Deutscher Gewerkschaftsbund

31.05.2012
klartext Nr. 20/2012

Fiskalpakt trifft auch Städte und Gemeinden

Ab 2014 darf das gesamtstaatliche Defizit nur noch rund 13 Milliarden Euro betragen. Kommunen wären ebenso betroffen wie Bund und Länder, denn der Fiskalpakt unterscheidet nicht zwischen den staatlichen Ebenen. Der deutsche Städte- und Gemeindebund fürchtet um die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand.

Der Fiskalpakt trifft Deutschland härter als gedacht! Bisher ließ die Bundesregierung es so aussehen, als sei Deutschland von dem neuen Spar-Pakt nicht betroffen. Schließlich schreibe der Fiskalpakt vor allem die Einführung einer Schuldenbremse vor, die ja in Deutschland schon im Grundgesetz verankert sei. Wenn nur andere Staaten unter den Folgen des neuen Spardiktats leiden – so das Kalkül der Bundesregierung – dann muss es auch den Oppositionsparteien leichter fallen, dem Pakt im Bundestag zuzustimmen. Jetzt stellt sich raus: Alles Irreführung! Tatsächlich wird der Fiskalpakt auch deutsche Städte und Gemeinden angreifen.

Der Hintergrund: Die deutsche Schuldenbremse schreibt zwar dem Bund und den Bundesländern vor, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, nicht aber den Kommunen. Der Fiskalpakt differenziert hingegen nicht zwischen den staatlichen Ebenen. Er schreibt lediglich vor, dass der „gesamtstaatliche Haushalt“ – also Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammengerechnet – ein maximales Defizit von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aufweisen darf. Das heißt: Wenn die Bundesregierung neue Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des BIP aufnehmen will, wie es ihr die deutsche Schuldenbremse auch künftig erlaubt, dann bleiben nur noch 0,15 Prozent des BIP an möglicher Neuverschuldung für Länder, Kommunen und Sozialversicherungen übrig.

Grafik: Kostendeckungsgrade kommunaler Gebührenhaushalte 2009

Schon heute haben die Kommunen immer weniger Geld, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Das gilt insbesondere für die so genannten freiwilligen Aufgaben wie Kultur und Sport. Gemeindefinanzbericht 2011 des Deutschen Städtetags

Doch damit nicht genug: Die deutsche Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund erst ab 2016 seine Defizitgrenze einhalten muss und die Bundesländer bis zum Jahr 2020 Zeit haben, um ihre Neuverschuldung auf Null zu reduzieren. Diese Gnadenfrist fällt mit dem Fiskalpakt weg. Die Pflicht, das gesamtstaatliche Haushaltsdefizit auf 0,5 Prozent des BIP zu senken, greift schon, sobald der Fiskalpakt Gültigkeit erlangt. Das heißt: Schon ab 2014 darf das gesamtstaatliche Defizit nur noch rund 13 Milliarden Euro betragen. Gerd Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund warnt vor einer solchen „Vollbremsung“: „Wir riskieren die Handlungs- und Investitionsfähigkeit der öffentlichen Hand.“

Denn auch ohne den beschleunigten und ausgeweiteten Sparzwang des Fiskalpakts haben die Kommunen immer weniger Geld, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Das gilt insbesondere für die so genannten „freiwilligen Aufgaben“, deren Kosten nur zu einem geringen Teil durch die erhobenen Gebühren gedeckt sind – also etwa die Versorgung der Bevölkerung mit kulturellen Angeboten oder Sportanlagen und Schwimmbädern.

Der Fiskalpakt nimmt Ländern und Kommunen noch das bisschen Luft, das die deutsche Schuldenbremse ihnen lässt. Aber: Der Fiskalpakt braucht zwei Drittel der Stimmen im Bundesrat und im Bundestag. Der Fiskalpakt kann also noch gekippt werden. Die Landesregierungen und Bundestagsabgeordneten müssen dafür sorgen, dass die öffentlichen Leistungen nicht baden gehen!


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