Deutscher Gewerkschaftsbund

21.01.2021

Die Nebenwirkungen der CO2-Bepreisung

Seit dem 01. Januar 2021 gilt ein zusätzlicher Preis auf fossile Heiz- und Kraftstoffe. Die zusätzlichen Kosten verschärfen den Druck aufs Portemonnaie, ohne dass mehr Investitionen folgen. Hier muss nachgebessert werden.

Aufgeschüttete Kohle in Bergbaugebiet

DGB/Artur Nyk/123rf.com

Die Bundesregierung hat im Zuge des großen Klimapakets im Jahre 2019 unter anderem die CO2-Bepreisung von Brennstoffen beschlossen. Seit dem 01.01.2021 gilt ein zusätzlicher Preis auf fossile Heiz- und Kraftstoffe. Für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel wird zunächst ein Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 angesetzt, die bei Verbrennung freigesetzt wird. Umgerechnet bedeutet das eine Erhöhung im Bereich Verkehr von sieben Cent pro Liter Benzin und acht Cent pro Liter Diesel. Bei den Heizstoffen erhöht sich der Liter Heizöl um acht Cent und die Kilowattstunde Erdgas um 0,6 Cent.

Die Einführung eines Preises auf CO2 soll klimaschädliches Verhalten verteuern und die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu anhalten, ihr Verhalten zu ändern. Schon 2019 hatte der DGB darauf hingewiesen, dass ein sozialer Ausgleich bei höherem CO2-Preis zu beachten ist.  

Auch hat sich der DGB für ein massives Investitionsprogramm ausgesprochen, um die notwendigen klimafreundlichen Alternativen zu schaffen. Denn alle marktorientierten Anreize und regulatorischen Maßnahmen werden ihre Lenkungswirkung verfehlen, wenn keine klimafreundlichen Alternativen zur Verfügung stehen.

Ob Alternativen geschaffen werden, hängt zumeist nicht vom einzelnen Verbraucher ab. Mieterinnen und Mieter beispielsweise haben keinen Einfluss darauf, welche Heizungsanlage in ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung installiert ist und ob energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen durchgeführt werden oder nicht. Die Mehrkosten durch den CO2-Preis müssen sie dennoch zahlen. Hier wirkt der CO2-Preis unmittelbar auf kleine und mittlere Einkommen und verschärft die Problematik um bezahlbare Wohnungen.

Zwar hat die Bundesregierung eine Erhöhung des Wohngeldes beschlossen, um soziale Härten durch die gestiegenen Heizkosten auszugleichen. Jedoch profitieren davon nur rund drei Prozent der Mieterhaushalte. Eine mögliche Entlastung für Mieterinnen und Mieter könnte darin bestehen, dass Vermieterinnen und Vermieter die Zusatzkosten tragen bzw. im großen Umfang daran beteiligt werden. Damit würden die Kosten bei denen ankommen, die die Investitionsentscheidung für klimafreundliche Alternativen treffen. Obwohl der CO2-Preis schon eingeführt ist, hat die Politik noch kein Konzept beschlossen, um die Mieter und Mieterinnen vor zusätzlichen Belastungen zu schützen.

Stefan Körzell vom DGB sagt dazu: „Die Mietkosten sind in den letzten Jahren explodiert, ohne dass entsprechende Lohnzuwächse dies hätten kompensieren können. Die zusätzlichen Heiz- und Fahrtkosten verschärfen den Druck aufs Portemonnaie, ohne dass mehr Investitionen folgen. Nur wenige Beschäftigte mit geringem oder mittlerem Einkommen werden ausreichend entlastet. So hilft die CO2-Abgabe weder dem Klima, noch schafft sie Vertrauen in eine gerechte Gestaltung der Transformation.“  


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