Deutscher Gewerkschaftsbund

10.07.2013

Schuldenbremse: Kahlschlag im öffentlichen Dienst verhindern

Ab dem Jahr 2020 dürfen die Länder wegen der „Schuldenbremse“ nur noch konjunkturell bedingte Schulden aufnehmen.  Baden-Württemberg soll deshalb 30.000 Stellen im öffentlichen Dienst streichen, so der dortige Rechnungshof. Damit stehen öffentliche Sicherheit und Daseinsvorsorge auf dem Spiel, warnt der DGB und fordert höhere Staatseinnahmen statt weniger Personal.

Zwar gilt die vom Bund verordnete Schuldenbremse für die öffentlichen Haushalte erst in sieben Jahren, doch bereits jetzt geraten die ersten Bundesländer unter Druck des Spardiktats. Betroffen sind die Länder, die die Bremse bereits in ihre Landesverfassungen aufgenommen haben. So auch das reiche Baden-Württemberg. Das Personalbudget sei zu hoch, 30.000 Stellen im öffentlichen Landesdienst müssten abgebaut werden, um den zu Etat sanieren, forderte jetzt der dortige Landesrechnungshof.

Kampfansage an die Gewerkschaften

Baden-Württembergs DGB-Landesbezirksvorsitzender Nikolaus Landgraf bezeichnet einen solchen personalpolitischen Kahlschlag als „Kampfansage an die Gewerkschaften“. Jede siebte der 208.316 Stellen im öffentlichen Dienst wäre damit von der Streichung bedroht. Auch in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen fordern die Rechnungshöfe von der Landesregierung Stellen abzubauen. In NRW vor allem in personalintensiven Bereichen wie Polizei, Schulen und Finanzämtern.

Ein Banker hält Geld in den Händen

DGB/Dannheisig(Best-Sabel)

Was ist die Schuldenbremse?

Der Staat darf künftig kaum noch Schulden machen. Um dies sicherzustellen, müssen sie Länder ab sofort drastisch sparen. Dafür wurden im Grundgesetz in den Artikeln 109 und 115 detaillierte restriktive Vorgaben formuliert. Diese Regeln bestehen aus einer Strukturkomponente, einer Konjunkturkomponente und einer Ausnahmeklausel. Der Bund darf künftig nur noch Kredite in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen – die Länder null Prozent. Ausnahmen von der Schuldenbremse sind typischerweise nur für Sonderfälle wie wirtschaftliche Depressionen, Naturkatastrophen und Kriegszustände zulässig.

"Weitreichende Folgen für den öffentlichen Sektor",  befürchtet DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack. Bereits jetzt könne dieser viele Pflichtaufgaben nur noch mit Mühe erfüllen. „Der DGB ist der Überzeugung, dass wir uns bereits heute in einer Krise der öffentlichen Daseinsvorsorge und der öffentlichen Sicherheit befinden: Die Sperrung von Autobahnbrücken ist zum Beispiel eine Folge fehlender personeller, aber natürlich auch finanzieller Ressourcen.“

Öffentlicher Dienst muss Sicherheit und Daseinsvorsorge garantieren

Die Vorgaben des baden-württembergisschen Rechnungshofes zeigen: „Angesichts der Schuldenbremse wird es in den nächsten 15 Jahren nur dann möglich sein, Sicherheit und Daseinsvorsorge zu garantieren, wenn die Einnahmen des Staates verbessert werden. Mit weniger Beamtinnen und Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst dürfte diese Garantie kaum zu leisten sein", sagte Elke Hannack.

Die jetzigen Probleme seien  „erst ein Vorgeschmack dessen, was künftig auf uns zukommt, wenn die Politik sich nicht entschlossener für einen handlungsfähigen Staat einsetzt.“ Der DGB fordert deshalb, die Einnahmen der öffentlichen Hand zu verbessern statt Personal abzubauen.

Von den Parteien erwartet der DGB nach der Bundestagswahl, dass diese die Handlungsfähigkeit des Staates auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene stärkt. Damit auch in Zukunft eine funktionierende öffentliche Daseinsvorsorge, eine leistungsfähige Infrastruktur und ein zuverlässiger öffentlicher Dienst vorhanden sind.


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