Deutscher Gewerkschaftsbund

03.11.2016
E-Government und Digitalisierung

Öffentlicher Dienst braucht mehr digitale Kompetenzen

„Wir brauchen achtzehn verschiedene Arten von Spezialisten in der öffentlichen Verwaltung, um die Digitalisierung zu stemmen, jetzt müssen schleunigst die Aus- und Fortbildungsprogramme angepasst werden“, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack zu der vom IT-Planungsrat veröffentlichten Studie zu „eKompetenzen“ in der öffentlichen Verwaltung.

Zeichnung; Mann mit vielen Armen; Symbolbild Digitalisierung

Colourbox.de

Öffentlicher Dienst muss unabhängiger von teuren externen Beratern werden

ForscherInnen aus Münster, München und Siegen zeigen darin gemeinsam mit dem „Nationalen E-Government Kompetenzzentrum“ auf, welche technischen, fachlichen und sozialen Kompetenzen bei IT-Staatssekretären selbst, über IT-Verantwortliche in Behörden bis hin zur breiten Masse von Verwaltungsmitarbeitenden vor den Bildschirmen erforderlich sind. „Dabei geht es um weit mehr als Technik“, stellte Hannack klar. So finden sich in der Studie auch Anforderungen an Change-ManagerInnen, die sich um die Partizipation der Beschäftigten bei der Gestaltung digitaler Arbeitsabläufe kümmern sollten. Außerdem braucht die Verwaltung Menschen, die in der Lage sind, die Anforderungen zu formulieren und mit den Angeboten Externer abzugleichen. „Es wird Zeit, dass die öffentliche Hand endlich ein mündiger Kunde wird und ihre Abhängigkeit von teuren externen Beratern abbaut“, so die Beamtengewerkschafterin.

Ausbildung an Digitalisierung anpassen

Außerdem enthält die Studie einen Leitfaden, der bei der Auswahl geeigneter analoger und digitaler Lernmethoden helfen soll. „Bund und Länder müssen jetzt dringend ihre Ausbildungskapazitäten und -inhalte in Bezug auf die Digitalisierung ausweiten“, erklärte Hannack. Die Digitalisierung der Verwaltung funktioniere nur mit Investitionen in Personal und dessen Aus- und Fortbildung. „Jetzt nur noch auf digitales Lernen zu setzen, weil es billiger ist, wird nicht funktionieren“, mahnte Hannack.

"Lebenslanges Lernen ist bisher nicht mehr als eine Floskel"

„Lebenslanges Lernen ist bisher nicht mehr als eine Floskel im öffentlichen Dienst“, kritisierte die stellvertretende DGB-Chefin, „und das ist nicht nur im Hinblick auf die Digitalisierung ein Problem.“ Oft beklagten Beschäftigte, ihre Fortbildungsanträge würden abgelehnt, weil sie durch den Personalmangel schlicht unabkömmlich seien. „Wir brauchen daher ein Recht auf Qualifizierung für die Beschäftigten“, so Hannack weiter. Bei den Beamtinnen und Beamten müsse außerdem das Laufbahnrecht angepasst werden, damit Digitalkompetenzen flächendeckend sowie bei SpezialistInnen gefördert werden. „Auch von behördlichen IT-Verantwortlichen hören wir immer wieder, dass das Beamtenrecht eher ein Hindernis statt einer Hilfe beim digitalen Wandel ist“, unterstrich Hannack.

Grafik

Grafik aus der Studie "eKompetenzen" im Auftrag des IT-Planungsrats (Link zur Studie als PDF: Klick auf die Grafik) IT-Planungsrat

„Wir müssen weg von der Vorstellung, dass Lernen nur in Schulungen passiert – die Arbeit selbst muss Lernort werden“, so Hannack weiter, „am besten lernt, wer bei Einführung eines neuen IT-Systems mitgestaltet.“ Der Mitbestimmung der Personalräte und der Mitgestaltung durch einzelne Beschäftigte komme daher eine Schlüsselrolle zu. „Wir freuen uns, dass die Studie erkennt, dass die Einbeziehung der Beschäftigten bei der Arbeitsgestaltung und Technologieauswahl die Innovationspotenziale steigert“, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende. Schließlich gehe es den Gewerkschaften bei der Forderung nach zeitgemäßer Mitbestimmung nicht um ‚Wünsch-Dir-was‘. „Es geht darum, das Wissen und die legitimen Interessen der Beschäftigten als ‘ExpertInnen ihrer eigenen Arbeit‘ einzubeziehen“, so Hannack.

Wichtige Rolle von Personalräten bei Digitalisierung

Personalräte können sich auf die Rollendefinitionen der Studie berufen, um bei Einführungsprojekten für alle darin beschriebenen Aufgaben klare Verantwortlichkeiten einzufordern. In den Kompetenzprofilen können beschäftigtenbezogene Belange wie Ergonomie oder partizipative Einbindung von Beschäftigten verankert werden. Die in der Studie zur Anwendung empfohlenen Mindeststandards für die fachlichen und sozialen Kompetenzen sowie förderliche Persönlichkeitsmerkmale von Projektbeteiligten sind je nach Dienststelle auch erweiterungsfähig. Hier können Personalräte ansetzen und höhere Anforderungen sowie Maßnahmen zum Erwerb oder der Vertiefung von Kompetenzen einfordern. Auch jenseits konkreter IT-Einführungsprojekte bietet die Studie Anlass, um Personalentwicklungs- und Qualifizierungskonzepte in der Dienststelle einzufordern und auszudifferenzieren.


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Digitalisierung im öffentlichen Dienst

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