Deutscher Gewerkschaftsbund

30.05.2012

Lockerung des Kooperationsverbots reicht nicht

Der DGB kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Lockerung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern bei der Hochschulfinanzierung als nicht ausreichend. Das Kooperationsverbot muss für das gesamte Bildungssystem, nicht nur für die Wissenschaft fallen.

Von Ingrid Sehrbrock, Vize-Vorsitzende des DGB

Der DGB begrüßt die aktuelle Diskussion um die Aufhebung des Kooperationsverbotes. Mit einem solchen Schritt würde ein grober Fehler der Föderalismus-Reform I korrigiert. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes wäre deshalb ein erster Schritt in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus, um einen zukunftsfähigen, kooperativen Bildungsföderalismus zu schaffen.

Die vorgeschlagene Änderung des Artikels 91b GG greift in doppelter Weise zu kurz. Zum einen reicht es nicht, das Kooperationsverbot nur bei den Hochschulen zu lockern. Ob bei der Schaffung eines inklusiven Schulwesens, der Einrichtung von Ganztagsschulen, der Pädagogenausbildung – überall mangelt es an Geld und wissenschaftlich durchdachten länderübergreifenden Programmen. Deshalb ist das Kooperationsverbot für alle Bereiche des Bildungssystems abzuschaffen. In einem neuen Artikel 104c GG muss daher die Möglichkeit festgeschrieben werden, dass der Bund dauerhaft Finanzhilfen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung des Bildungswesens geben kann.

Zum anderen ist eine Änderung des Artikels 91b GG für das Hochschulwesen nur sinnvoll, wenn damit der Bund dauerhaft in die Grundfinanzierung der Hochschulen in der Fläche einsteigt. Die Bundesländer sind mit der Finanzierung eines guten Hochschulwesens nicht zuletzt aufgrund der Schuldenbremse völlig überfordert. Der DGB kritisiert deshalb, dass die Bundesregierung in der vorliegenden Gesetzesbegründung einseitig auf die Finanzierung von Exzellenz an Hochschulen abzielt. Dieses verengte Verständnis wird den Herausforderungen unseres Hochschulwesens nicht gerecht.

Stellungnahme Aufhebung Kooperationsverbot.pdf (PDF, 44 kB)

Der DGB kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Lockerung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern bei der Hochschulfinanzierung als nicht weitreichend genug. Die Pläne der Bundesregierung greifen in doppelter Hinsicht zu kurz: Zum einen ist es falsch, in der Wissenschaft nur die Förderung von einzelnen exzellenten Einrichtungen zu ermöglichen. Der Bund müsse vielmehr in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigen. Zum anderen müsse das Kooperationsverbot für das gesamte Bildungssystem und nicht nur für die Wissenschaft fallen, heißt es in der Stellungnahme des DGB zum Beschluss des Bundeskabinetts.


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