Deutscher Gewerkschaftsbund

27.01.2021

Bundestagsabgeordnete in die Gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen

Die Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen ist politisch ein wichtiger Schritt zu einer Erwerbstätigenversicherung. Es wäre auch ein Bekenntnis des Bundestages zur Rentenversicherung. Die Koalition sollte daher die Altersentschädigung der Abgeordneten ab der nächsten Wahlperiode neu ordnen und die künftigen Abgeordneten in die Rentenversicherung einbeziehen.

Reichstag Berlin

DGB/andreahast/123rf.com

Der DGB will die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickeln. Dieses ambitionierte Ziel wird nun langsam beschritten. Dabei sind selbstverständlich verfassungsrechtliche Regelungen zu beachten und Besitzstände angemessen zu wahren. Die Koalition hat zugesagt, dass die Selbstständigen künftige Pflichtversichert in der Gesetzlichen Rentenversicherung sein sollen, mit einem sogenannten opt-out Anspruch, statt in der gesetzlichen Rentenversicherung sich bei einer privaten Versicherung gleichwertig abzusichern. Hier muss die Koalition nun endlich ihre Zusagen einhalten.

In diesem Zusammenhang wäre es zu begrüßen, wenn der Bundestag auch gleich seine eigene Altersentschädigung neu regeln würde und die künftigen Abgeordneten auch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen würden. Hierfür sprechen viele Gründe. Dies wäre ein politisch wichtiges Signal, wenn die Abgeordneten ebenfalls in dem System versichert wären, in dem über 80 Prozent der Erwerbstätigen versichert sind, statt sich eine eigene Versorgung zu leisten. Damit verbunden wäre auch ein glaubwürdiges Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung und ihrer Stärke, statt Sonntagsreden über ausreichende Renten und Verharmlosung der drohenden Altersarmut.

Viele Beschäftigte empfinden es als sozial ungerecht und unbegründet, dass Abgeordnete einen sehr viel höheren Rentenanspruch erwerben als sie selbst und dafür nicht mal eigene Beiträge aus ihrem ebenfalls höheren Entschädigungen zahlen müssen. Auch wenn reine Neidargumente kein guter Ratgeber sind und es insbesondere nicht um eine Angleichung nach unten geht, erscheint es sozialpolitisch bedenklich, dass die Abgeordneten zwar regelmäßig Leistungskürzungen für gesetzlich Rentenversicherte beschließen, fordern und gut heißen, sie selbst davon aber nicht betroffen sind. Ja im Gegenteil, selbst bei der letzten Neuregelung wurden Absenkungen, wie sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auch in der Beamtenversorgung durchgeführt wurden nicht vorgesehen: Die Ansprüche der Abgeordneten folgen weiterhin und unverändert eins zu eins den Bruttoentschädigungen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung hingegen folgen die Nettorenten nicht mal mehr den Nettolöhnen. Und auch bei den Beamten wurde die Besoldungserhöhung regelmäßig nicht eins zu eins auf die Pensionen übertragen.

Argumente, die Unabhängigkeit der Abgeordneten sei gefährdet, wenn sie in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen würden, sind durchsichtige Versuche einzelner Abgeordneter ihre eigene Versorgung als unantastbar zu setzen. Vielleicht könnte ein deutliche Kürzung der Versorgungshöhe tatsächlich die Unabhängigkeit in Frage stellen. Dies ist aber gar nicht Kern der Forderung. Die Forderung ist lediglich, die Versorgung über eine andere Form abzuwickeln. Dies dürfte kaum die Unabhängigkeit tangieren.

Ebenfalls daneben sind Behauptung, die Einbeziehung der Abgeordneten würde der Finanzlage der Rentenversicherung nicht helfen, ja sie sogar belasten. Erstens hat niemand behauptet, dass die Einbeziehung von rund 700 Abgeordneten überhaupt eine spürbare Einnahmeänderung mit sich bringen würde. Es geht hier um das politische Bekenntnis und die Frage von sozialer Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Und das Argument, Abgeordnete lebten länger und würden die Rentenversicherung daher eher Geld kosten geht fehl: denn, selbst wenn dies stimmen würde, wäre die Höhe des Effektes so gering, dass er sich in keiner Weise auswirken würde. Aber vor allem: die gesetzliche Rentenversicherung zahlt ja nicht nur Altersrenten, sondern auch Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. In dieser Mischkalkulation heben sich höhere Lebenserwartung und höheres Erwerbsminderungsrisiko gegenseitig weitgehend wieder auf, so dass die Effekte eher neutral, jedenfalls gerade nicht mehr eindeutig sind.

Die Faktion DIE LINKE. fordert zusätzlich noch, die Beitragsbemessungsgrenze in etwa zu verdoppeln und sehr hohe Rentenansprüche abzuflachen. Während eine höhere Beitragsbemessungsgrenze aus Sicht des DGB ein durchaus denkbarer Weg ist, steht der DGB einer Abflachung von Rentenansprüchen ablehnend gegenüber. Eine höhere Beitragsbemessungsgrenze hätte für ungefähr 30 Jahre einen nennenswerten positiven Effekt auf die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Erst in gut 40 Jahren würden sich langsam ein neues Gleichgewicht einstellen, in welchem sich die Mehreinnahmen in etwa die Waage mit den Mehrausgaben halten. Auch hier sind die Behauptungen, Gutverdienende lebten länger und würden die GRV daher belasten, aufgrund der drei verschiedenen Risiken (Alter, Erwerbsminderung und Hinterbliebene) verkürzt und unbegründet. Eine Abflachung sehr hoher Rentenansprüche, wie es DIE LINKE. Fordert, hätten einen – wenn auch sehr kleinen – positiven Effekt auf die Finanzlage der Rentenversicherung. Allerdings zum einem hohen politischen Preis. Denn zentral ist für den DGB, dass die gesetzliche Rentenversicherung einen Lohnersatzfunktion hat, dass bedeutet aber auch, dass hohe Löhne zu entsprechend hohen Renten führen sollen. Umverteilung soll über das Steuersystem stattfinden. Auch soll bei niedrigen Einkommen die Rente höher ausfallen, da sonst zwar der Lohn aber nicht mehr die Rente reichen würde. Daher steht der DGB der Forderung nach Abflachung weiterhin ablehnend gegenüber.

Alles in allem begrüßt der DGB den Vorstoß der Fraktion DIE LINKE. Und fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Einbeziehung der Abgeordneten in die GRV noch in dieser Wahlperiode zu beschließen.

Die Stellungnahme des DGB zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Download.


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