In der laufenden Sitzungswoche soll das Arbeitsschutzkontrollgesetz verabschiedet und damit lange manifestierte Missstände in der Fleischwirtschaft unterbunden werden. Das Gesetz beinhaltet weitreichende Rechtsdurchsetzungsinstrumente für alle Beschäftigten. Eine gesetzlich vorgesehene Mindestkontrollquote von fünf Prozent mit einheitlichen Kontrollstandards soll die staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Länder gleichmäßig stärken.
In der laufenden Sitzungswoche soll nun letztlich das Arbeitsschutzkontrollgesetz verabschiedet und damit lange manifestierte Missstände in der Fleischwirtschaft unterbunden werden. Zentraler Kernpunkt ist das von den Gewerkschaften seit Jahrzehnten geforderte Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie ab dem 1.1.2021. Auch die Leiharbeit wird ab dem 1.4.2021 weitgehend verboten. Ein Meilenstein für die Beschäftigten und ein Neustart für die gesamte Branche. Insbesondere das Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen war Ziel von wirtschaftlichem Lobbyismus und musste in den letzten Wochen hart verteidigt werden.
Die Verantwortung der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gilt für alle und schließt die Fleischwirtschaft mit ein. Deshalb ist es richtig und wichtig den Schutz der Gesundheit für alle Beschäftigten gesetzlich herzustellen und durchzusetzen. Die erweiterte Befugnis der Arbeitsschutzkontrollbehörden in der Überwachung von Mindeststandards bei der Unterbringung von Beschäftigten ist ein Fortschritt. Arbeitgeber sind in mehreren Fällen verpflichtet Unterkünfte für ihre Beschäftigten bereitzustellen und sind auch dann verantwortlich für die Einhaltung der Standards, wenn sie dafür Drittanbieter einschalten. Obwohl der Fokus der Öffentlichkeit stark auf den Regelungsinhalten der Fleischwirtschaft lag, beinhaltet das Gesetz weitreichende Rechtsdurchsetzungsinstrumente für das gesamte Land und damit alle Beschäftigten, so auch im Bereich Kontrollen.
Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Länder ist durch massive Einsparungen der letzten Jahre immer weiter geschrumpft und hat, bei zusätzlicher Aufgabenzuweisung, rund 30% seines Personals eingebüßt. Die nun gesetzlich vorgesehene Mindestkontrollquote mit einheitlichen Kontrollstandards soll, gepaart mit höheren Bußgeldern, diesen rückläufigen Trend stoppen und langfristig für einen qualitativen und quantitativen Personalaufwuchs sorgen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich dafür bereits lange ein und begrüßen die Trendwende bei den staatlichen Aufsichtsdiensten der Länder ausdrücklich.
Allerdings hätte der DGB durchaus gerne etwas ambitioniertere Ziele gesehen, als eine Festlegung der Mindestquote auf fünf Prozent bis zum Jahre 2026. Jedoch ist durchaus anzuerkennen, dass auch dies erst einmal mit Leben zu erfüllen ist. Alleine das hehre Ziel Personal einzustellen führt noch nicht zu deren personifizierter Manifestation. Die Attraktivität der Arbeitsbedingungen wird hierbei, neben der Qualität der Ausbildung, eine entscheidende Rolle bei der schlagfähigeren Gestaltung des staatlichen Arbeitsschutzhandelns spielen. Die neu einzurichtende koordinierende Bundesfachstelle „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ wird daher bei den Fortschritten des Personalaufbaus für die Schaffung der nötigen Transparenz sorgen müssen, so dass bei einer angestrebten Evaluierung und möglichen Anhebung der Quote die grundlegenden Informationen vorliegen.
Die schlechten Arbeitsbedingungen und der mangelhafte Arbeits- und Gesundheitsschutz in den meisten Betrieben der Fleischindustrie sowie die vielfach schlechte Unterkunftssituation von Beschäftigten in vielen Branchen können nicht länger hingenommen werden. Deswegen begrüßt der DGB, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, um die Situation grundlegend zu ändern.
Gutachtliche Stellungnahme für den Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) von Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Universität Bremen