Der DGB hat ein Positionspapier für die Fortsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie vorgelegt. Unter anderem fordern die Gewerkschaften mehr Zeit für Weiterbildung und eine bessere Absicherung des Lebensunterhalts während Weiterbildungszeiten, damit Arbeitnehmer*innen den gesellschaftlichen Wandel und die Transformation in der Arbeitswelt gut bewältigen und auch betrieblich und individuell gestalten können.
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Die größten Hemmnisse für eine stärkere Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten sind nach wie vor fehlende Zeit und finanzielle Aspekte. Je niedriger das Haushaltseinkommen, desto größer ist die Herausforderung, Weiterbildungsambitionen zu realisieren. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen die Ankündigungen der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag, die Weiterbildungsförderung auszuweiten und insbesondere berufsbegleitende Bildungs(teil)zeiten nach österreichischem Vorbild zu ermöglichen.
Damit mehr Zeit für Qualifizierung und Weiterbildung für mehr Beschäftigte geschaffen wird, sollte ergänzend eine bundesgesetzliche Freistellungsregelung geprüft werden, um verlässlich Möglichkeiten zu beruflichen Weiterbildungszeiten durch sozial abgesicherte Arbeitszeitreduzierungen zu schaffen. Die Nationale Weiterbildungsstrategie sollte bei ihrer Fortsetzung konkrete Empfehlungen zur Gestaltung von Bildungs(teil)zeit entwickeln.
Neben Zeit für Qualifizierung, mangelt es vielfach an der Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Lehrgangskosten während einer Weiterbildung. Die Nationale Weiterbildungsstrategie sollte prüfen, ob die bestehenden Förderinstrumente und deren Finanzierung ausreichend sind, um die gesetzten Ziele zu verfolgen. Keine notwendige Qualifizierung darf am fehlenden Lebensunterhalt scheitern. Auch gibt es ein hohes gesellschaftliches Interesse, den Wandel der Arbeitswelt mit möglichst wenig Arbeitslosigkeit zu meistern. Deshalb sollte z.B. das im Koalitionsvertrag angekündigte Qualifizierungsgeld im Sinne des Transformationskurzarbeitergeldes gestaltet werden, um vom Strukturwandel betroffenen Betrieben zu ermöglichen, ihre Beschäftigten durch Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern.
Auch die Einführung eines Weiterbildungsgeldes bei Weiterbildungen, die von der Arbeitsagenturen oder Jobcentern gefördert werden, ist z.B. sinnvoll, damit Weiterbildung attraktiver wird als die schnelle Vermittlung in eine schlechter entlohnte Stelle oder gar eine Beschäftigung mit Niedriglohn. Es geht aber nicht nur um Beschäftigungssicherung durch Weiterbildung, sondern auch darum, dass sich Beschäftigte beruflich fortbilden und sich für neue und anspruchsvollere Tätigkeiten qualifizieren können. Deshalb fordern wir bessere und für Beschäftigte attraktive Bildungsteilzeitregelungen beim Aufstiegs-BAföG.