BundesbeamtInnen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, werden weiterhin von ihrem Dienstherrn im Regen stehen gelassen. Dieses Fazit kann man nach der am 1. April erfolgten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages ziehen.
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Gegenstand der Anhörung war der Antrag "Beamtinnen und Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtern" (Drs. 19/1827) der Fraktion Die Linke. Diese möchte in der Bundesbeihilfeverordnung vorsehen, "dass anstatt eines Beihilfeanspruchs auch eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung an die Krankenkasse von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamtinnen und Beamten […] erfolgen kann".
Die geladenen Sachverständigen nahmen bei ihrer Bewertung des Antrags die letztes Jahr in Hamburg eingeführte pauschale Beihilfe in den Blick. Diese kann in Höhe der Hälfte des nachgewiesenen Beitrags für eine Krankenvollversicherung als Alternative zur individuellen Beihilfe gewählt werden und löst in erster Linie das Problem, dass freiwillig gesetzlich krankenversicherte BeamtInnen bislang den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberbeitrag zahlen mussten. Eine analoge Regelung könnte auch der Bund für seine BeamtInnen einführen.
Olaf Schwede, der für den DGB als Sachverständiger an der Anhörung teilnahm, sieht darin einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Verbesserung des durch Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz geschützten Fürsorgegrundsatzes. Der Abteilungsleiter Öffentlicher Dienst/Beamte beim DGB-Bezirk Nord hat die Einführung der pauschalen Beihilfe in Hamburg begleitet. Während weitere Sachverständige eine solche Lösung als sozialen Fortschritt und attraktiv für Nachwuchskräfte befürworteten, sprachen sich andere dagegen aus, warnten vor einer Erosion des Berufsbeamtentums und einer Schwächung der privaten Krankenversicherung. Erneut wurde durch den Meinungsaustausch deutlich, dass die Beihilfe beim Bund in der Realität nicht versicherungsneutral ausgestaltet ist und die Betroffenen auch weiterhin keine Hilfe von ihrem Dienstherrn erwarten dürfen. Andere Gesetzgeber ticken da anders: In Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen wird die pauschale Beihilfe demnächst eingeführt.