
Das Europäische Parlament schlägt beispielswiese vor, dass 40 Prozent der Mittel in die sozial-ökologische Transformation fließen sollen. Dringend benötigte öffentliche Investitionen zur Umsetzung der Energiewende könnten dann mit EU-Geldern finanziert werden. Das ist ein guter Vorschlag und könnte dazu beitragen, dass die EU ihre Klimaziele erreicht und Transformationsprozesse auch im Sinne der Beschäftigten erfolgreich begleitet werden.
Der DGB spricht sich gegen so genannte makroökonomische Konditionalitäten aus. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass Hilfszahlungen ausgesetzt werden, wenn die Mitgliedstaaten sich nicht an die Sparvorgaben der Europäischen Kommission halten. Aus Sicht des DGB sind die EU-Fiskalregeln allerdings dringend reformbedürftig. Sie sollten deshalb nicht zur Bedingung für die Auszahlung von EU-Geldern erklärt werden.
Schließlich ist es essentiell, dass die Sozialpartner und andere zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Verwaltung des Fonds ein Mitspracherecht haben. Hier gibt es bereits gute Vorbilder: Bei den Europäischen Strukturfonds gilt das Partnerschaftsprinzip. Hier sitzen VertreterInnen der Gewerkschaften mit RegierungsvertreterInnen an einem Tisch und entscheiden gemeinsam über die strategische Zielsetzung der Fonds. So sollte es auch beim neuen EU-Aufbaufonds gemacht werden!